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Zwei Männer mit Schutzhelmen arbeiten an einem Bauplan

Was ist ein Erfüllungsschaden?

Versicherungstipps
07. September 2021

Für einige Betriebe ist sie sogar Pflicht, aber grundsätzlich für jedes Unternehmen unerlässlich: die Betriebshaftpflichtversicherung. Doch bei manchen Schäden ist unklar, ob der Versicherer im Rahmen der Betriebshaftpflicht die Haftung hierfür übernimmt – so zum Beispiel bei Erfüllungsschäden. Aber was für Schäden sind das konkret? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Magazinbeitrag.

Was sind Erfüllungsschäden?

Hierbei handelt es sich allgemein um Schäden, die dadurch entstehen, dass Leistungen zwar im Rahmen einer vorherigen Absprache vereinbart, aber anschließend nicht erfüllt wurden. Oft spricht man hier auch von Mängelbeseitigungsnebenkosten. Solch ein Mangel in der Vertragserfüllung kann immer dann auftreten, wenn Personen oder Betriebe den Abschluss eines Vertrags vereinbaren. Dafür ist keine grobe Fahrlässigkeit oder besonderes Verhalten erforderlich – ein kleines Missgeschick genügt.

Konkret: Erfüllt der Auftragnehmer vereinbarte Leistungen nicht in der dafür vorgegebenen Zeit oder auf die vorgegebene Art, handelt es sich in diesem Fall um einen Erfüllungsschaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, denn er verletzt den Vertrag. Kommt es zu solch einem Schaden, hat die Person, die den Auftrag erteilt hat, als geschädigter Dritter Anspruch auf Schadensersatz. Der Auftragnehmer muss in diesem Fall die Haftung für die mangelhafte Werkleistung übernehmen, denn er ist dafür verantwortlich, dass die Vertragserfüllung gegenüber dem Geschädigten nicht stattgefunden hat. Diese Schäden können für Unternehmen schnell teuer werden.

Eine Erfüllung hat man beispielsweise in dem Fall nicht vorliegen, in dem ein Gegenstand beschädigt geliefert wurde oder eine Montage fehlerhaft erfolgt ist. Erfüllt eine der beiden Parteien durch das Verhalten den Vertrag nicht, kann die andere Seite die Vertragserfüllung verlangen. Die konkreten gesetzlichen Grundlagen dafür liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Erfüllung des Anspruchs auf Schadenersatz sorgt dafür, dass der Geschädigte bzw. Auftraggeber so gestellt ist, wie er stünde, wenn die andere Person ordnungsgemäß erfüllt hätte.

Der Betrieb, der für das fehlerhafte Verhalten verantwortlich ist, muss nun selbst die Haftung gegenüber dem Geschädigten übernehmen. Die private Haftpflicht springt hier natürlich nicht ein, und auch bei vielen Gewerbeversicherern ist diese Gefahr in der betrieblichen Haftpflicht nicht versichert.

Schnell erklärt: Mängelbeseitigungsnebenkosten

Hiermit sind die Nebenkosten gemeint, die für die Nachbesserung oder Behebung der mangelhaften Leistung bzw. des nicht erfüllten Vertrags aufgewendet werden müssen – nicht jedoch die Kosten für den Mangel am Auftragsgegenstand selbst. Wenn auf einer Baustelle z. B. der mangelfreie Putz einer Wand wieder freigelegt werden muss, damit die mangelhaften Stromleitungen dahinter nachgebessert werden können. Hier spricht man dann auch von Nachbesserungsbegleitschäden.

Wie kann ich mich versichern?


Dieses Risiko ist im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht enthalten – sowohl Erfüllungsschäden als auch Mangelfolgeschäden sind also in den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Basis davon sind die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB). Bei Erfüllungsschäden handelt es sich demnach um ein Risiko, das für den Haftpflichtversicherer allgemein oft nur schwer prognostizierbar und damit auch schwer versicherbar ist.

Aufgrund dieser besonderen Bedingungen sind Erfüllungsschäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Tipp: Für manche Betriebe und Unternehmen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung dennoch zwingend erforderlich – sie ist beispielsweise Pflicht für Jäger, Entsorgungsfachbetriebe oder Flugplatzbetreiber. Den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung empfehlen wir jedoch grundsätzlich jedem Unternehmen und Betrieb, denn schon die kleinsten Missgeschicke können bereits große finanzielle Auswirkungen haben. Gerade im Handwerk ist schnell etwas passiert. Gut, wenn man dann ausreichenden Versicherungsschutz genießt!

Schnell erklärt: AHB

AHB steht für Allgemeine Haftpflichtversicherung Bedingungen. Sie regeln den Umfang des Versicherungsschutzes, Beginn der Versicherung sowie Beitragszahlungen, Dauer und Ende des Vertrags und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. In den AHB findet man alle Informationen zu versicherten Risiken, Ausschlüssen und Leistungen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Tätigkeitsschaden, einem Erfüllungsschaden und einem Vermögensschaden?

Während es sich bei einem Erfüllungsschaden um durch nicht erfolgte Vertragserfüllung verursachte Schäden handelt, entstehen Tätigkeitsschäden während der Ausführung der Arbeiten. Einen Tätigkeitsschaden hat man beispielsweise in dem Fall vorliegen, in dem ein Schneider eine Hose kürzen soll, während der Arbeit jedoch diese Hose mit Farbe beschädigt und dadurch einen Schaden verursacht. Solche Sachschäden betreffen sowohl den gewerblichen als auch den privaten Bereich. Bei einigen privaten Haftpflichtversicherungen sind solche Fälle versichert, bei anderen Haftpflichtversicherungen im privaten Bereich sind sie ausgeschlossen.

Unter Vermögensschaden versteht man die Herbeiführung eines geldwerten Nachteils einer oder mehrerer Personen. Ein Handwerker verliert beispielsweise ein Werkzeug, dieses verursacht eine Beschädigung an einem Auto, der Geschädigte verpasst deswegen einen Flug und sein Ticket verfällt. Der Geschädigte erhebt Anspruch auf Schadensersatz, für den der Verursacher aufkommen muss. Die Gefahr für solche Vermögensschäden ist also größer, als man denkt, daher müssen diese fast immer gesondert als Risiken eingeschlossen werden. Alternativ kann auch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden bei Haftpflichtversicherern abgeschlossen werden. Bei Vermögensschäden wird außerdem noch zwischen unechten und echten Vermögensschäden unterschieden: Bei einem echten entsteht der geschädigten Person ein rein finanzieller Schaden. Bei einem unechten handelt es sich um einen Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens.

Wie berechnet man einen Erfüllungsschaden?

Die Person, die durch ihr Verhalten für den Schaden verantwortlich ist, ist durch gesetzliche Regelungen grundsätzlich in der Pflicht, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Wie die Höhe des Schadensersatzanspruchs berechnet wird und was der passende Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht Versicherung leisten würde, kann an einem konkreten Fall gezeigt werden:

Bei einem Unternehmen kauft ein Kunde einen Laptop für 800 Euro. Doch aufgrund von nicht bekannten Umständen weigert sich ein Mitarbeiter, die Ware herauszugeben, womit der Vertrag verletzt ist. Der Kunde kauft daraufhin den gleichen Laptop bei einem anderen Unternehmen für 1.000 Euro. Dadurch ist dem Geschädigten ein Schaden von 200 Euro entstanden, für den das erste Unternehmen aufkommen muss – denn der Vertrag wurde im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Schadenbeispiele:

Beispiel 1: Verspäteter Livegang eines Onlineshops

Sie erstellen für einen Kunden einen Onlineshop. Doch dieser wird nicht rechtzeitig fertig, wodurch Sie die Regelungen im Vertrag verletzt haben. Ihrem Kunden entstehen Umsatzeinbußen, weshalb er als Auftraggeber Schadensersatzansprüche bei Ihnen geltend macht.

Beispiel 2: Mangelhafte Renovierung einer Praxis

Ihr Betrieb ist für die Renovierung einer Arztpraxis zuständig. Aufgrund bestimmter Umstände können Ihre Mitarbeiter in diesem Fall die erforderlichen Arbeiten nicht umsetzen. Durch dieses Verhalten und der mangelhaften Werkleistung hat die Praxis hohe Kosten vorliegen.

Beispiel 3: Falschverbaute Wasserleitungen beim Hausbau

Ihre Mitarbeiter sollten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit beim Hausbau eine Wasserleitung verlegen – doch am Ende sieht es anders aus, als geplant. Dadurch wurden die Regelungen im Vertrag verletzt und bei dem Geschädigten großer Schaden verursacht. Für die Kosten, die dadurch entstehen, muss Ihr Unternehmen aufkommen.

Was muss ich bei der Wahl meiner Betriebshaftpflichtversicherung beachten?

Wie bereits erwähnt, decken die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen keine Erfüllungsschäden ab, da diese schwer prognostizierbar sind. Dennoch gibt es viele weitere Faktoren auf die Sie vor dem Abschluss bei einem Versicherer achten sollten:

Achten Sie als Versicherungsnehmer bei der Betriebshaftpflichtversicherung allgemein auf einen flexiblen Tarif, der Sie bei Gefahren und Risiken gut versichert. Ihr Betrieb wächst und verändert sich, daher sollte auch Ihre Versicherung flexibel sein.

Zudem sollte eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro eingehalten werden. Damit die Flexibilität kein leeres Versprechen bleibt, sollte die Versicherung darüber hinaus ein tägliches Kündigungsrecht bieten. Grundsätzlich sollte man nicht nur auf den Preis achten, daher lohnt sich ein Preis-Leistung-Vergleich. Dieser kann Ihnen als Versicherungsnehmer im Nachhinein viel Ärger ersparen.

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Informieren Sie sich auch über unsere weiteren Versicherungen für Gewerbe: die Inhaltsversicherung sowie die Haftpflichtversicherung bei Vermögensschäden.