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  1. Lexikon
  2. Reiseantritt

Reiseantritt

Der Reiseantritt beginnt für Sie in dem Moment, wenn Sie das erste versicherte Beförderungsmittel nutzen. Sollten Sie also beispielsweise während eines Fluges, der in die Reisekosten miteinfließt, erkranken, ist es nicht mehr möglich, von der Reise zurückzutreten. In diesem Fall handelt es sich um einen Abbruch der Reise und es greift die Reiseabbruchversicherung.

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