Unterversicherung

Eine Unterversicherung besteht, wenn der Wert der versicherten Sachen höher ist als die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. Im Fall eines Totalschadens erhält der Versicherungsnehmer nur eine Zahlung in Höhe der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, die dann allerdings den Schaden nicht vollständig erstattet.

Eine Unterversicherung entsteht schnell bei Schadenversicherungen wie beispielsweise der Hausratversicherung bei den privaten Versicherungen oder der Inhaltsversicherung bei den Gewerbeversicherungen.