Reiserücktritt

Ein Reiserücktritt besteht dann, wenn eine geplante und gebuchte Reise gar nicht erst angetreten werden kann und infolgedessen umgebucht oder storniert werden muss. Durch eine Reiserücktrittsversicherung werden Ihnen Umbuchungs- oder Stornokosten erstattet, sofern der Grund für den Reiserücktritt in den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.

Ausgezeichnetes Engagement

siegel-bvmw
logo-charta-der-vielfalt-unterzeichnet