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Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflicht

Versicherungstipps
30. September 2021

Ein gut geführter Betrieb zeichnet sich vor allem durch exakte Planung, professionelles Arbeiten und das Vermeiden von Schäden aus. Jedoch können jederzeit unvorhergesehene Unfälle geschehen und das Eigentum eines Kunden unbeabsichtigt beschädigt werden.Damit dies nicht Ihre Betriebskasse belastet und potenziell massive Folgekosten auf Sie zukommen, gibt es bei manchen Versicherern die Versicherung für Tätigkeitsschäden. Diese finden Sie, wie auch bei unserer Betriebshaftpflichtversicherung, je nach Versicherer und Tarif in der Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Sachschäden ab, die während Ihrer betrieblichen Tätigkeit geschehen können. Welche Deckungssumme empfohlen ist, welche Tätigkeitsschäden es gibt und wie das bei einigen Fallbeispielen konkret aussieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Was versteht man unter Tätigkeitsschäden?

Nach den im Markt gängigen allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Schäden an fremden Sachen, die durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit an diesen Sachen entstehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
In vielen aktuellen Betriebshaftpflichtversicherungen gibt es jedoch besondere Regelungen, die diese Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt) wieder mitversichern.
Darunter versteht man sämtliche Schäden, die im Rahmen der Ausführung einer gewerblichen Arbeit an Sachen entstehen, die in direkter Beziehung zu der ausgeführten Tätigkeit stehen. Wenn beispielsweise eine Dusche installiert wird und einer der Installateure mit einem Werkzeug die Bodenfliesen, die direkt daneben liegen, beschädigt, gilt das als sogenannter Tätigkeitsschaden.

Darunter fallen jedoch nicht nur alle Schäden, die an Sachen oder Werten entstehen, an denen die Arbeit an sich ausgeführt wird. Auch direkt angrenzende Gegenstände gehören dazu. Da diese Schäden abhängig von der Umgebung äußerst hohe Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können, ist eine Betriebshaftpflicht bei einem Versicherer, der eine entsprechende Absicherung im Rahmen der Haftpflichtversicherung mit anbietet, mehr als sinnvoll.

Welche Arten von Tätigkeitsschäden gibt es?

Ein Tätigkeitsschaden ist immer ein Sachschaden. Dieser liegt dann vor, wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wurde. Wird beispielsweise ein Einfamilienhaus deshalb beschädigt, weil ein Zimmereibetrieb einen Stützbalken für ein Carport anbringt und dabei die Fassade und ein innen liegendes Regenfallrohr beschädigt, handelt es sich um einen Sachschaden. Es gibt auch Sachschäden, aus denen sich Folgeschäden ergeben, z. B. wenn es einen Nutzungsausfall der Sache gibt. Das ist ein sogenannter Sach-Folgeschaden und fällt auch unter die Tätigkeitsschäden.

Wie werden Tätigkeitsschäden abgedeckt?

Sie sind schnell passiert: Eine falsche Bewegung mit dem Bohrer, ein Abrutschen mit dem schweren Fliesenteil – und schon gibt es ein paar Schrammen, wo keine sein sollten. Daher ist eine Versicherung gegen Tätigkeitsschäden eine quasi Muss-Ergänzung für alle handwerklichen Unternehmen. Warum auch für alle anderen Unternehmen eine solche Versicherung mehr als sinnvoll ist und wo die genauen Einzelheiten einer solchen Leistung liegen, erfahren Sie im Folgenden.

Wer benötigt eine Versicherung gegen Tätigkeitsschäden?

Allgemein gilt eine Betriebshaftpflicht, in der Tätigkeitsschäden mit eingeschlossen sind, für alle Unternehmen als äußerst sinnvoll, die regelmäßig an, mit oder in der Nähe von ihnen fremden Sachen arbeiten: zum Beispiel Handwerksbetriebe, Klempner, Installateure, Dachdecker etc. Denn das Risiko dafür ist bei Tätigkeiten in diesen Branchen nicht ausgeschlossen. Deshalb sollten diese Unternehmen darauf achten, dass solche Schadensfälle in dem Versicherungsschutz der Haftpflicht nicht ausgeschlossen sind.

Bei all diesen Berufsfeldern und Branchen besteht die Möglichkeit, im Rahmen ihrer täglichen Arbeit entsprechend in Kontakt mit fremdem Eigentum zu kommen, welches insbesondere während Reparaturarbeiten leicht beschädigt werden kann. Um etwaigen Schadenersatzforderungen zu begegnen, die große negative Folgen für das Gewerbe haben können, gilt ein Versicherungsschutz gegen Bearbeitungsschäden als unabdingbar.

Welche Schäden werden generell von der Betriebshaftpflicht übernommen?

Im Rahmen des Versicherungsschutzes der Betriebshaftpflicht gelten alle betrieblichen Schäden als versichert, die dort verursacht werden, wo eine betriebliche Tätigkeit ausgeführt wird. Dazu zählen Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (auch unechte Vermögensschäden genannt).
Auch Umweltschäden können versichert sein – so wie bei andsafe. Zudem werden sämtliche Mitarbeiter Ihres Betriebs von unserem Versicherungsschutz abgedeckt, sodass Sie nie wieder durch ein Missgeschick im falschen Moment einen ungeahnt hohen Rechtsanspruch aus betrieblicher Kasse zahlen müssen. Unser oberstes Ziel bei andsafe ist die Absicherung Ihres Betriebs – dafür stehen wir mit unserer langjährigen Expertise in Beratung und Finanzen. Wir prüfen die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach – und zahlen schnell, wenn die Ansprüche gerechtfertigt sind. Sind die Ansprüche ganz oder teilweise nicht gerechtfertigt, weisen wir diese in Ihrem Namen zurück: In jedem Fall übernehmen wir die für die Schadenprüfung notwendigen Sachverständigen-, Gerichts- und Anwaltskosten.

Wer ist in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?

In der Betriebshaftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle Mitarbeiter und Personen des versicherten Betriebs mit eingeschlossen. Im Falle von Tätigkeiten mit Freelance- oder Freiberufskonzepten ist der Versicherungsnehmer in der Haftpflicht versichert. Dieser Betriebshaftpflichtversicherungsschutz greift ausschließlich während der Zeit, in der der gewerblichen Tätigkeit nachgegangen wird.

In welcher Höhe sollten Tätigkeitsschäden versichert sein?

Die Betriebshaftpflichtversicherung von andsafe ist dafür konzipiert, all die Ansprüche zu decken, die ein Betrieb an seinen Versicherer hat. Daher können Sie beim Abschließen eines Versicherungsschutzes von andsafe je nach Bedarf eine Deckung von bis zu 10 Millionen Euro konfigurieren. Ein ausreichender Schutz vor möglichen Rechtsansprüchen ist ab mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme gewährleistet. Und während andere Versicherer mit Sublimits arbeiten, verschiedene Schadensarten also durch verschiedene Deckungssummen geschützt werden, gilt bei andsafe Ihre Wunschdeckungssumme für jede Schadensart. Berechnen Sie jetzt den Beitrag für Ihre Betriebshaftpflicht – schnell und direkt in unserem Rechner.

Beispiele für Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflicht

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Beispiele vor, um das Konzept dieser Schadensart in der Haftpflichtversicherung anschaulich darzustellen.

Modernes Badezimmer mit Glasduschwand

Zerkratztes Glas beim Installateurbetrieb

Ein Installateurbetrieb wird beauftragt, eine neue Badewanne in das Badezimmer des Klienten einzubauen. Die Installation erfolgt problemlos, doch die angrenzende Glasduschkabine wird im Zusammenhang mit der Tätigkeit durch das verwendete Werkzeug bei der Handlung etwas zerkratzt. Der Kunde meldet entsprechend eine Schadensersatzforderung gegenüber dem Installateurbetrieb an. Dessen Betriebshaftpflichtversicherung gleicht die Forderung des Kunden aus und ersetzt den entstandenen Schaden für den Versicherungsnehmer.

Einem Raum wird die Luftfeuchtigkeit entzogen

Unkorrekte Rohrverbindung

Beim Legen und Verbinden neuer Abflussrohre in der Küche wurde im Rahmen der Arbeiten eine Rohrverbindung nicht sachgemäß geschlossen. Über mehrere Tage trat unbemerkt Wasser aus und sammelte sich auf dem Parkett unter der Spüle. Der Holzboden wurde dadurch entsprechend schwer beschädigt und ohne den geltenden Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung wären die Tätigkeitsschäden in diesem Fall an dem Betrieb hängen geblieben, da dieser den Schaden an fremden Sachen verursacht hat.

Mann putzt einen Teppich

Falscher Reiniger

Ein Gebäudereinigungsdienst verwendet im Rahmen der Reinigung durch eine Verwechslung ein Reinigungsmittel, das sich nach der Bearbeitung extrem aggressiv in den Teppichboden des zu reinigenden Bürogebäudes frisst. Das Ergebnis: deutlich sichtbare Flecken und verblasste Farbe im gesamten Gebäude. Dieser Schaden kann in ungeahnte Höhen schießen – aber Ihre Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch dieses Risiko ab.

Zuverlässiger Schutz für Ihr Unternehmen: Die Betriebshaftpflicht von andsafe

Eine Betriebshaftpflichtversicherung von andsafe ist mehr als nur ein abgeschlossener Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen: Sie bedeutet ein ruhiges Gewissen, die Sicherheit, dass jedes unbeabsichtigte Missgeschick von uns gedeckt wird. Dafür stehen wir mit unserer langjährigen Expertise, nicht nur in reinen Versicherungsangelegenheiten sondern auch bei der Beratung: schlanke Abläufe, maximale Leistung mit minimaler unnötiger Bürokratie und der größtmögliche Schutz für Sie und Ihr Gewerbe. Und das sehen auch Franke und Bornberg so: Sie vergeben andsafe nach ausführlichem Test eine sehr gute Note – eine der besten Versicherungen auf dem Markt. Überzeugen Sie sich selbst: Schließen Sie jetzt online eine Betriebshaftpflichtversicherung von andsafe ab!