Mischbetriebe
Nebenbetriebe oder gewerbliche Nebentätigkeiten sind mitversichert, sofern sie branchenüblich bzw. nach Art und Umfang der im Versicherungsschein angegebenen Hauptbetriebsart untergeordnet sind.
Kein Versicherungsschutz besteht in folgenden Fällen:
- wenn für die Nebentätigkeiten oder -betriebe eigene Gewerbeanmeldungen notwendig sind
- wenn die Nebentätigkeiten oder -betriebe in einer eigenen, abweichenden Rechts- oder Gesellschaftsform betrieben werden
- wenn es um Nebentätigkeiten oder -betriebe geht, für die die andsafe AG grundsätzlich keinen Versicherungsschutz anbietet bzw. für die eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht