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Wie Konventionalstrafen versichern?

Versicherungstipps
05. Oktober 2020

Die Begriffe Konventionalstrafe und Vertragsstrafe sind Synonyme. Eine Vertragsstrafe wird fällig, wenn ein Unternehmen vertraglich vereinbarte Verpflichtungen unzureichend oder gar nicht erfüllt.
Damit handelt es sich konkret um ein finanzielles Druckmittel, um beide Vertragsparteien zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu drängen.

Sicherheit Konventionalstrafe

Begeht der Kunde eine Vertragsverletzung oder Vertragsbruch, werden vorher festgelegte Strafen fällig. Insofern stellt die sog. Pönale – wie die Konventionalstrafe auch genannt wird – eine zusätzliche Sicherheit für die Vertragspartner dar.

Die Zuwiderhandlung, die zu einer Konventionalstrafe führt, kann übrigens sowohl in einem Tun als auch in einem Unterlassen bestehen.

In § 339 BGB wird die rechtliche Klausel für die Vertragsstrafe allgemein dargestellt. Hier werden meist ganz konkrete Strafen für bestimmte Vergehen in einem Katalog festgeschrieben, den beide Parteien im Vertrag einsehen können.

Wann kommt es zur Konventionalstrafe?

Es kommt zu einer Konventionalstrafe, wenn gegen eine Pflicht verstoßen wird, die laut Vertrag explizit mit einer solchen bedroht ist. Hierfür gibt es viele Einsatzgebiete – gängige Pflichtverletzungen sind aber:

  • Nichteinhaltung einer vereinbarten Frist bzw. Deadline

  • Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

  • Nicht eingehaltene Kündigungsfrist ohne weitere Angaben

  • Unvollständige oder unwahrheitsgemäße Angaben bei Schadensfällen

  • Verschweigen oder Relativieren von gefahrenerheblichen Umständen vor Vertragsabschluss

Ein Vertragsbruch muss nicht gesondert nachgewiesen werden. Aufgrund festgelegter Pflichten, wie z.B. konkreter Fristen, ist einfach ersichtlich, wenn eine Verletzung stattgefunden hat.

Wie hoch kann eine Vertragsstrafe ausfallen?

Sollten Ihrem Unternehmen Strafen aus anderen Verträgen drohen, z.B. das Verpassen eines Liefertermins, entsteht schnell die Frage, ob diese mit der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sind.

Bei Versicherungen beispielsweise orientiert sich die Vertragsstrafenhöhe meist an der Geldsumme von monatlichen Versicherungsbeiträgen. Während bei einer Fristverletzung unter Umständen nur ein Monatsbeitrag fällig wird, können Falschaussagen gegenüber der Versicherung schon einen Jahresbeitrag für das Versicherungsjahr ausmachen.

Außerdem können diese auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes bis hin zur kompletten Kündigung des Vertrags führen.

Viele Versicherungen verzichten allerdings auf Konventionalstrafen in ihren Verträgen. Das liegt daran, dass Vertragsstrafe nur notwendig sind, wenn die Einhaltung vertraglicher Leistungen besonders essenziell ist, z.B. bei großen Bauprojekten. Auch wenn Sie sich mit andsafe absichern, müssen Sie nicht mit Konventionalstrafen im Versicherungsvertrag rechnen.

Ist eine Konventionalstrafe durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Sollten Ihrem Unternehmen Strafen aus anderen Verträgen drohen, z.B. das Verpassen eines Liefertermins, entsteht schnell die Frage, ob diese mit der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sind.

Üblicherweise sind Vertragsstrafen in der Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht und der Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Auch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung von andsafe sind Ansprüche für den Fall einer Konventionalstrafe ausgeschlossen.

Das liegt daran, dass von den Versicherungen kaum nachvollziehbar ist, welche Beträge in fremden Verträgen festgehalten sind.

Wichtig zu wissen: Auch wenn eine Absicherung gegen Vertragsstrafen in der Regel nicht möglich ist, können Sie sich jedoch mit der Berufshaftpflicht gegen Entschädigungszahlung bzw. Schadensersatz für unzureichend oder nicht erfüllte Verträge mit Dritten versichern.

Beispiele für häufige Fälle

Je nachdem um welche Branche es sich handelt, werden in Verträgen unterschiedliche Vereinbarungen getroffen. Während es im Bereich der Unternehmensberatung häufig um sensible Kundendaten geht, haben es Dienstleiter meist mit der Einhaltung von bestimmten Fristen und Deadlines zu tun. Wir zeigen Ihnen zur besseren Übersicht zwei Beispiele einer Konventionalstrafe aus dem Alltag der jeweiligen Branchen.

Beispiel 1: Verletzung der Geheimhaltungspflicht

Ein Unternehmensberater soll für seinen Auftraggeber vertrauliche Daten analysieren, doch durch das Versehen des Unternehmensberater gelangen die Daten an die Öffentlichkeit. Durch dieses Versehen verletzt der Unternehmensberater die zuvor in ihrem Vertrag festgelegte Geheimhaltungspflicht und muss schließlich eine ebenfalls im Vertrag vereinbarte Konventionalstrafe zahlen, um für den finanziellen Schaden aufzukommen.

Beispiel 2: Nicht-Einhalten einer vereinbarten Frist

Ein IT-Dienstleister wird mit der Mitarbeit an einem Projekt betraut und soll seine Arbeit zu einem bestimmten Zeitpunkt liefern. Durch eine Fehleinschätzung des Aufwands kann er jedoch nicht zur vertraglich vereinbarten Deadline liefern. Wegen Vertragsbruchs muss er eine ebenfalls im Vertrag vereinbarte Konventionalstrafe zahlen, um für den entstandenen finanziellen Schaden aufzukommen.

Beispiel 3: Falsche Angaben bei der Kfz Versicherung

Ein Versicherter meldet der Kfz-Versicherung einen Schaden mit dem eigenen Auto. Als der Unfall passierte, saß jedoch eine andere Person, die nicht in der Versicherungspolice vermerkt ist, am Steuer. Die Versicherung kann sowohl eine vereinbarte Vertragsstrafe fordern als auch die Schadenerstattung verweigern und sogar den Versicherungsbetrug annehmen. Die Vertragsstrafe kann je nach Versicherer unterschiedlich hoch ausfallen.

Auch in Arbeitsverträgen können Konventionalstrafen enthalten sein. Prüfen Sie vor dem Unterschreiben also genau, bei welchen Verstößen eine Vertragsstrafe fällig werden kann.

So sichern Sie sich gegen Vertragsstrafen ab

Wie in jedem anderen Vertragsverhältnis auch sollten Sie mit der konkreten Vereinbarung vertraut sein. Ihre aus dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zu kennen, ist der erste Schritt.

Wichtig ist es dabei vor allem jegliche Fristen einzuhalten, keine sensiblen Kundendaten zu veröffentlichen, das Wettbewerbsverbot einzuhalten und Geheimhaltungsvereinbarungen zu respektieren.

Je nach Vertrag kann die Konventionalstrafe für unterschiedliche Vertragsbrüche vereinbart werden. Sofern Sie sich also an alle vertraglich vereinbarten Verbindlichkeiten halten, bleiben Sie von einer Konventionalstrafe verschont.

Es gilt folglich: Wer sich an vertragliche Verpflichtungen hält, verringert das Risiko für Konventionalstrafen bereits erheblich.