Im Fall eines Unfalls oder bei Diebstahl oder Vandalismus an Ihrem Bike kann eine passende Versicherung viel ausmachen. Für ein E-Bike bzw. Pedelec gibt es verschiedene Möglichkeiten der Versicherung.
Hausratversicherung
Sie können ein E-Bike bzw. Pedelec einerseits über die Hausratversicherung versichern. Dann ist es beispielsweise bei Einbruchdiebstahl geschützt – also wenn es aus einer verschlossenen Garage oder einem verschlossenen Keller gestohlen wird. Je nach Versicherer und Tarif gibt es bei Hausratversicherungen die sogenannte Fahrradklausel. Damit können Sie, je nach Versicherer, das Bike auch bei Fahrraddiebstahl vor Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus versichern (einfacher Diebstahl).
Versichern Sie Ihr E-Bike über die Hausratversicherung, sind beispielsweise Schäden aufgrund von Beschädigungen oder Kosten aufgrund von Reparaturen im Urlaub nicht versichert. Denn die Hausratversicherung bietet nur Versicherungsschutz für den Hausrat (also für das E-Bike zuhause). Hier ist es gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl mitversichert. Viele Hausratversicherungen bieten einen Zusatzbaustein „einfacher Diebstahl“ – damit erhält das E-Bike dann auch Versicherungsschutz gegen Diebstahl außerhalb von Räumen und Gebäuden.
In unserem Magazinbeitrag finden Sie noch weitere Infos zur Versicherung des Fahrrads mit der Hausratversicherung und einer Fahrradversicherung.
E-Bike-Versicherung
Schäden, die im Urlaub passieren oder durch Verschleiß oder Vandalismus entstehen, können Sie jedoch über eine spezielle Fahrradversicherung bzw. E-Bike-Versicherung absichern. Eine E-Bike Versicherung beinhaltet im Gegensatz zur Hausratversicherung nicht nur Versicherungsschutz beim Fahrraddiebstahl. Diese Versicherung bietet je nach Versicherer beispielsweise auch Schutz bei Beschädigung und Schäden durch Verschleiß des Pedelecs und der Teile oder auch bei Vandalismus. Zudem beinhalten E-Bike Versicherungen je nach Versicherer auch einen Schutzbrief, sodass Sie auch auf Reisen mit dem E-Bike Versicherungsschutz genießen können und stets gut versichert sind.
Das Besondere bei E-Bike Versicherungen im Vergleich mit einer Versicherung für ein einfaches Fahrrad ist, dass ein Elektronikschutz enthalten ist. Insbesondere Akkus und Displays zählen also zu den versicherten Sachen bei einer E-Bike Versicherung. Haben Sie das E-Bike bzw. Pedelec hingegen über eine Hausratversicherung versichert, würden Sie für einen Schaden am Akku in diesem Fall selber aufkommen müssen – nur beispielsweise Schäden durch Feuer sind dann versichert.
Da Sie mit dem E-Bike auch gut längere Strecken zurücklegen können, ist es ratsam, für einen guten Versicherungsschutz auf Reisen zu sorgen. Diesen umfassenden Schutz bietet der Fahrrad-Schutzbrief in einer Versicherung. Haben Sie einen Unfall auf einer mehrtätigen Fahrradtour, sind Sie in diesem Schadensfall mit dem Schutzbrief versichert und der Schaden wird von der Versicherung übernommen – beispielsweise die Reparaturkosten oder auch die Kosten für Übernachtungen, die aus dem Unfall resultieren, werden dann von der Versicherung übernommen. Der Schutzbrief ist eine Zusatzleistung, die zum Ziel hat, die Mobilität wiederherzustellen.
Bei so einem Unfall mit dem versicherten Pedelec kann auch der Pick-Up-Service hilfreich sein. Der Sturzschaden am Zweirad kann so repariert werden und Sie können nach dem Unfall beispielsweise in einem Hotel unterkommen. Wird das Bike durch Vandalismus beschädigt und muss repariert werden, kann Ihnen ebenfalls der Schutzbrief helfen. Ohne eine entsprechende Versicherung für Ihr Bike müssten Sie diese Kosten alle selber übernehmen.
Erfahren Sie hier noch mehr dazu, wann eine E-Bike Versicherung sinnvoll ist.
Achtung: Besitzen Sie ein sogenanntes S-Pedelec, muss dieses über eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sein. Der Begriff S-Pedelec steht für Speed-Pedelec. Dabei handelt es sich um keine herkömmliche Fahrräder, da S-Pedelecs einen stärkeren Motor haben und Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen können. Lesen Sie auch unseren Magazinbeitrag zu den Unterschieden zwischen den verschiedenen Typen von motorisierten Zweirädern.
Gut zu wissen: Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie nur dann, wenn Sie beispielsweise ein anderes Bike bzw. Pedelec beschädigen. Wird Ihr eigenes Bike gestohlen, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht – denn die Haftpflichtversicherung leistet nur dann, wenn Sie Gegenstände (das Rad) anderer Personen beschädigen oder zerstören.