Pferdehalterhaftpflicht
Auch die Pferdehalterhaftpflicht zählt natürlich zu den Versicherungen für Tierhalter. Denn hier gilt das Gleiche wie bei Hundehaltern: Als Pferdehalter haften Sie für alle Schadensersatzansprüche, die durch Ihr Pferd entstehen.
Neben dem Pferdehalter gilt der Versicherungsschutz durch die Pferdehalterhaftpflicht auch Personen abgesichert, die für das Tier verantwortlich sind. Das bedeutet, die Versicherung übernimmt verursachte Schäden, die beispielsweise entstehen sind, wenn ein Freund mit dem Pferd ausreitet. Genauso sind sogenannte Fremdreiter abgesichert.
Wichtig: Sowohl Hunde als auch Pferde können Sie nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichern. Während jedoch für die Hundehaftpflicht zumindest ja in 6 Bundesländern die generelle Versicherungspflicht gilt, ist die Pferdehaftpflicht bundesweit keine Pflichtversicherung.
Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung, keine freiwillige, sondern eine Pflichtversicherung.
Denn egal ob Auto, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor – jedes motorisierte Fahrzeug muss im Straßenverkehr Haftpflicht versichert sein. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sie übernimmt die Haftung sowohl bei Sach- als auch Personenschäden, wie zum Beispiel:
- Reparaturkosten
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Neben der Haftpflicht gibt es noch weitere wichtige Kfz-Versicherungen, die Autofahrer vor hohen Kosten schützen; wie beispielsweise die Kaskoversicherung, denn sie zahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug.
Bauherrenhaftpflicht
Wenn Sie bauen, sind Sie als Bauherr für die Verkehrssicherungspflichten der Baustelle verantwortlich. Daher empfiehlt sich auch hier ein gesonderter Versicherungsschutz.
Es gibt Tarife von privaten Haftpflichtversicherungen, die bereits eine Bauherrenhaftpflicht integriert haben. Bei andsafe z. B. ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr bereits in der privaten Haftpflicht enthalten.
Als Bauherr ist es für Sie entscheidend bis zu welcher Höhe ein Schadensersatz im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Gegebenenfalls ist daher eine höhere Deckungssumme erforderlich.