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  1. Lexikon
  2. Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert

Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Betrag, der aufgebracht werden muss, um sich den gleichen oder einen vergleichbaren Gegenstand aktuell neu anzuschaffen, wenn zuvor etwas bei einem Schaden zerstört wurde. Der Wiederbeschaffungswert muss nicht unbedingt dem Originalpreis des zerstörten Gegenstandes entsprechen.

Manche Dinge werden mit der Zeit teurer, andere günstiger. Wurde beispielsweise ein alter Röhrenfernseher zerstört, den es heutzutage gar nicht mehr zu kaufen gibt, bezieht sich der Wiederbeschaffungswert auf einen Gegenstand, der im Hinblick auf die Qualität dem alten Fernseher gleicht.

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