Förderung für Existenzgründer

Denken Sie darüber nach, sich selbstständig zu machen? Um erfolgreich ein eigenes Unternehmen zu gründen, braucht man eine innovative Idee, den richtigen Markt, einen starken Willen – und natürlich Geld. Ohne Kapital ist auch der kreativste Gründer häufig zum Scheitern verurteilt. Deshalb ist es wichtig und klug, sich über Förderungen und Zuschüsse zu informieren. Niemand sollte aus Unwissenheit auf bares Geld verzichten, das ihm den Start erst ermöglicht oder erleichtert. Gründer bekommen verschiedene Arten von Unterstützung – aber nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Neben Banken und privaten Investoren unterstützen beispielsweise Arbeitsagentur und Ausschüsse Existenzgründer finanziell.

Gründungszuschuss – Startkapital vom Staat

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Existenzgründer in den ersten Monaten mit dem sogenannten Gründungszuschuss, der steuerfrei ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Er steht allen Personen zu, die bei der Gründung noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Unternehmer in spe müssen den Antrag auf Gründungszuschuss unbedingt vor der tatsächlichen Gründung stellen, sonst verfällt der Rechtsanspruch. Dann müssen sie noch einige Unterlagen einreichen, um eine Genehmigung zu bekommen.

Notwendige Unterlagen für den Antrag auf Gründungszuschuss:

  • abgenommene Tragfähigkeitsprüfung
  • ausgearbeiteter Businessplan
  • Nachweis über Kenntnisse zur Selbstständigkeit
  • Anmeldebescheinigung der selbstständigen Tätigkeit

Neben einem Businessplan benötigen Gründer eine Prüfung zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens von fachkundiger Stelle. Der Nachweis zeigt, dass man als Existenzgründer über die für die selbstständige Tätigkeit notwendigen verfügt Kenntnisse verfügt – beispielsweise über entsprechende Lehrgänge, die übrigens unter anderem das Arbeitsamt anbietet. Zusätzlich muss man die Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanz- oder Gewerbeamt nachweisen.

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So viel gibt’s: der Gründungszuschuss in Zahlen

Der Antrag ist bewilligt? Super, dann erhält der Gründer oder die Gründerin in den ersten sechs Monaten nach Unternehmensgründung einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes – und 15 Monate lang einen Pauschalbetrag von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Wie viel bedeutet das individuell? Das kann man mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit berechnen.

Einstiegsgeld für Hartz-IV-Empfänger

Bezieht ein Gründer Hartz IV, hat er zwar keinen Anspruch auf Gründungszuschuss, kann aber ein Einstiegsgeld beantragen. Auch dafür ist das Arbeitsamt die erste Anlaufstelle. Der Zuschuss zum Arbeitslosengeld II beträgt maximal so viel wie das Arbeitslosengeld selbst. Ihn kann man für bis zu 24 Monate beantragen. Auch hier gilt: Den Antrag auf Förderung bitte vor der Gründung stellen! Das Einstiegsgeld soll den Wiedereintritt in die Erwerbstätigkeit erleichtern.

Gründerkredit der KfW-Förderbank

Neben staatlichen Zuschüssen ebnet auch ein Darlehen bei der Bank den Weg in die Selbstständigkeit. Dabei stößt man unweigerlich auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – eine Förderbank, deren Kapital zu 80 Prozent vom Bund und zu 20 Prozent von den Bundesländern gehalten wird. Sie ist die wohl bekannteste Anlaufstelle für Kredite bei Gründungsvorhaben. Die Bank verteilt einen großen Teil der staatlichen Fördergelder und bietet je nach Bedarf verschiedene Arten von Krediten für Existenzgründer:

Maximaler Betrag des Kredits Zielgruppe
StartGeld Bis zu 100 000 Euro für Vollfinanzierung Für Kleingründungen
Unternehmerkredit 10 Mio. Euro Für Großprojekte
Unternehmerkapital Bis zu 500 000 Euro für Teilfinanzierung Für Gründung mit wenig Eigenkapital

Anders als beim staatlichen Gründungszuschuss können Sie die Gelder bei der KfW auch noch bis zu drei Jahre nach Gründung des Unternehmens beantragen. Allerdings können Sie den Antrag nicht direkt an die Förderbank richten, er muss über die eigene Hausbank laufen. Mithilfe des Kredits können sich junge Unternehmen in den meist harten Anfangsjahren im Markt festigen.

Die Laufzeit dieser Förderprogramme kann man im Vergleich zum staatlichen Gründungszuschuss deutlich flexibler wählen, ihre Voraussetzungen sind lockerer und der finanzielle Rahmen kann hier wesentlich weiter gesteckt werden. Damit man die Rückzahlung gewährleisten kann, sollte man als zukünftiger Unternehmer aber auch hier schon beim Antrag einen realistischen Finanzierungsplan in der Tasche haben.

Nach finanzieller Unterstützung zu fragen lohnt sich

Egal ob Zuschuss, Förderung oder Kredit: Vor der Neugründung eines Unternehmens sollten Sie sich in persönlichen Gesprächen zum Thema Finanzierung beraten lassen. So vermeiden Sie, dass Sie Gelder, die Ihnen als Gründer rechtlich gesehen zustehen, aufgrund verpasster Fristen nicht ausschöpfen können. Zudem helfen diese Gespräche dabei, den eigenen Businessplan zu hinterfragen und zu verbessern.

Tipp: So können Sie die Versicherung von der Steuer absetzen.

Ausgezeichnetes Engagement

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