Eigenschaden

Der Begriff Eigenschaden fällt in den Bereich der Gewerbeversicherungen. Unter Eigenschaden versteht man einen Vermögensschaden, den der Versicherungsnehmer selbst verschuldet. Dazu zählen z. B. finanzielle Schäden in Folge von Mitarbeiterbetrug oder Rücktritt eines Kunden von einem Projekt.Die dazugehörige Eigenschadenversicherung ist Teil der Vermögensschadenhaftpflicht.