Obliegenheiten
Im Versicherungsrecht bezeichnet der Begriff „Obliegenheiten“ die mit dem Versicherungsvertrag verbundenen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers. Diese Vorgaben muss der Versicherungsnehmer beachten, um im Schadensfall die entsprechenden Leistungen von der Versicherung zu erhalten. Erfüllt er diese Pflichten nicht, spricht man von Obliegenheitsverletzungen.
Dazu zählt beispielsweise die Anzeigepflicht, die besagt, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss alle Fragen des Versicherers beantworten muss. Auch darf der Versicherungsnehmer keine Gefahrerhöhung vornehmen bzw. muss angeben, wenn diese vorliegt, also weil ein Schaden wahrscheinlicher geworden ist.
Weitere Obliegenheiten sind pünktliche und regelmäßige Zahlung des Beitrags, die Pflicht zum Anzeigen eines Versicherungsfalls oder die Mitwirkungspflicht.