Was passiert bei Verlust des Versicherungsscheins?
Wenn die Versicherungspolice also eine Urkunde ist – was passiert dann im Schadensfall, wenn sie vom Inhaber verloren wurde? Zunächst einmal kann der Kunde beim Versicherungsunternehmen eine Neuausstellung anfordern. Diese darf rechtlich nicht schlechter ausfallen als die beschlossene. Sie darf nur insofern verändert werden, als dass der Versicherte davon profitiert. Die Neuausstellung können Sie am besten per Verlusterklärung an Ihren Versicherer beantragen. Die Verlusterklärung sollte folgendes beinhalten: Persönliche Bestätigung, dass der Versicherungsschein nicht auffindbar ist, Versicherungsnehmer und Versicherungsnummer. Die Kosten für die Ausstellung der neuen Versicherungsurkunde trägt dabei der Versicherungsnehmer.
Einige Versicherungen, dazu gehört die Lebensversicherung, haben sogar die Voraussetzung der Vorlage der Versicherungspolice im Original. Im Bundesgesetzbuch ist festgehalten, dass durch den Verlust solcher Unterlagen die Versicherung für kraftlos erklärt werden kann:
BGB § 808 (2): „Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet. Ist die Urkunde abhanden gekommen oder vernichtet, so kann sie, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden…“
Es bietet sich also an, gut auf den Schein Acht zu geben.
Einige Branchen sind auf ihn in besonderem Maße angewiesen: Ohne ihn können sie ihre Arbeit gar nicht erst ausführen. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsanwälte, die eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Sie bzw. ihr Nachweis dient dann als Legitimationspapier und ist insofern ein extrem wichtiges Papier.