Selbstbeteiligung / Selbstbehalt

Bei der Selbstbeteiligung oder dem Selbstbehalt handelt es sich um einen bestimmten Betrag, den der Versicherer und der Versicherungsnehmer im Vertrag festlegen. Diesen Betrag zahlt der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst. Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Schaden, die über diesen vereinbarten Betrag hinaus gehen.

Bei vielen Versicherungen kann der Versicherungsnehmer selbst zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungen wählen – angefangen bei 0 Euro. Je höher der Betrag für die Selbstbeteiligung ist, umso geringer ist der Versicherungsbeitrag, der gezahlt werden muss.