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Rückwärtsversicherung

Eine sogenannte Rückwärtsversicherung greift nicht nur bei Schäden, die ab Vertragsabschluss in der Zukunft während der Vertragsdauer eintreten, sondern auch bei Schadensfällen aus der Vergangenheit. Das bedeutet, dass der Versicherer für Schäden aufkommt, deren Ursachen vor Eintritt in den Vertrag entstanden sind. Das ist untypisch und das Gegenteil der gebräuchlichen Vorwärtsversicherung.

Damit eine Rückwärtsversicherung wirksam wirkt, müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein, die im § 2 Versicherungsvertragsgesetz geregelt sind:

  • zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss muss der Versicherungsnehmer erklären, dass er keine Kenntnisse von einem Schadenfall hat, der vor Vertragsbeginn eingetreten ist.

  • Das Möglichkeit, dass ein Schadenfall vor Versicherungsbeginn eintreten ist, darf nicht ausgeschlossen sein.