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Was muss in den Versicherungsschein?

Versicherungstipps
15. Mai 2020

Nicht bloß ein Stück Papier: Der Versicherungsschein ist ein Dokument, in dem Rahmenbedingungen rund um den Versicherungsvertrag festgehalten werden. Vereinbart werden diese zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Im Versicherungsschein müssen bestimmte Inhalte unbedingt enthalten sein – wir erklären, welche das sind. Außerdem erfahren Sie, warum der Verlust des Versicherungsscheins von Berufs- oder Betriebshaftpflicht bei Digitalversicherungen kein Problem mehr ist.

Was ist der Versicherungsschein?

Der Versicherungsschein wird häufig auch als Versicherungspolice (oder kurz: Police) bezeichnet und dient als direkter Nachweis über die Leistungen der Versicherung, die zwischen Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer vereinbart wurden. Deshalb wird er in manchen Definitionen auch Beweisurkunde oder Legitimationspapier genannt. Die Police einer Versicherung wird immer nach Abschluss des Versicherungsvertrags vom Versicherungsunternehmen übergeben – ohne Ausnahme.

Damit Sie nachweisen können, dass Sie über eine Versicherung verfügen, müssen Sie dieses Dokument in manchen Fällen vorweisen – deshalb ist es so wichtig. Die Verantwortung liegt hier bei beiden Seiten: Der Versicherer muss dem Versicherten den Versicherungsschein nach Abschluss der Versicherung zukommen lassen. Das steht im Versicherungsvertragsgesetz (§ 3 VVG). Der Versicherungsnehmer muss das Papier, ist es einmal postalisch zugestellt, gut aufbewahren, damit er seine Versicherung nachweisen kann, wenn er den Schutz in Anspruch nimmt. Als Inhaber über das Dokument trägt er die Verantwortung.

Der Versicherungsschein…

  • …wird auch als Versicherungspolice bezeichnet

  • …beinhaltet die Rahmenbedingungen des Vertrags (z.B. Versicherungsscheinnummer)

  • …dient als Beweisurkunde über die Versicherung

  • …muss zwingend durch den Versicherungsgeber ausgestellt werden

  • …muss vom Versicherungsnehmer aufbewahrt werden

Der Versicherungsschein ist Beweisurkunde über den Versicherungsschutz

Eine Urkunde ist in aller Regel ein Textdokument – und so sieht es auch für die Versicherungspolice aus. Sie muss schriftlich dokumentiert sein. Auch das ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG § 3-1) festgehalten. Dabei ist sie allerdings unabhängig vom Versicherungsvertrag: Dieser wird zuerst beschlossen – auf dessen Grundlage wiederum wird dann die Police erstellt. Ein Vertrag kann also ohne Police zustande kommen. Eine Police ohne Vertrag gibt es entsprechend nicht. Aber was genau steht eigentlich alles auf dem wichtigen Papier?

Was steht alles im Versicherungsschein?

Wie beschrieben, müssen die wichtigsten Rahmenbedingungen des Vertrages im Versicherungsschein festgehalten werden. Das betrifft die offensichtlichen Daten wie beispielsweise Vertragsbeginn und -ende oder den Namen und die Anschrift des Versicherungsnehmers und -gebers. Es betrifft aber auch beispielsweise Sonderregelungen oder Leistungsausschlüsse, die vorher vertraglich vereinbart wurden.

Beinhaltet sind in der Police also unter anderem folgende Punkte:

  • Vertragsbeginn, gegebenenfalls auch das Vertragsende

  • Name und Anschrift des / der Kunden, genauso des Versicherers

  • Vereinbarter Versicherungsschutz (Leistungen) und gegebenenfalls die vereinbarte Versicherungssumme

  • Leistungsausschlüsse, falls diese vereinbart wurden

  • Regelung bei Selbstbehalt und Selbstbeteiligung

  • Versicherungsbeitrag

  • Versicherungsnummer (Versicherungsscheinnummer)

  • Individuelle Vereinbarungen, sofern diese vereinbart wurden

  • AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)

  • Sonderregelungen, sofern diese vereinbart wurden

  • Unterschriften beider Parteien

  • Widerrufsrecht

Alle Daten beruhen auf der Grundlage des Vertrags, der vorher beschlossen wurde.

Was passiert bei Verlust des Versicherungsscheins?

Wenn die Versicherungspolice also eine Urkunde ist – was passiert dann im Schadensfall, wenn sie vom Inhaber verloren wurde? Zunächst einmal kann der Kunde beim Versicherungsunternehmen eine Neuausstellung anfordern. Diese darf rechtlich nicht schlechter ausfallen als die beschlossene. Sie darf nur insofern verändert werden, als dass der Versicherte davon profitiert. Die Neuausstellung können Sie am besten per Verlusterklärung an Ihren Versicherer beantragen. Die Verlusterklärung sollte folgendes beinhalten: Persönliche Bestätigung, dass der Versicherungsschein nicht auffindbar ist, Versicherungsnehmer und Versicherungsnummer. Die Kosten für die Ausstellung der neuen Versicherungsurkunde trägt dabei der Versicherungsnehmer.

Einige Versicherungen, dazu gehört die Lebensversicherung, haben sogar die Voraussetzung der Vorlage der Versicherungspolice im Original. Im Bundesgesetzbuch ist festgehalten, dass durch den Verlust solcher Unterlagen die Versicherung für kraftlos erklärt werden kann:

BGB § 808 (2): „Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet. Ist die Urkunde abhanden gekommen oder vernichtet, so kann sie, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden…“

Es bietet sich also an, gut auf den Schein Acht zu geben.

Einige Branchen sind auf ihn in besonderem Maße angewiesen: Ohne ihn können sie ihre Arbeit gar nicht erst ausführen. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsanwälte, die eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Sie bzw. ihr Nachweis dient dann als Legitimationspapier und ist insofern ein extrem wichtiges Papier.

Bekomme ich bei Online‐Versicherungen einen Versicherungsschein?

Digitalversicherer wie andsafe verzichten komplett auf Papierdokumente. Die wichtigen Versicherungsleistungen für Ihre Gewerbeversicherung finden Sie bei uns in Ihrem persönlichen Kundenportal: Mit wenigen Klicks finden Sie dort alle wichtigen Informationen und Unterlagen wie Vertragsnummer, versicherte Risiken, allgemeine Versicherungsbedingungen und viele weitere Informationen. Besonders positiv ist dabei, dass hier zum einen schnell Zugang zu allen wichtigen Belegen gestattet wird.

Zum anderen können diese Digitaldokumente nicht verloren gehen: Sie sind online in der Cloud gespeichert. Damit haben Kunden mittels eigenen Passwortes jederzeit und von überall Zugriff darauf. Eine weitere Anforderung einzelner Unterlagen ist nicht nötig, da bereits alles vorliegt. Durch eine Registrierung mit den persönlichen Daten und einem individuellen Passwort bleiben die wichtigen Daten unter Verschluss. Das Portal und Ihre Zugangsdaten garantieren, dass Sie Ihre Haftpflichtversicherungen im Falle des Schadens jederzeit einsehen können. Auch die digitale Kontaktaufnahme zum Versicherungsgeber beschleunigt den Vorgang. Mit unserem Self Service Bereich bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit zur Autonomie: Sie möchten Ihre Anschrift ändern? Melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten in unserem Portal an und verwalten Sie die wichtigsten Angaben unbürokratisch und schnell. Vorbei sind die Zeiten ewiger Warteschleifen.

Alle Formulare und wichtigen Informationen wie Versicherungsscheinnummer und Versicherungsurkunde sind nach Versicherungsabschluss und Registrierung direkt zugriffsbereit und stehen Ihnen sofort zur Verfügung. Hierfür müssen Sie sich nur mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem persönlichen Kundenportal anmelden. Vergessene Unterlagen? Beinahe ausgeschlossen, da sie online sicher verwahrt werden. Im Schadensfall wird so die Abwicklung sehr viel leichter. Zusätzlich können Sie alle Formulare natürlich lokal absichern und beispielsweise ausdrucken.

Mehr als Tinte auf Papier: Der Versicherungsschein als Stück Papier spielt heute keine so wichtige Rolle mehr – zumindest, wenn Sie sich digital versichern. Durch die Digitalisierung wird einiges leichter.

Was sind die häufigsten Fragen zum Thema?

Sehr häufig gestellte Fragen zu unserem Thema möchten wir in einem kurzen FAQ beantworten:

  • Was ist ein Original Versicherungsschein?

  • Er wird direkt nach Versicherungsabschluss ausgestellt. Bei Digitalversicherern finden Sie Ihn direkt im Portal, bei analogen Versicherern erhalten Sie Ihn einige Tage später per Post (abhängig vom Versicherer).

  • Wann erhalte ich den Versicherungsschein?

  • Er wird direkt nach Versicherungsabschluss ausgestellt. Bei Digitalversicherern finden Sie Ihn direkt im Portal, bei analogen Versicherern erhalten Sie Ihn einige Tage später per Post (abhängig vom Versicherer).

  • Ist eine Versicherung ohne Versicherungsschein und Unterschrift gültig?

  • Die Versicherungspolice muss immer ausgestellt werden – dafür hat der Versicherer zu sorgen und ist dazu auch rechtlich verpflichtet. Gerade bei Digitalversicherungen ist eine Unterschrift in der Regel nicht mehr notwendig.

  • Wo finde ich die Versicherungsscheinnummer?

  • Die Versicherungsscheinnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. An welcher Stelle Sie die Nummer finden, hängt von Ihrem Versicherer ab.

Ihre Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht können Sie bei andsafe direkt online berechnen. In wenigen Schritten sind Sie rundum abgesichert. Mit Ihren Zugangsdaten haben Sie schnell und einfach Zugriff auf Ihren Versicherungsschein im Kundenkonto.

Was ist eigentlich eine Pauschaldeklaration? Lesen Sie unseren Magazinbeitrag.

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Lesen Sie für Informationen zum Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht unseren Magazinbeitrag.

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