Die Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie ab, wenn es um Personen- und/oder Sachschäden geht. Mit „Betrieb“ sind sämtliche gewerblichen Tätigkeiten gemeint. Wann greift die Betriebshaftpflicht nun genau? Dazu ein einfaches und alltägliches Beispiel:
Der Armbruch – mit Betriebshaftpflicht kein Beinbruch
Sie haben für Ihren Betrieb ein Ladenlokal oder Büro mit Kundenverkehr. Ein Kunde betritt Ihre Räumlichkeiten, stolpert über eine defekte Bodenfliese und stürzt: Sein Arm und seine Brille sind gebrochen. Die defekte Fliese stellt eine Gefahrenquelle dar, für die Sie als Eigentümer oder Mieter der Räumlichkeit verantwortlich sind. Verantwortlich heißt dann „haftpflichtig“ – womit wir bei Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sind …
Die Krankenversicherung wird alle Aufwendungen für die notwendige Heilbehandlung bei Ihnen geltend machen. Dazu kommt noch, dass Ihr Kunde vier Wochen arbeitsunfähig war und der Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung bei Ihnen anfordert. Und zu guter Letzt: Ihr Kunde verlangt Schmerzensgeld.
Die kaputte Brille
Ihr Kunde legt Ihnen eine Reparaturrechnung für die beschädigte Brille vor. Sie müssen die Kosten der Reparatur (also die „Wiederherstellungskosten“) tragen. Immer dann, wenn eine Sache zerstört oder beschädigt wird, liegt ein Sachschaden vor.
Übrigens: Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages zur Betriebshaftpflicht stolpern viele über die Begriffe Selbstbehalt und Selbstbeteiligung. Wir erklären hier, was Sie zum Thema wissen müssen.