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Reiseabbruch

Bei einem Reiseabbruch wird eine bereits angetretene Reise abgebrochen, unterbrochen oder außerplanmäßig verlängert. Versicherungsschutz besteht für die gleichen Anlässe, die in der Reiserücktrittsversicherung beschrieben sind und im jeweiligen Versicherungsvertrag definiert sein müssen.