Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflicht – Was wird abgedeckt?
Ein gut geführter Betrieb zeichnet sich vor allem durch exakte Planung, professionelles Arbeiten und das Vermeiden von Schäden aus. Jedoch können jederzeit unvorhergesehene Unfälle geschehen und das Eigentum eines Kunden unbeabsichtigt beschädigt werden.
Damit dies nicht Ihre Betriebskasse belastet und potenziell massive Folgekosten auf Sie zukommen, gibt es bei manchen Versicherern die Versicherung für Tätigkeitsschäden. Diese finden Sie, wie auch bei unserer Betriebshaftpflichtversicherung, je nach Versicherer und Tarif in der Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Sachschäden ab, die während Ihrer betrieblichen Tätigkeit geschehen können. Welche Deckungssumme empfohlen ist, welche Tätigkeitsschäden es gibt und wie das bei einigen Fallbeispielen konkret aussieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.