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Schadenminderungskosten

Der Versicherungsnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Eintritt eines Schadens zu verhindern oder ihn immerhin zu mindern. Kosten, die dabei entstehen, wenn Maßnahmen getroffen werden, um einen bereits bestehenden Schaden zu mindern, nennt man Schadenminderungskosten. Diese sollen so gering wie möglich gehalten werden und der Versicherer erstattet die Aufwendungen (auch wenn sie erfolglos waren), die nach den Umständen vor Ort angemessen waren.

Dazu zählen z.B. Kosten, die entstehen, wenn du versuchst ein Feuer mit deinem Mantel zu löschen und dieser dadurch beschädigt wird.