Sie sind schnell passiert: Eine falsche Bewegung mit dem Bohrer, ein Abrutschen mit dem schweren Fliesenteil – und schon gibt es ein paar Schrammen, wo keine sein sollten. Daher ist eine Versicherung gegen Tätigkeitsschäden eine quasi Muss-Ergänzung für alle handwerklichen Unternehmen. Warum auch für alle anderen Unternehmen eine solche Versicherung mehr als sinnvoll ist und wo die genauen Einzelheiten einer solchen Leistung liegen, erfahren Sie im Folgenden.
Wer benötigt eine Versicherung gegen Tätigkeitsschäden?
Allgemein gilt eine Betriebshaftpflicht, in der Tätigkeitsschäden mit eingeschlossen sind, für alle Unternehmen als äußerst sinnvoll, die regelmäßig an, mit oder in der Nähe von ihnen fremden Sachen arbeiten: zum Beispiel Handwerksbetriebe, Klempner, Installateure, Dachdecker etc. Denn das Risiko dafür ist bei Tätigkeiten in diesen Branchen nicht ausgeschlossen. Deshalb sollten diese Unternehmen darauf achten, dass solche Schadensfälle in dem Versicherungsschutz der Haftpflicht nicht ausgeschlossen sind.
Bei all diesen Berufsfeldern und Branchen besteht die Möglichkeit, im Rahmen ihrer täglichen Arbeit entsprechend in Kontakt mit fremdem Eigentum zu kommen, welches insbesondere während Reparaturarbeiten leicht beschädigt werden kann. Um etwaigen Schadenersatzforderungen zu begegnen, die große negative Folgen für das Gewerbe haben können, gilt ein Versicherungsschutz gegen Bearbeitungsschäden als unabdingbar.
Welche Schäden werden generell von der Betriebshaftpflicht übernommen?
Im Rahmen des Versicherungsschutzes der Betriebshaftpflicht gelten alle betrieblichen Schäden als versichert, die dort verursacht werden, wo eine betriebliche Tätigkeit ausgeführt wird. Dazu zählen Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (auch unechte Vermögensschäden genannt).
Auch Umweltschäden können versichert sein – so wie bei andsafe. Zudem werden sämtliche Mitarbeiter Ihres Betriebs von unserem Versicherungsschutz abgedeckt, sodass Sie nie wieder durch ein Missgeschick im falschen Moment einen ungeahnt hohen Rechtsanspruch aus betrieblicher Kasse zahlen müssen. Unser oberstes Ziel bei andsafe ist die Absicherung Ihres Betriebs – dafür stehen wir mit unserer langjährigen Expertise in Beratung und Finanzen. Wir prüfen die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach – und zahlen schnell, wenn die Ansprüche gerechtfertigt sind. Sind die Ansprüche ganz oder teilweise nicht gerechtfertigt, weisen wir diese in Ihrem Namen zurück: In jedem Fall übernehmen wir die für die Schadenprüfung notwendigen Sachverständigen-, Gerichts- und Anwaltskosten.
Wer ist in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle Mitarbeiter und Personen des versicherten Betriebs mit eingeschlossen. Im Falle von Tätigkeiten mit Freelance- oder Freiberufskonzepten ist der Versicherungsnehmer in der Haftpflicht versichert. Dieser Betriebshaftpflichtversicherungsschutz greift ausschließlich während der Zeit, in der der gewerblichen Tätigkeit nachgegangen wird.
In welcher Höhe sollten Tätigkeitsschäden versichert sein?
Die Betriebshaftpflichtversicherung von andsafe ist dafür konzipiert, all die Ansprüche zu decken, die ein Betrieb an seinen Versicherer hat. Daher können Sie beim Abschließen eines Versicherungsschutzes von andsafe je nach Bedarf eine Deckung von bis zu 10 Millionen Euro konfigurieren. Ein ausreichender Schutz vor möglichen Rechtsansprüchen ist ab mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme gewährleistet. Und während andere Versicherer mit Sublimits arbeiten, verschiedene Schadensarten also durch verschiedene Deckungssummen geschützt werden, gilt bei andsafe Ihre Wunschdeckungssumme für jede Schadensart. Berechnen Sie jetzt den Beitrag für Ihre Betriebshaftpflicht – schnell und direkt in unserem Rechner.