andsafe Reiseversicherung
Weltweiter Schutz
24/7 Notfall-Hotline
Inklusive Corona-Schutz
Die Reiseversicherung, die Sie entspannt reisen lässt
Reiserücktrittsversicherung
Wir erstatten Stornogebühren, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können.
Erstattung Ihrer Stornokosten
Übernahme von Umbuchungskosten
Bei Erkrankung (z. B. Covid 19)
Bei Unfallverletzung
Inkl. telefonischer Stornoberatung
Reiseabbruchversicherung
Einfach hinzubuchen und Schutz genießen, wenn Sie Ihre Reise unerwartet abbrechen müssen.
Bei verfrühter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Für nicht genutzte Unterkünfte
Aufgrund angeordneter Quarantäne
Nachreisekosten zu einer Reisegruppe
Reisegepäckversicherung
Dieser Zusatzbaustein schützt bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung Ihres Gepäcks.
Für Ihr Gepäck und das Ihrer Familie
Bei Verlust oder Beschädigung
Kostenübernahme für Ersatzkäufe vor Ort
Auch bei Diebstahl aus einem KFZ
Bis zu 6.000 Euro Versicherungssumme
Wir versichern Ihre Reise – so, wie es zu Ihnen passt
Schutz für alle
Ob Sie allein reisen, als Paar oder mit der ganzen Familie: bei uns finden Sie den passenden Schutz.
Überall geschützt
Wir versichern Ihre Reise in Deutschland, im europäischen Ausland oder weltweit.
Rundum sorglos
Stellen Sie sich Ihren Reiseschutz individuell zusammen oder buchen sie das Komplett-Paket.
Einmal- oder Jahresschutz
Versichern Sie einmalig eine bestimmte Reise oder alle Reisen (auch bereits gebuchte) im ganzen Jahr.
Ausgezeichnet mit der Bestnote
Die andsafe Reiseversicherung wurde von CHECK24 mit der Tarifnote 1,0 als „exzellent“ ausgezeichnet*. Unter einer Vielzahl von Anbietern wurden wir mit der Bestnote versehen. Wir sind stolz darauf, dass wir unseren Kund:innen nachweislich den bestmöglichen Schutz für ihre Reise anbieten können.
Was kostet die Reiseversicherung?
Einmalschutz
z. B. ein Wochenende Paris erleben bei Reisekosten bis zu 2.600,- €
schon ab 107,98 € versichert
Jahresschutz
Alle Reisen im ganzen Jahr z. B. bei Kosten pro Reise von 2.600,- €
schon ab 117,98 € versichert
Corona
Corona-Schutz inklusive
Corona ist derzeit leider ein Teil unseres Lebens. Wir finden: diesen sollten Sie nicht extra absichern müssen. Darum umfasst unsere Reiseversicherung grundsätzlich Schutz bei:
Nachweislicher Erkrankung an COVID-19
Behördlich angeordneter, pandemiebedingter Quarantäne
Beschwerden infolge einer Impfung
Die Bausteine unserer Reiseversicherung
Reiserücktrittsversicherung
So sehr wir Ihnen Ihre Traumreise wünschen – es gibt viele Gründe, aus denen diese unerwartet doch nicht angetreten werden kann. Sei es eine Erkrankung, der Verlust des Arbeitsplatzes oder auch der unerwartete Antritt eines neuen Jobs. Auch Familiäre Ereignisse oder angeordnete Quarantäne können einer Reise im Wege stehen. Im Ernstfall schützt unsere Reiseversicherung Sie mit dem Basisbaustein Reiserücktritt vor anfallenden Kosten.
Erstattung der Storno-Kosten die anfallen, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können
Übernahme der Mehrkosten die entstehen, wenn Sie Ihre Reise erst verspätet antreten können
Erstattung der Mehrkosten bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem Weg zum ersten versicherten Transportmittel (z. B. wenn Sie dadurch das gebuchte Flugzeug verpassen)
Ersatz der Mehrkosten, die Ihnen durch Umbuchung Ihrer Reise entstehen
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn Sie Ihre Reise unerwartet abbrechen müssen. Denn sobald Sie die erste Reiseleistung ihrer gebuchten Reise in Anspruch nehmen – also zum Beispiel das Flugzeug oder den Zug besteigen – können Sie nicht mehr von Ihrer Reiserücktrittversicherung Gebrauch machen. Unsere Reiseabbruchversicherung können Sie einfach hinzubuchen und genießen dann folgenden Schutz:
Wir ersetzen Ihre Mehrkosten für die Rückreise, wenn Sie früher zurückreisen müssen
Wir ersetzen Ihre Mehrkosten für die Rückreise, wenn Sie erst später zurückreisen können
Wir zahlen Ihre Kosten für eine nicht genutzte Unterkunft, falls Sie z. B. stationär behandelt werden müssen
Wir erstatten Ihre Kosten für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes wegen angeordneter Quarantäne
Wir zahlen Ihre Mehrkosten für eine verzögerte Rückreise in Folge von Naturgewalten, wie z. B. Feuer
Reisegepäckversicherung
Mit diesem zusätzlichen Baustein versichern wir Ihr Gepäck und auch das Ihrer mitreisenden Familie. Und das gilt sowohl für Ihren Reisebedarf – also das, was sich bei Reiseantritt in Ihrem Gepäck befindet – als auch für Gegenstände (z. B. Mitbringsel), die Sie auf der Reise erwerben. Geht Ihr Gepäck verloren, wird gestohlen oder beschädigt, sind wir für Sie da. Unser Schutz gilt hierbei für mitgeführtes Gepäck genau so wie auch für aufgegebenes oder zur Aufbewahrung abgegebenes Gepäck.
Die maximale Erstattungssumme liegt für Einzelpersonen bei bis zu 3.000 € und für Paare oder Familien bei bis zu 6.000 €.
Wenn Ihr Gepäck verspätet am Urlaubsort ankommt, übernehmen wir bis zu 250 € für getätigte Ersatzkäufe (z. B. Kleidung).
Für detailliertere Informationen beachten Sie unsere
Kundeninformationen zur Reiseversicherung.
Digital und überraschend einfach.
Ihr Kundenportal
Laden Sie Ihren Versicherungsschein herunter, ändern Sie Ihre Unternehmensdaten oder passen Sie die Bankverbindung an. Alles mit wenigen Klicks und ohne Papierkram.
Schaden schnell gemeldet
Einen Schaden melden geht bei andsafe ganz einfach. Nur schnell online das Formular ausfüllen, ab dann übernehmen wir für Sie!
Unsere Notfall-Hotline
Ich Schadenfall sind wir für Sie da. Sie erreichen uns rund um die Uhr und an jedem Wochentag unter:
Häufige Fragen und Antworten zur Reiseversicherung
- Welche Zahlweisen sind bei andsafe möglich?
Sie können bei uns per Lastschrift bezahlen. Wir bieten die Zahlweisen 'monatlich', 'vierteljährlich', 'halbjährlich' und 'jährlich' an. Wenn Sie die Zahlweise anpassen möchten, können Sie das im Kundenportal auf der Vertragsdetailseite tun. Für die Reiseversicherung ist nur eine Einmalzahlung oder die jährliche Zahlweise möglich.
- Wie und wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Ihren Vertrag können Sie ganz einfach im Kundenportal im Bereich Verträge kündigen. Eine Nachricht hier im Chatbot ist dafür nicht ausreichend, da wir Sie hier nicht eindeutig als Versicherungsnehmer:in identifizieren können.
Wir haben ein tägliches Kündigungsrecht (gilt für alle Produkte außer der Reiseversicherung). Das heißt, Sie können jederzeit zum Ablauf des Tages kündigen und wir erstatten Ihnen die bereits gezahlten Beiträge anteilig zurück. Natürlich können Sie auch ein anderes Kündigungsdatum in der Zukunft wählen. Der Vertrag endet dann zum Ende des gewählten Tages.
Der Jahresschutz-Reiseversicherung ist täglich zum Ablauf des Vertrages (1 Jahr Laufzeit) kündbar. Wird der Vertrag nicht gekündigt, dann verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Haben Sie den Einmalschutz in der Reiseversicherung gewählt, dann endet der Vertrag mit dem Ende der Reise und ist nicht vorher kündbar.
Außerdem können Sie Ihren Vertrag bis 14 Tage nach Vertragsabschluss ganz einfach im Kundenportal widerrufen. Der Vertrag wird dann mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, überweisen wir Ihnen den eingezogenen Betrag umgehend zurück. Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift, da hierdurch ggf. von Ihrer Bank Gebühren erhoben werden, die von Ihnen zu tragen sind.
Ausnahme: Haben Sie den Einmalschutz in der Reiseversicherung gewählt, dann besteht nur ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag länger als einen Monat läuft. Verträge mit kürzerer Laufzeit können nicht widerrufen werden.
- Wie lautet die Nummer der Notfall-Hotline für die Reiseversicherung?
Bei einem Notfall zögern Sie bitte nicht und rufen Sie umgehend unsere 24/7 Notfallnummer an:
+49 251 59688722
- Wie kann ich im Schadenfall Dokumente hochladen?
Wenn Sie erfolgreich einen Schaden im Bereich "Schaden melden" im Kundenportal angelegt haben, bekommen sie eine Nachricht von uns. Aus dieser Nachricht geht auch hervor, welche Dokumente wir von Ihnen für die weitere Schadensbearbeitung benötigen. Diese können Sie uns dann ganz bequem im Kundenportal zur Verfügung stellen, damit wir Ihren Schaden so schnell wie möglich bearbeiten und erstatten können. In Ihrem persönlichen Kundenbereich sehen Sie auch noch einmal, welche Dokumente wir noch benötigen.
- Was muss ich tun, wenn ich meine Reise wegen Krankheit abbrechen muss?
Wir bedauern es, dass während Ihrer Reise Unannehmlichkeiten erfahren mussten.
Sobald das ärztliche Attest, das die konkrete Diagnose beinhaltet, vorliegt, müssen Sie die gebuchten Reiseleistungen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden können, stornieren.
Suchen Sie die kostengünstigste Reisemöglichkeit bzw. buchen Ihre Rückreise um.
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich über den Reiter 'Schaden melden' in Ihrem Kundenportal
Sollten sie zusätzlich den Baustein Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben und Kosten von Arztbesuchen im Ausland einreichen wollen, tun Sie dies bitte über den folgenden Link unseres starken Partners für die Reisekrankenversicherung: Leistungsfall melden
- Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Generell gilt für alle andsafe Versicherungen weltweiter Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass der Wohnsitz oder Unternehmensstandort in Deutschland ist. Bei einem Umzug (Ummeldung des Erstwohnsitzes / Unternehmensstandort) ins Ausland ist eine Versicherung bei andsafe leider nicht mehr möglich.
- Wie kann ich mein ärztliches Attest einreichen?
Sie können ihr ärztliches Attest ganz bequem im Kundenportal hochladen. Dieses soll den konkreten Grund bescheinigen und darlegen, dass die Reise aus medizinischer Sicht nicht ratsam ist. Dieses Attest sollte auch den Beginn ihrer Krankheit bescheinigen. Eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbesscheinigung reicht dafür nicht aus.
Die Voraussetzung, um das Dokument hochzuladen ist, dass Sie im Bereich "Schaden melden" im Kundenportal einen Eintrag angelegt haben. Von dort aus bekommen sie außerdem weitere Informationen darüber, welche Dokumente für die Bearbeitung des Schadens benötigt werden.
- Was muss ich tun, wenn ich von meiner Reise zurücktreten muss?
Es tut uns leid, dass Sie die Reise nicht antreten können. Bitte folgen Sie den weiteren Schritten, um den Schaden zu melden:
Besuchen Sie einen Arzt und holen sich ein aussagekräftiges Attest, welches den konkreten Grund bescheinigt und darlegt, dass die Reise aus medizinischer Sicht nicht ratsam ist.
Wenn der Arzt bescheinigt, dass Sie die Reise nicht antreten können, stornieren oder buchen Sie diese schnellstmöglich um.
Halten Sie das ärztliche Attest und die Stornokostenrechnung bereit.
Melden Sie den Schaden eigenständig über den Reiter 'Schaden melden' in Ihrem Kundenportal
- Wie und wann melde ich meinen Reiserücktritt?
Es tut uns leid, dass Sie die geplante Reise nicht antreten können. Sobald ein versicherter Grund für den Reiserücktritt besteht, müssen Sie Ihre Reise schnellstmöglich stornieren oder umbuchen, spätestens jedoch, wenn sich die Stornokosten erhöhen würden.
Halten Sie Ihre Stornokostenrechnung bereit und melden Sie den Schaden eigenständig über den Reiter 'Schaden melden' in Ihrem Kundenportal. Dort finden Sie auch weitere Informationen darüber, welche weitere Nachweisdokumente benötigt werden.
- Wie mache ich von meiner Reisekrankenversicherung gebrauch?
Die Schadenbearbeitung von Reisekrankenfällen im Ausland übernimmt unser starker Partner, die Union Reiseversicherung.
Hinweis: Sollten Sie Ihre Reise aufgrund der Krankheit abgebrochen haben oder abbrechen müssen, melden Sie bitte einen separaten Reiseabbruch über das andsafe Kundenportal.
- Verpätung von öffentlichen Verkehrsmitteln – was muss ich tun, damit ich die Mehrkosten erstattet bekomme?
Es tut uns leid, dass Sie Unannehmlichkeiten erfahren mussten. Bitte folgen Sie diesen Schritten, um den Schaden zu melden:
Teilen Sie den verspäteten Antritt der Reise dem Reisebüro oder einer anderen Buchungsstelle schnellstmöglich mit und nehmen Sie die kostengünstigste Nachreisemöglichkeit in Anspruch, die der Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels entspricht.
Halten Sie erforderliche Nachweisdokumente bereit: - ein Nachweis über die Verspätung des Verkehrsmittels (z.B. Fahrkarte/ein amtlicher Fahrplan oder Bestätigung von der Verkehrsgesellschaft, dass das Verkehrsmittel verspätet angekommen ist) - die Buchungsbestätigung Ihrer Reise
Melden Sie den Schaden eigenständig über den Reiter 'Schaden melden' in Ihrem Kundenportal Wichtig: Sie können den Schaden nur dann melden, wenn die Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels länger als 2 Stunden war.
Bitte behalten Sie die Originalquittungen bzw. Nachweise über die zusätzlichen Ausgaben, die durch Verspätung entstanden sind. Bitte versuchen Sie, die Kosten möglichst gering zu halten.
- Wie und wo melde ich Beschädigungen an meinem Gepäck?
Es tut uns leid, dass Sie während Ihrer Reise Unannehmlichkeiten erfahren mussten. Bitte folgen Sie den weiteren Schritten, um den Schaden zu melden:
Im Falle von Beschädigungen an Ihrem Gepäck bei der Aufgabe-/Aufbewahrungsstelle sollten Sie diese unverzüglich melden und eine schriftliche Bestätigung einholen.
Machen Sie Fotos, bei denen die Beschädigungen gut sichtbar sind.
Halten Sie die Nachweisdokumente aus den vorherigen Schritten und die Buchungsbestätigung Ihrer Reise bereit.
Melden Sie den Schaden eigenständig über den Reiter 'Schaden melden' in Ihrem Kundenportal.
- Was muss ich tun, wenn mein Gepäck auf Reisen gestohlen wurde?
Es tut uns leid, dass Sie während Ihrer Reise Unannehmlichkeiten erfahren mussten. Bitte folgen Sie den weiteren Schritten, um den Schaden zu melden:
Sollte das Gepäck sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in der Obhut einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens befunden haben, wenden Sie sich unverzüglich an diese Person oder das Unternehmen, um den Diebstahl schriftlich bestätigen zu lassen.
Erstellen Sie eine Anzeige bei der Polizei.
Halten Sie die Nachweisdokumente aus den vorherigen Schritten und die Buchungsbestätigung Ihrer Reise bereit.
Melden Sie den Schaden eigenständig über den Reiter 'Schaden melden' in Ihrem Kundenportal.
Übrigens: Wenn Ihr Reisegepäck tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr aus einem abgestellten Auto oder einer daran befestigten Gepäckbox gestohlen wird, ist es versichert. Voraussetzung ist, dass das Auto oder die Gepäckbox verschlossen war und das Reisegepäck nicht einsehbar.
- Verspätung meines Gepäcks – was muss ich tun, damit mir die Mehrkosten erstattet werden?
Es tut uns leid, dass Sie während Ihrer Reise Unannehmlichkeiten erfahren mussten. Bitte folgen Sie den weiteren Schritten, um den Schaden zu melden:
Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft oder an die Aufgabe-/Aufbewahrungsstelle und lassen sich die Verzögerung schriftlich bestätigen.
Halten Sie das Schadenprotokoll aus dem vorherigen Schritt und die Buchungsbestätigung Ihrer Reise bereit.
Melden Sie den Schaden eigenständig über den Reiter 'Schaden melden' in Ihrem Kundenportal.
Bitte bewahren Sie die Originalquittungen aller Einkäufe, die zur Fortführung der Reise notwendig waren.
Wichtig: Ihren Schaden können wir nur dann erstatten, wenn die Verzögerung des Gepäcks länger als 12 Stunden gedauert hat.
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