Mischbetriebe

Nebenbetriebe oder gewerbliche Nebentätigkeiten sind mitversichert, sofern sie branchenüblich bzw. nach Art und Umfang der im Versicherungsschein angegebenen Hauptbetriebsart untergeordnet sind.

Kein Versicherungsschutz besteht in folgenden Fällen:

  • wenn für die Nebentätigkeiten oder -betriebe eigene Gewerbeanmeldungen notwendig sind
  • wenn die Nebentätigkeiten oder -betriebe in einer eigenen, abweichenden Rechts- oder Gesellschaftsform betrieben werden
  • wenn es um Nebentätigkeiten oder -betriebe geht, für die die andsafe AG grundsätzlich keinen Versicherungsschutz anbietet bzw. für die eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht

Ausgezeichnetes Engagement

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Auszeichnung für die andsafe Betriebshaftpflicht von franke und bornberg: note hervorragend (0,5) FFF+
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