Hausratversicherung ohne Fahrraddiebstahl
Wird das Fahrrad nicht explizit in der Hausratversicherung mitversichert, zahlt diese bei Fahrraddiebstahl nur bis zu einer bestimmten Entschädigungshöchstgrenze.
Gerade bei hochwertigen Rädern kann so eine Unterversicherung innerhalb der Hausratversicherung von Radfahrer:innen schnell übersehen werden. Denn oft liegt diese Entschädigungshöchstgrenze bei lediglich ein bis zwei Prozent der gesamten Versicherungssumme:
Das bedeutet: Die Hausratversicherung zahlt im Rahmen der prozentualen Beschränkung der Versicherungssumme lediglich einen Teil des Wiederbeschaffungswerts bis maximal 2 Prozent der Gesamtversicherungssumme.
Hausratversicherung mit Fahrraddiebstahl
Haben Sie eine Hausratversicherung mit Fahrraddiebstahl-Schutz abgeschlossen, ist der Neuwert des versicherten Rads im Vertrag angegeben. Die Deckungssumme wurde dabei um den Wert Ihres Fahrrads entsprechend erhöht, der Versicherungsbeitrag teurer.
Bei einem Fahrraddiebstahl liegt die Entschädigungsgrenze dann beim Kaufpreis des Fahrrads.
Neuwert oder Zeitwert des Fahrrads
Beim Abschluss einer Hausratversicherung ist zu beachten, ob die Versicherung den Neuwert oder den Zeitwert bei einem eventuellen Fahrraddiebstahl erstattet.
Für Fahrradbesitzer:innen ist es also empfehlenswert, wenn das Rad zum Neuwert erstattet wird.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad immer ordnungsgemäß mit einem eigenständigen Schloss an einem verankerten Gegenstand abgeschlossen ist. In vielen Hausratversicherungen ist ein Fahrraddiebstahl sonst auch mit Fahrrad-Baustein nicht versichert.
Außerdem benötigen Sie im Schadenfall die Kaufbelege sowohl für das Rad als auch häufig für das Schloss.