Wenn Sie als Hundehalter mit Ihrem Hund spazieren gehen, ist es doch eigentlich gar nicht so gefährlich – oder? Wieso benötigt man dann eine Versicherung für den Hund? Weil es gar nicht so ungefährlich ist, denn ein Schaden kann schnell passieren. Erschrickt eine Fahrradfahrerin beispielsweise durch das Bellen Ihres Hundes, stürzt und bricht sich das Bein, kann das als Hundehalter schnell teuer werden. Dieser hat das Bellen des Hundes vielleicht nicht verursacht, aber allein deshalb, weil er das Tier besitzt, haftet er.
Hundehalter unterliegen nämlich der sogenannten Gefährdungshaftung – sie haften also ohne Verschulden. Diese Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt (BGB § 833). Das gilt auch, wenn der Besitzer des Hundes zum Zeitpunkt des Schadens gar nicht anwesend war.
Eine entsprechende Versicherung schützt also vor finanziellen Folgen eines Schadens und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf – ohne eine solche Versicherung müsste der Hundehalter die Kosten, die durch den Unfall und das gebrochene Bein der Fahrradfahrerin entstehen, aus eigener Tasche zahlen: für den Krankenhausaufenthalt, die Fahrradreparatur oder auch den Arbeitsausfall. Bei der Frage, ob eine Hundehaftpflicht für jeden Hund notwendig ist, kommt es übrigens nicht auf die Größe an, denn auch kleine Hunde können erheblichen Schaden anrichten; beispielsweise wenn eine Kundin über den kleinen Hund stolpert, da sie ihn nicht gesehen hat.