Was ist mit der Hundehaftpflicht versichert?
Warum ist eine Hundehaftpflicht wichtig?
Wenn Sie als Hundehalter mit Ihrem Hund spazieren gehen, ist es doch eigentlich gar nicht so gefährlich – oder? Wieso benötigt man dann eine Versicherung für den Hund? Weil es gar nicht so ungefährlich ist, denn ein Schaden kann schnell passieren. Erschrickt eine Fahrradfahrerin beispielsweise durch das Bellen Ihres Hundes, stürzt und bricht sich das Bein, kann das als Hundehalter schnell teuer werden. Dieser hat das Bellen des Hundes vielleicht nicht verursacht, aber allein deshalb, weil er das Tier besitzt, haftet er.
Hundehalter unterliegen nämlich der sogenannten Gefährdungshaftung – sie haften also ohne Verschulden. Diese Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt (BGB § 833). Das gilt auch, wenn der Besitzer des Hundes zum Zeitpunkt des Schadens gar nicht anwesend war.
Eine entsprechende Versicherung schützt also vor finanziellen Folgen eines Schadens und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf – ohne eine solche Versicherung müsste der Hundehalter die Kosten, die durch den Unfall und das gebrochene Bein der Fahrradfahrerin entstehen, aus eigener Tasche zahlen: für den Krankenhausaufenthalt, die Fahrradreparatur oder auch den Arbeitsausfall. Bei der Frage, ob eine Hundehaftpflicht für jeden Hund notwendig ist, kommt es übrigens nicht auf die Größe an, denn auch kleine Hunde können erheblichen Schaden anrichten; beispielsweise wenn eine Kundin über den kleinen Hund stolpert, da sie ihn nicht gesehen hat.
Wer ist mitversichert?
Bei Schäden, die der eigene Hund verursacht, steht prinzipiell der Hundehalter in der Haftung. Mit der Hundehaftpflicht sind also Sie als Halter bzw. Hundebesitzer versichert.
Meistens mitversichert sind Ihre Familienangehörigen sowie alle sonstigen Personen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn diese gelegentlich und nicht gewerbsmäßig auf Ihren Hund aufpassen.
Weitere Personen wie Freunde oder Bekannte sind üblicherweise nicht versicherbar – diese haben in der Regel einen eigenen Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung.
Was ist bei der Hundehaftpflicht mitversichert?
Je nach Versicherungstarif und Versicherer sind unterschiedliche Leistungen in der Hundehaftpflicht mit eingeschlossen.
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden werden von allen Hundehaftpflichtversicherungen übernommen. Informationen zu diesen Leistungen und welche Schäden noch abgedeckt sein können, erfahren Sie hier.
Personenschäden
Ein Personenschaden liegt dann vor, wenn jemand durch einen Unfall oder ein anderes Ereignis körperlichen Schaden erleidet. Mögliche Folgen sind Schmerzensgeldforderungen sowie Arzt- und Heilbehandlungskosten. Gerade bei Schäden an Personen ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig – denn im schlimmsten Fall benötigt die verletzte Person lebenslange Pflege.
Sind Sie beispielsweise mit Ihrem Hund unterwegs und er beißt eine andere Person, handelt es sich in diesem Fall um einen Personenschaden. Die anfallenden Kosten können dann zwischen wenigen hundert und mehreren Tausend Euro liegen. Haben Sie keinen entsprechenden Versicherungsschutz, müssen Sie die Kosten im Schadensfall selbst übernehmen.
Weitere Situationen, in denen Ihr Hund ein Schaden verursachen kann, sind beispielsweise, wenn jemand über die Leine oder den Hund stolpert oder wenn das Tier einen Fußgänger oder Fahrradfahrer anspringt und dieser sich dabei verletzt.
Sachschäden
Auch, wenn ein Hund einen Sachschaden, also die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache verursacht, können hohe Kosten entstehen.
Besuchen Sie mit Ihrem Hund Ihre Familie oder Freunde, sollten Sie Acht geben, dass das Tier keinen Schaden verursacht. Beschädigt oder zerstört es beispielsweise den teuren Teppich oder eine Vase, werden Sie als Besitzer haftbar gemacht.
Sie müssen in diesem Fall die Reparaturkosten übernehmen oder den Ersatz der Sache zahlen. Das kann ohne eine entsprechende Hundehaftpflicht schnell teuer werden. Sind Sie hingegen versichert, übernimmt die Versicherung solche Kosten.
Vermögensschäden
Oft ist ein Vermögensschaden die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Beispielsweise gilt ein Fall dann als Vermögensschaden, wenn es bei einer Person durch eine Verletzung, die ein Hund verursacht hat, zu einem Verdienstausfall kommt.
Zerstört ein Hund durch lautes Bellen Musikaufnahmen, die deshalb wiederholt werden müssen und mehr Kosten verursachen, handelt es sich auch um einen Schadensfall, für den der Hundehalter haften muss.
Weitere Leistungen
Zu den oben genannten Schäden kommen weitere Leistungen, die je nach Tarif und Versicherer mitversichert sind. Beim Vergleich verschiedener Versicherungen sollten Sie auf die für Sie wichtigen Leistungen entsprechend achten. Dazu zählen:
Mietsachschäden: Die Abdeckung von Mietsachschäden ist vor allem für Hundehalter wichtig, die in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus wohnen. Wichtig ist, dass Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen eingeschlossen sind. Zu diesen Schäden zählt beispielsweise ein durch den Hund zerkratztes Parkett. Auch im Urlaub kann die Übernahme von Mietsachschäden durch die Versicherung Kosten für den Hundebesitzer ersparen.
Hüten durch dritte Personen: Hundebesitzer, deren Hunde des Öfteren von anderen (z. B. Freunden) ausgeführt werden, sollten auf diesen Leistungsbaustein achten. Sie sollten jedoch beachten, dass der Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn diese Personen gelegentlich und nicht gewerbsmäßig auf Ihren Hund aufpassen.
Ungewollte Deckakte: Gerade, wenn Sie einen nicht kastrierten Rüden haben, kann Sie diese Versicherung vor hohen Kosten schützen. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten, die für die Aufzucht der Welpen oder eine Abtreibung entstehen können oder aber auch den Schaden, wenn beispielsweise die Zucht mit der Hündin durch den ungewollten Deckakt dauerhaft nicht mehr möglich ist. Bei einem ungewollten Deckakt haftet übrigens immer der Halter des Rüden.
Schutz bei Auslandsreisen und im Urlaub: Meistens gilt der Versicherungsschutz einer Hundeversicherung europaweit und ohne zeitliche Begrenzung bei einem Aufenthalt im Ausland. Im nichteuropäischen Ausland ist der Schutz jedoch oft begrenzt. Sollten Sie also einen längeren Aufenthalt planen, sollten Sie auf eine entsprechende Geltungsdauer achten.
Flurschäden: Dazu zählen Schäden, die der Hund beispielsweise in fremden Gärten, auf Feldern oder auf dem Friedhof verursacht.
Forderungsausfalldeckung: Die Versicherung springt ein, wenn der andere Hundehalter keinen entsprechenden Versicherungsschutz hat.
Welpen der versicherten Hündin: Oft sind Welpen mitversichert. Man sollte jedoch darauf achten, über welchen Zeitraum sich dieser Versicherungsschutz erstreckt. Die Zeiträume bei verschiedenen Versicherungen variieren zwischen 6 Monaten und 18 Monaten.
Achtung: Gewisse Risiken werden bei Hundehaftpflichtversicherungen in den meisten Fällen ausgeschlossen. Dazu zählen sogenannte Eigenschäden und die gewerbliche Nutzung des Hundes. Sind Ihnen diese Risiken wichtig, sollten Sie beim Vergleich verschiedener Tarife entsprechend beachten, ob sie versichert sind. Gewerblich genutzte Hunde (z. B. Wachhunde, Hütehunde) können Sie bei andsafe über die Betriebshaftpflicht versichern.
Worauf muss ich bei einer Hundehaftpflicht achten?
Bei einem Vergleich von unterschiedlichen Tarifen sollten Sie auf folgende Leistungen, die von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können, achten:
Sind Schäden, die beim Führen ohne Leine oder Maulkorb auftreten, versicherbar?
Welche Höhe hat die Versicherungssumme?
Für Hundezüchter: Bietet der Tarif Versicherungsschutz für Zuchthunde und Welpen?
Können Sie Ihren Hund versichern, auch wenn er als gefährlich eingestuft ist?
Sind Auslandsaufenthalte mit Hund versichert? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Sind dritte Personen wie zum Beispiel Familienangehörige, Freunde, Verwandte oder Nachbarn abgesichert, wenn sie auf Ihren Hund aufpassen?
Sind Mietsachschäden, die durch den Hund entstanden sind, mitversichert?
Ist eine Forderungsausfalldeckung für die Kosten tierärztlicher Behandlung mit inbegriffen?
Wo und für wen ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
In einigen Bundesländern besteht bereits eine generelle gesetzliche Pflicht zum Abschließen einer Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunderassen. Das sind diese sechs Länder:
Berlin
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
In weiteren Bundesländern besteht eine Pflicht für bestimmte Hunderassen:
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Baden-Württemberg
Brandenburg
Sachsen
In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Pflicht, aber eine Empfehlung zu einer Haftpflichtversicherung für Hunde. In Bayern können die Behörden die Genehmigung zum Halten gefährlicher Hunde davon abhängig machen, ob eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt. Zu den gefährlichen Rassen zählen beispielsweise American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Bullterrier.
Die Hundehaftpflicht von andsafe
Mit der Hundehalterhaftpflicht von andsafe sind Sie und Ihr Vierbeiner bestens geschützt. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung von andsafe deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab und bietet viele Vorteile: Ihre Hunde sind versichert, wenn sie nicht an der Leine und ohne Maulkorb laufen, auch in Bereichen, in denen Leinenpflicht gilt. Für Ihren Hund besteht weltweiter Versicherungsschutz sowie Schutz bei Veranstaltungen wie Messen. Wir versichern über 90 % aller Hunderassen und auch Welpen bis zu einem Alter von einem Jahr, solange sie im Besitz des Halters der Mutterhündin sind. Auch Mietsachschäden sind im Rahmen unserer Haftpflicht abgedeckt.
Bei unserer Haftpflicht können Sie wählen, ob Sie keine Selbstbeteiligung möchten oder eine Selbstbeteiligung von 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro. Zudem können Sie zwischen drei verschiedenen Versicherungssummen für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden wählen: 10.000.000 Euro, 30.000.000 Euro oder 50.000.000 Euro.
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