Wie ist mein Fahrrad in der Hausratversicherung abgesichert?
In der Regel ist Ihr Fahrrad als Bestandteil des versicherten Hausrats innerhalb der Hausratversicherung gegen folgende Gefahren abgesichert:
- Schäden durch Feuer
Im Keller Ihres Wohnhauses hat es gebrannt, dabei wurden auch die Fahrräder im Keller zerstört.
- Schäden durch Leitungswasser
Nach einem Rohrbruch steht der Fahrradkeller unter Wasser und Ihr Rad ist beschädigt.
- Schäden durch Sturm oder Hagel
Nach einem schweren Sturm ist das Dach des Gartenhauses eingestürzt und Ihr Zweirad wurde dabei demoliert.
- Einbruchdiebstahl
Bei einem Einbruch wurde auch Ihr neues Rad aus dem verschlossenen Kellerabteil gestohlen.
- Raub
Unter Gewaltandrohung wurde Ihnen Ihr hochwertiges Rad entwendet.
- Vandalismus
Bei einem Einbruch in Ihre Wohnung wurde Ihr Fahrrad zwar nicht gestohlen, jedoch stark beschädigt.
Dieser Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn sich Ihr Fahrrad am Versicherungsort befindet – also auf demselben Grundstück wie der im Vertrag vereinbarte Wohnraum.
Neben Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zählen zu diesem Wohnraum auch geschlossene Räume wie:
- Garage
- Keller
- Abstellkammer
- Fahrradschuppen
- Gartenhaus auf dem gleichen Grundstück
Wird das Fahrrad allerdings im öffentlichen Raum gestohlen oder beschädigt, greift die normale Hausratversicherung in der Regel nicht.
Daher haben viele Versicherungen in den letzten Jahren ihren Hausrat-Tarif um eine Fahrradklausel / einen Fahrrad-Baustein ergänzt. Mit diesem Fahrradschutz haben Versicherungsnehmer:innen die Möglichkeit, ihr Rad auch außerhalb des versicherten Wohnraums gegen Fahrraddiebstahl abzusichern.
Wichtig: Achten Sie darauf, ob der Versicherungsschutz gegen Fahrraddiebstahl rund um die Uhr gilt. Einige Versicherer schließen Schäden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durch eine sogenannte Nachtzeitklausel aus.