
Wie Konventionalstrafen versichern?
Sicherheit Konventionalstrafe
Begeht der Kunde eine Vertragsverletzung oder Vertragsbruch, werden vorher festgelegte Strafen fällig. Insofern stellt die sog. Pönale – wie die Konventionalstrafe auch genannt wird – eine zusätzliche Sicherheit für die Vertragspartner dar.
In § 339 BGB wird die rechtliche Klausel für die Vertragsstrafe allgemein dargestellt. Hier werden meist ganz konkrete Strafen für bestimmte Vergehen in einem Katalog festgeschrieben, den beide Parteien im Vertrag einsehen können.
Wann kommt es zur Konventionalstrafe?
Es kommt zu einer Konventionalstrafe, wenn gegen eine Pflicht verstoßen wird, die laut Vertrag explizit mit einer solchen bedroht ist. Hierfür gibt es viele Einsatzgebiete – gängige Pflichtverletzungen sind aber:
Nichteinhaltung einer vereinbarten Frist bzw. Deadline
Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
Nicht eingehaltene Kündigungsfrist ohne weitere Angaben
Unvollständige oder unwahrheitsgemäße Angaben bei Schadensfällen
Verschweigen oder Relativieren von gefahrenerheblichen Umständen vor Vertragsabschluss