Entschädigungsgrenze
Die sogenannte Entschädigungsgrenze beschränkt die Summe, die der Versicherer im Schadensfall zahlt. Das gilt dann, wenn bei einem Zwischenfall nur ein einzelner Gegenstand zu Schaden kommt.
Manchmal wird, gerade bei Versicherungen im Gewerbebereich, statt des Begriffs „Entschädigungsgrenze“ auch der Begriff „Sublimit“ verwendet. Die Entschädigungsgrenze orientiert sich an der mit dem Versicherer vereinbarten Versicherungssumme und beträgt häufig ca. 20 Prozent dieser Summe.
Ist beispielsweise in der Hausratversicherung eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart und der teure Teppich im Wert von 25.000 Euro fängt durch eine umgekippte Kerze Feuer, bekommt der Versicherungsnehmer 20.000 Euro als Entschädigung.
Wer solch teure Wertgegenstände zuhause hat, sollte dies seiner Versicherung mitteilen, um diese angemessen versichern zu können.