Mischbetriebe

Nebenbetriebe oder gewerbliche Nebentätigkeiten sind mitversichert, sofern sie branchenüblich bzw. nach Art und Umfang der im Versicherungsschein angegebenen Hauptbetriebsart untergeordnet sind.Kein Versicherungsschutz besteht in folgenden Fällen:

  • wenn für die Nebentätigkeiten oder -betriebe eigene Gewerbeanmeldungen notwendig sind

  • wenn die Nebentätigkeiten oder -betriebe in einer eigenen, abweichenden Rechts- oder Gesellschaftsform betrieben werden

  • wenn es um Nebentätigkeiten oder -betriebe geht, für die die andsafe AG grundsätzlich keinen Versicherungsschutz anbietet bzw. für die eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht