Reiserücktritt
Ein Reiserücktritt besteht dann, wenn eine geplante und gebuchte Reise gar nicht erst angetreten werden kann und infolgedessen umgebucht oder storniert werden muss. Durch eine Reiserücktrittsversicherung werden Ihnen Umbuchungs- oder Stornokosten erstattet, sofern der Grund für den Reiserücktritt in den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.