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Zwei Kinder reiten auf Ponys

Welche Versicherungen brauche ich als Reitlehrer?

Versicherungstipps
11. August 2021

Als Reitlehrer hat man während seiner Tätigkeit sowohl mit Reitern als auch mit Pferden zu tun. Doch die Arbeit mit Tieren birgt immer ein gewisses Risiko. Ein entstandener Schaden im Zusammenhang mit Menschen oder Tieren kann schnell teuer werden, weshalb eine entsprechende Versicherung wichtig ist. Welches wichtige Reitlehrerversicherungen sind, warum eine normale Privathaftpflicht nicht ausreicht und wann der Ausbilder ohne Versicherung selbst haftet, zeigt der folgende Magazinbeitrag.

Wann hafte ich als Reitlehrer?

Die Arbeit mit Pferden ist naturgemäß mit Risiken verbunden und Schäden können schnell sehr teuer werden. Deshalb ist auch eine entsprechende Versicherung mit der passenden Versicherungssumme (in der Versicherungssprache oft auch Deckungssumme) wichtig.

Ein Reitlehrer ist gesetzlich verpflichtet, seine Reitschüler vor Schäden zu bewahren. Den Reitlehrer trifft insoweit eine Verkehrspflicht und eine Sorgfaltspflicht.

Die Verkehrspflicht wird verletzt, wenn Gründe vorliegen, von einer bestimmten Übung des Reitunterrichts abzusehen oder die Übung zu unterbrechen, um einen Unfall zu verhindern. Der Reitlehrer muss also sofort einschreiten, wenn die Situation für den Schüler gefährlich wird, weil der Reitschüler beispielsweise überfordert ist.

Die Sorgfaltspflicht wird verletzt, wenn der Ausbilder sich beispielsweise mit anderen Personen unterhält, die dem Reitunterricht zuschauen, anstatt auf seine Reitschüler zu achten.

Ob eine dieser Pflichten verletzt wurde, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Beispiele zeigen ausführlich, wie schnell es zu einem Schadensfall kommen kann, bei dem ohne ausreichende Versicherung der Ausbilder mit seinem privaten Vermögen haften muss.

Ein Kind lernt Reiten

Unfall während der Reitstunde

Eine 10-jährige Reiterin hat zunächst Unterricht an der Longe auf dem Pferd ihres Reitlehrers bei einem Pferdebetrieb. Anschließend soll sie das Pferd frei reiten. Doch das reiterliche Niveau des Mädchens ist noch nicht hoch genug für freies Reiten. Als Reitlehrer muss man dies einschätzen können. Das Pferd erschrickt während des freien Reitens, das Mädchen kann die Situation nicht einschätzen und stürzt. Es verletzt sich schwer und muss mit dem Helikopter ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht werden.

Hat der Ausbilder keine Pferdehaftpflicht mit entsprechenden Leistungen abgeschlossen, muss er für den Schaden und den mit dem Unglück verbundenen Transport und Aufenthalt im Krankenhaus haften – mit einer Versicherung wäre er geschützt.

Drei Personen reiten auf Pferden

Geführter Ausritt mit bösem Ende

Im Rahmen einer Reitstunde findet ein geführter Ausritt mit den Pferden statt. Doch ein Kind wird auf ein Pferd gesetzt, mit dem es aufgrund seiner geringen Reiterfahrung noch nicht umgehen kann. Während des Ausritts fängt das Pferd an, seine Unarten zu zeigen und buckelt und steigt, woraufhin das Kind runterfällt.

Hierbei handelt es sich um ein Verschulden des Reitlehrers, denn er ist als Fachmann für die Einteilung der Pferde zuständig und sollte das Können seiner Reitschüler richtig einschätzen können. Dieser muss, wenn er keine Absicherung durch eine Reitlehrer-Haftpflicht hat, den Schaden (Krankentransport, Behandlungskosten, etc.) selber zahlen.

Pferd springt nicht und Reiter fällt vom Pferd

Falsche Kommandos bei der Turnierbegleitung

Während des Warmreitens auf einem Reitturnier gibt der Ausbilder seiner Reitschülerin, die er als Trainer begleitet, ein falsches Kommando. Die falschen Hilfen lassen das Pferd den Sprung verweigern, woraufhin der Schüler runterfällt. Wenn der Ausbilder keine entsprechende Haftpflicht hat, muss er selbst zahlen.Gleiches gilt natürlich auch während einer Reitstunde, einer Reitprüfung oder einer anderen Veranstaltung. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Reitlehrer prüft in einem solchen Fall, ob der Sturz aus dem falschen Kommando oder dem allgemeinen reiterlichen Risiko entstanden ist und wehrt ggf. auch unberechtigte Haftansprüche ab.

Hingegen haftet der Reitlehrer nicht, wenn sich während einer Reitstunde ein reittypischer Unfall ereignet. Fällt der Reitschüler z. B. vom Pferd, weil das sonst zuverlässige Springpferd im Reitunterricht unvorhergesehen vorm Sprung verweigert. Dieser Sturz resultiert aus dem reiterlichen Risiko und nicht aus einer Sorgfaltspflichtverletzung des Reitlehrers.

Welche Versicherungen gibt es für Reitlehrer?

Reitlehrerhaftpflichtversicherung

Wer als Reitlehrer Reitunterricht erteilt, sollte eine Reitlehrerhaftpflicht (Betriebshaftpflicht) abschließen. Diese Versicherung greift, wenn durch schuldhafte Anweisungen, Handlung oder Unterlassung des Reitlehrers ein Schaden an einer Person (z. B. dem Reitschüler) oder auch dem fremden Eigentum eines Reitschülers (z. B. Reithelm) entsteht.

Die Reitlehrerhaftpflicht reguliert auf Basis der gesetzlichen Haftpflicht berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Haftpflichtansprüche ab.

Reitlehrer, die in einem Reitverein angestellt sind oder als freiberufliche Reitlehrer Unterricht für einen Verein erteilen, können auch Versicherungsschutz über die Landessportbundversicherung erhalten. Dies muss aber im Einzelfall geklärt werden und hat keine Allgemeingültigkeit.

Ist der Reitlehrer in einem gewerblichen Betrieb angestellt, kann er auch über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden.

Versicherte Schäden in der Reitlehrerhaftpflicht

In der Haftpflicht sind je nach Angebot neben den Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden mitversichert. Hierbei muss jedoch zwischen reinen bzw. echten Vermögensschäden und unechten Vermögensschäden unterschieden werden.

Echte Vermögensschäden sind Schäden, die bei Dritten einen direkten finanziellen Nachteil verursachen. Unechte Vermögensschäden wiederum werden umgangssprachlich häufig auch als Vermögensfolgeschaden bezeichnet, da sie aus einem Sach- bzw. Personenschaden resultieren.

Am Beispiel eines Reitlehrers ist etwa der Einkommensausfall eines Reitschülers nach einem Unfall im Reitunterricht ein unechter Vermögensschaden. Der Geschädigte kann aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen für längere Zeit nicht seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Schon gewusst?

In einer Reitlehrerhaftpflicht können auch Risiken von Bereitern abgesichert sein, die beim Beritt von Pferden vorkommen können. So sind zum Beispiel Schäden, die durch die Arbeit des Bereiters am Berittpferd entstehen, versichert.

Außerdem bieten auch manche Versicherer eine spezielle Reitlehrerhaftpflichtversicherung für Reittherapeuten – mit Schulpferdeversicherung (Schulpferdehaftpflicht) oder für Ausbilder, die Weiterbildungen im therapeutischen Reiten anbieten.

Bei der Reitlehrerhaftpflicht ist es ratsam, auf eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personenschäden und Schäden an Sachen zu achten.

Schnell erklärt: Reitlehrerlizenz

Es ist übrigens keine Voraussetzung, dass bestimmte Lizenzen zur Erteilung von Reitunterricht vorliegen. Entscheidet man sich für eine Trainerlizenz im Reitsport, kann man drei Lizenzstufen durchlaufen: Trainer C, Trainer B und Trainer A. Ein Trainerschein kann in den Bereichen Reiten, Fahren, Voltigieren, Westernreiten, Distanzreiten, Gangreiten oder klassisch-barocke Reiterei gemacht werden. Aber auch Personen ohne eine solche Lizenz können entsprechende Versicherungen abschließen.

Unfallversicherung

Ist der Ausbilder in einem Verein angestellt, ist er über die Berufsgenossenschaft Verwaltung abgesichert. Durch die Sportversicherungsverträge ist jedoch nur eine Grundversicherung gegeben, da sie auf den durchschnittlichen Bedarf von allen Sporttreibenden aller Sportdisziplinen ausgerichtet sind.

Deshalb sollten Reitlehrer prüfen, ob ihre Tätigkeit dennoch den passenden Versicherungsschutz hat. Wenn das nicht der Fall ist, sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Gerade im Reitunterricht für Anfänger wird oft auf Schulpferden geritten. Diese sind, wenn es sich um betriebseigene Lehrpferde handelt, in der Betriebshaftpflichtversicherung des Pferdebetriebs mitversichert.

Wird die Ausbildung auf einem eigenen Pferd des Reitlehrers angeboten, sollte unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die das Fremdreiterrisiko und die gewerbliche Nutzung absichert.

Übrigens ist dann auch eine Tierversicherung bzw. Pferdeversicherung sinnvoll, die beispielsweise eine Art Krankenversicherung für das Tier enthält, da der Ausbilder in diesem Fall Geld mit seinem Tier verdient.

Werden im Rahmen der Reitausbildung fremde Pferde mit eingesetzt, sollte auch hier darauf geachtet werden, dass der Pferdehalter entsprechend mit einer Pferdehaftpflicht abgesichert ist.

Schnell erklärt: gesamten Reitbetrieb versichern

Wenn Sie einen ganzen Reiterhof besitzen bzw. versichern wollen, ist es möglich, dass dieser in der Betriebshaftpflicht einem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen zugeordnet wird. Diese Einschätzung hängt von mehreren Faktoren ab und es gibt klare Vorgaben, was einen Hof zu einem landwirtschaftlichen Betrieb macht.

In diesem Fall wären alle Schäden mit einbegriffen, die auf der Anlage entstehen – also auch von Pferden, Hunden oder Reitlehrern verursacht werden – denn sowohl das Halten, Hüten und Verwenden von Hunden, Nutztieren und Zugtieren als auch Reitlehrer als Betriebsangehörige oder freie Mitarbeiter können dann über den Betrieb mitversichert sein.

Gut versichert mit der Betriebshaftpflicht von andsafe

Bei andsafe können Sie sich als Reitlehrer über unsere Betriebshaftpflichtversicherung versichern. Sie können eine Versicherungssumme von bis zu 10 Millionen Euro auswählen. Zudem können Sie selbst entscheiden, ob Sie keine Selbstbeteiligung bei der Versicherung möchten oder aber Sie wählen zwischen verschiedenen Beiträgen bis zu 1.000 Euro Selbstbeteiligung aus. Sie sind nicht nur Reitlehrer, sondern auch Reittherapeut? Kein Problem, denn in unserer Versicherung können Sie Mischbetriebe absichern, also bis zu drei weitere Gewerbearten angeben. Informieren Sie sich zu unserer Betriebshaftpflichtversicherung oder berechnen Sie hier Ihren Beitrag für Ihre Versicherung.