Kann man die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen?

Sie sitzen vor Ihrer Steuererklärung und wissen nicht, ob Sie Ihre Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen können? Dieser Magazinbeitrag beantwortet Ihnen diese und noch weitere Fragen: Wer kann die Haftpflichtversicherung überhaupt von der Steuer absetzen? Wo muss ich die Versicherung in der Steuererklärung angeben? Und welche Versicherungen sind noch steuerlich absetzbar?

Ist die Privathaftpflicht steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich können alle Versicherten die Kosten für viele Versicherungen, auch die für die private Haftpflichtversicherung, als Vorsorgemaßnahem mit der Steuererklärung absetzen. Natürlich ist die Voraussetzung für das Absetzen der Haftpflichtversicherung von der Steuer, dass Sie überhaupt steuerpflichtige Einnahmen haben.

Es gibt allerdings eine sogenannte Höchstgrenze, bis zu der Sie Kosten für Vorsorgemaßnahmen absetzen können.
Für Angestellte, Beamte und Rentner liegt diese Höchstgrenze bei 1.900 Euro im Jahr. Selbstständige und Freiberufler hingegen können pro Jahr bis zu 2.800 Euro steuerlich absetzen, da sie die Krankenversicherungsbeiträge komplett selbst zahlen.
Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen bei der Steuer veranlagen, haben eine gemeinsame Höchstgrenze, die sich aus der Summe der jeweiligen Einzelbeiträge zusammensetzt. Sie können also gemeinsam höhere Beiträge von der Steuer absetzen.

Also ja, die Versicherungsbeiträge für die private Haftpflichtversicherung sind steuerlich absetzbar – ob die Kosten dafür letztendlich auch anerkannt werden, hängt jedoch davon ab, ob der Höchstbetrag für den jeweiligen Versicherten bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist oder nicht.

Für wen lohnt sich die Angabe der Versicherung in der Steuererklärung?

Aufgrund des Höchstbetrags gibt es keine Garantie dafür, dass jeder, der seine Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angibt, auch die steuerlichen Vorteile genießen kann. Denn z. B. durch die Angabe von Beiträgen zur Krankenversicherung kann dieser Höchstbetrag bereits schnell erreicht sein.

Daher lohnt sich die Angabe der privaten Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung vor allem für diejenigen, die nicht bereits durch andere Versicherungen diesen Höchstbetrag erreichen. Gerade geringverdienende Arbeitnehmer oder Rentner können so von der Angabe der Haftpflichtversicherung in der Steuer profitieren, da bei ihnen die Sozialversicherungsbeiträge niedriger sind und somit der Höchstbetrag nicht so schnell erreicht wird.

Wo trage ich die Kosten für die Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung ein?

Die Kosten für die private Haftpflichtversicherung können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. Hierfür sind die Zeilen 46-50 in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung vorgesehen.

Bei diesen sonstigen Vorsorgeaufwendungen können Sie auch die Kosten für alle weiteren, steuerlich absetzbaren Versicherungen angeben. Haben Sie z. B. noch weitere Haftpflichtversicherungen, addieren Sie alle Beiträge und tragen das Ergebnis in Zeile 48 bei den Vorsorgeaufwendungen ein.

Welche Versicherungen kann ich noch von der Steuer absetzen?

Neben der privaten Haftpflichtversicherung fallen noch weitere Versicherungen unter die steuerliche Absetzbarkeit.

Um die Versicherungen steuerlich geltend zu machen, ist es wichtig, zwischen Versicherungen zu unterscheiden, die berufliche und private Risiken abdecken. Je nach Versicherung können die Kosten dann entweder als Werbungskosten (berufsbedingte Versicherungen) oder als Vorsorgeaufwendungen unter Sonderausgaben (private Versicherungen) eingetragen werden.

Berufliche Versicherungen

Folgende berufliche Versicherungen können in voller Höhe als Werbungskosten in der Anlage N steuerlich beim Finanzamt geltend gemacht werden:

Die Hausratversicherung können Sie im Normalfall nicht steuerlich geltend machen – mit zwei Ausnahmen: Sie arbeiten von zu Hause aus im eigenen Arbeitszimmer oder sind selbstständig, denn dann deckt die Hausratversicherung auch Arbeitsgeräte ab und Sie können sie anteilig steuerlich absetzen.

Unter Werbungskosten versteht man übrigens alle Kosten, die Ihnen durch Ihre Arbeit entstehen. Diese Werbungskosten mindern Ihre Steuerlast bei Ihren Einkünften als Arbeitnehmer. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus bei Arbeitnehmern pauschal 1.000 Euro als Werbungskosten.

Private Versicherungen

Zu den Versicherungen, deren Versicherungsbeiträge Sie als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben beim Finanzamt unter der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen können, zählen private Versicherungen wie:

  • Tierhalter-Haftpflicht
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • private Krankenversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung (bestimmte Berufsgruppen)
  • Risiko-Lebensversicherung
  • private Unfallversicherung
  • private Rentenversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung

Beachten Sie, dass diese Versicherungen zwar zu den absetzbaren Versicherungen gehören, diese jedoch ggf. nicht beachtet werden. Denn wie eingangs erwähnt kommt es darauf an, ob Sie Ihren Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro bei der Steuererklärung bereits ausgeschöpft haben.

Wofür brauche ich eigentlich eine Privathaftpflicht?

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie bei Schäden, die Sie im Alltag verursachen – beispielsweise dann, wenn Sie aus Versehen die teure Vase eines Freundes umstoßen oder Sie sich während des Urlaubs des Nachbarn um seine Wohnung kümmern wollten, aber leider nach ein paar Tagen den Schlüssel der Wohnung verloren haben. Bereits solche Sachschäden können schnell teuer für den Verursacher werden. Doch vor allem Personenschäden können oft Haftpflichtansprüche in Millionenhöhe nach sich ziehen. Ohne Haftpflichtversicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung diese Kosten für Sie.

Übrigens: Auch wenn die private Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung in Deutschland ist, zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.

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