
Welche Versicherungen brauche ich als Reitlehrer?
Wann hafte ich als Reitlehrer?
Die Arbeit mit Pferden ist naturgemäß mit Risiken verbunden und Schäden können schnell sehr teuer werden. Deshalb ist auch eine entsprechende Versicherung mit der passenden Versicherungssumme (in der Versicherungssprache oft auch Deckungssumme) wichtig.
Ein Reitlehrer ist gesetzlich verpflichtet, seine Reitschüler vor Schäden zu bewahren. Den Reitlehrer trifft insoweit eine Verkehrspflicht und eine Sorgfaltspflicht.
Die Verkehrspflicht wird verletzt, wenn Gründe vorliegen, von einer bestimmten Übung des Reitunterrichts abzusehen oder die Übung zu unterbrechen, um einen Unfall zu verhindern. Der Reitlehrer muss also sofort einschreiten, wenn die Situation für den Schüler gefährlich wird, weil der Reitschüler beispielsweise überfordert ist.
Die Sorgfaltspflicht wird verletzt, wenn der Ausbilder sich beispielsweise mit anderen Personen unterhält, die dem Reitunterricht zuschauen, anstatt auf seine Reitschüler zu achten.
Ob eine dieser Pflichten verletzt wurde, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Beispiele zeigen ausführlich, wie schnell es zu einem Schadensfall kommen kann, bei dem ohne ausreichende Versicherung der Ausbilder mit seinem privaten Vermögen haften muss.


