Sachversicherungen für das Gewerbe
Bekannt ist die Sachversicherungen vor allem aus dem privaten Kontext. Hier ist vor allem die private Hausratversicherung aber auch die Wohngebäudeversicherung zu nennen. Grundsätzlich wird bei Sachversicherungen eine definierte Sache gegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen versichert. Als Pendant zu dieser Versicherungsart gibt es die Personenversicherungen (Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, etc.) und die Vermögensversicherungen (private Haftpflichtversicherung, Kraftfahrt-Haftpflicht, Rechtsschutz, etc.). Auch für Gewerbetreibende ist der Schutz von gewerblichen „Sachen“ wie Maschinen und Inventar wichtig, wenn nicht gar existentiell.
Ein Versicherungsschutz für das Geschäftsinventar schützt Betriebe in vielen Situationen. Je nach Ausprägung und Umfang, werden unterschiedliche Risiken abgedeckt. Damit sind Sie in aller Regel…
– versichert bei Beschädigung, Abhandenkommen oder Zerstörung Ihres Geschäftsinventars
– versichert bei Bränden, Leitungsschäden, Einbruchdiebstahl und anderen Risiken
– versichert bei hohen finanziellen Belastungen, auch durch selbst verursachte Sachschäden bei Fahrlässigkeit
Achten Sie beim Abschluss darauf, was genau abgedeckt wird. Eine Inhaltsversicherung greift beispielsweise bei Feuer, Einbruch und Diebstahl, Schäden durch Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Als Zusatz werden oft Glasbruchversicherungen und Elementarversicherungen angeboten. Bei Allgefahrenversicherungen sind aber oft Schäden an Glas integrierter Bestandteil einer Geschäftsinhaltsversicherung.
Informationen dazu, wie Sie als Unternehmen Glasbruch versichern können, finden Sie in unserem Magazinbeitrag.
Was als Sachschaden bei der Betriebshaftpflichtversicherung zählt, lesen Sie hier.