Unterschiede Gewerbehaftpflicht

Drei Begriffe für vermeintlich ein und dasselbe – oder? Die Versicherungsbezeichnungen ähneln sich und werden daher oft verwechselt. Gerade bei der Betriebshaftpflichtversicherung und der Berufshaftpflichtversicherung ist es nicht immer ganz leicht, sie auseinanderzuhalten. Wie unterscheiden sich die Haftpflichtversicherungen genau?

Egal, ob Sie als Freiberufler tätig sind oder eine Firma führen: Sobald Sie unternehmerisch tätig sind, werden Sie für Ihr eigenes Tun oder das Ihrer Mitarbeiter haftbar gemacht. Und da wir alle nur Menschen sind, können hin und wieder Fehler passieren. Entsteht einem Dritten dabei ein Schaden, wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen, das ist gesetzlich geregelt. Unternehmer haften dabei für ihre Mitarbeiter und müssen Schadenersatz leisten – in unbegrenzter Höhe. Eine Haftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen aus Schadenersatzverpflichtungen und mit einer Pauschaldeklaration können Sie sich direkt vor einer Unterversicherung schützen. Das haben all diese drei Versicherungen gemeinsam. Und: Dieser Schadenersatzanspruch hat etwas mit ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit zu tun. Das Pendant für Ansprüche aus dem privaten Umfeld ist die Privathaftpflichtversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie ab, wenn es um Personen- und/oder Sachschäden geht. Mit „Betrieb“ sind sämtliche gewerblichen Tätigkeiten gemeint. Wann greift die Betriebshaftpflicht nun genau? Dazu ein einfaches und alltägliches Beispiel:

Der Armbruch – mit Betriebshaftpflicht kein Beinbruch

Sie haben für Ihren Betrieb ein Ladenlokal oder Büro mit Kundenverkehr. Ein Kunde betritt Ihre Räumlichkeiten, stolpert über eine defekte Bodenfliese und stürzt: Sein Arm und seine Brille sind gebrochen. Die defekte Fliese stellt eine Gefahrenquelle dar, für die Sie als Eigentümer oder Mieter der Räumlichkeit verantwortlich sind. Verantwortlich heißt dann „haftpflichtig“ – womit wir bei Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sind …

Die Krankenversicherung wird alle Aufwendungen für die notwendige Heilbehandlung bei Ihnen geltend machen. Dazu kommt noch, dass Ihr Kunde vier Wochen arbeitsunfähig war und der Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung bei Ihnen anfordert. Und zu guter Letzt: Ihr Kunde verlangt Schmerzensgeld.

Die kaputte Brille

Ihr Kunde legt Ihnen eine Reparaturrechnung für die beschädigte Brille vor. Sie müssen die Kosten der Reparatur (also die „Wiederherstellungskosten“) tragen. Immer dann, wenn eine Sache zerstört oder beschädigt wird, liegt ein Sachschaden vor.

Übrigens: Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages zur Betriebshaftpflicht stolpern viele über die Begriffe Selbstbehalt und Selbstbeteiligung. Wir erklären hier, was Sie zum Thema wissen müssen.

Sachschaeden-sind-durch-die-Betriebshaftpflichtversicherung-abgesichert

Die Berufshaftpflichtversicherung und die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an Berufe und Berufsgruppen, die ihren Schwerpunkt in der Beratung, Planung und Verwaltung haben (wie beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Nachlassverwalter und Hausverwalter). Kommt es hier zu einem Beratungsfehler, entsteht in der Regel ein reiner Vermögensschaden, für den die Vermögensschadenhaftpflicht aufkommt.

Auch dazu ein einfaches Beispiel – neulich beim Steuerberater:

Durch einen Bürofehler schickt der Steuerberater die Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab. Der Mandant bekommt vom Finanzamt einen Säumniszuschlag in Rechnung gestellt – den er von seinem Steuerberater zurückfordert. Der Steuerberater kann diesen Anspruch seiner Vermögenschadenshaftpflichtversicherung melden.
Neben diesem beispielhaften Bürofehler deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch noch folgende Fehlerquellen ab:

  • die versehentliche Verletzung von Lizenz- oder Urheberrechten,
  • die Nichteinhaltung eines Projektplans oder
  • Schätz-, Zähl- oder Ablesefehler.

Da Fehler im Beratungsumfeld meist Vermögensschäden nach sich ziehen, wird die Berufshaftpflichtversicherung auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Es ist also ein Synonym – und ein ganz schöner Zungenbrecher.

Die Pflicht der Berufshaftpflicht

Schon gewusst? Die Berufshaftpflichtversicherung ist für manche Berufsgruppen Pflicht, u. a. für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter. Unternehmer aus den betroffenen Berufsgruppen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können, während die Betriebshaftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung ist.

Nicht vergessen: die Inhaltsversicherung

Wer ein Geschäft betreibt, tut das meist nicht nur mit der eigenen Arbeitskraft. Viele Branchen sind auf teures elektronisches Equipment, Arbeitsmaschinen und vieles mehr angewiesen, um den Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Hier kommt die Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung genannt, ins Spiel.

Mehr zur Inhaltsversicherung und worauf Sie bei dieser achten müssen, lesen Sie im Magazinbeitrag Geschäftsinhaltsversicherung – Inventarversicherung – Betriebsinhaltsversicherung: alles dasselbe?

Ausgezeichnetes Engagement

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