Für die Frage nach der Versicherung bedarf es zunächst einer Begriffserklärung. Der in der Regel umgangssprachlich verwendete Begriff E-Bike bezeichnet nämlich alle Formen elektromotorisierter Fahrräder. Darunter fallen:
- E-Bikes: Ein E-Bike im tatsächlichen Sinn ist ein Elektrorad, das ohne Muskelkraft fährt und bei dem wie bei einem Mofa Gas gegeben wird. Jedes E-Bike benötigt ein Versicherungskennzeichen.
- Pedelecs: Der Begriff steht für „Pedal Electric Cycle“ und meint Fahrräder, die nur bei Betätigung der Pedalen den Elektromotor dazuschalten. Sie unterstützen die Fahrradfahrer:innen bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
- S-Pedelecs: sind eine Sonderform des Pedelecs und stehen für Speed-Pedelecs. Rechtlich gesehen handelt es sich nicht um herkömmliche Fahrräder, da S-Pedelecs einen stärkeren Motor haben und Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen können. Auch diese Räder benötigen ein Versicherungskennzeichen.
Mehr Informationen zu den Unterschieden zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec finden Sie in unserem Magazinbeitrag.
Für E-Bikes und S-Pedelecs gilt eine Kennzeichnungspflicht, wodurch sie bei den Versicherern über eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Pedelecs, die im allgemeinen Sprachgebrauch als E-Bike bezeichnet werden, sind standardmäßig im Versicherungsschutz einer Hausratversicherung eingeschlossen – jedoch nur bei Fahrraddiebstahl und nur, wenn der Versicherer in der Hausratversicherung eine zusätzliche Fahrradklausel für Ihr Bike oder Pedelec eingeschlossen hat. Informieren Sie sich in unserem Magazin, ob für Ihr Rad eine Hausrat- oder eine Fahrradversicherung geeigneter ist.
Übrigens: eine private Haftpflichtversicherung schützt im Vergleich zur Fahrradversicherung nur bei Schäden an Dritten. Viele Menschen gehen davon aus, dass die Haftpflichtversicherung beispielsweise bei Diebstahl ihres Bikes einspringt – doch das ist ein Irrtum. Die Haftpflichtversicherung kommt zum Beispiel dann auf, wenn bei einem Unfall mit dem Rad eine dritte Person verletzt wird oder Sie das Fahrrad einer anderen Person aus Versehen zerstören. Ihr eigenes Rad ist über diese Versicherung also nicht versichert.
Eine passende Versicherung für Ihr Fahrrad kann einen umfassenderen Schutz bieten, nicht nur bei einfachem Diebstahl oder Vandalismus, sondern zum Beispiel auch bei teuren Elektronik-Schäden oder Verschleiß. Informieren Sie sich, welche Leistungen in einer Fahrradversicherung enthalten sein können. Diese Leistungen beinhaltet eine Hausratversicherung beispielsweise nicht. Sollten Sie Ihr Rad nur über die Hausratversicherung versichern, gilt Ihr Rad entsprechend als Hausrat und solche Schäden können für Sie ohne einen Versicherer schnell teuer werden.
Lesen Sie mehr zum Thema Haftpflicht- oder E-Bike-Versicherung hier im Magazin.