Gewitter als Gefahren

Unternehmen bei Naturereignissen absichern

Aktuelles
17. Oktober 2022

Was sind eigentlich Elementarschäden und wie können Sie als Unternehmer:in sich dagegen versichern? Immer häufiger warnt der Deutsche Wetterdienst vor gefährlichen Wetterlagen – durch den Klimawandel nehmen Naturereignisse wie Starkregen oder schwere Unwetter mit Gewittern zu. Die Zahl an Elementarschäden steigt also, doch die wenigsten Unternehmen sind optimal gegen diese Gefahr abgesichert. Im Rahmen des Gewerbereport 2022 befragten Finanzchef24 und andsafe Unternehmer:innen zum Thema Naturkatastrophen. Lesen Sie im Beitrag außerdem, wie Sie sich als Unternehmer:in bei solchen Ereignissen absichern können.

Was sind Elementarschäden?


Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die als Folge von Naturereignissen an Gebäuden oder Sachen entstehen. Da durch solche Ereignisse wie Starkregen oder Gewitter verheerende Schäden entstehen können, kann es für Betroffene schnell teuer werden.
Zu den Elementarschäden zählen Versicherer Schäden durch:

  • Unwetter

  • Rückstau (Starkregen, Überschwemmungen)

  • Hochwasser

  • Erdbeben (Erdsenkung, Erdrutsch)

  • Lawinen

  • Schneedruck

Ein Ereignis gilt beispielsweise dann als Überschwemmung, wenn ein Gewässer über die Ufer tritt oder ein Bereich durch Starkregen überschwemmt wird. Ein Schaden durch Schneedruck entsteht, wenn die Schneelast auf dem Dach eines Gebäudes so stark ist, dass dieses Dach aufgrund der Schneemengen einstürzt.

Report 2022: Wie gehen Unternehmer:innen mit dem Thema Naturkatastrophen um?

Interesse an Versicherungen gegen Elementarschäden steigt

Schäden durch Naturereignisse kommen immer häufiger vor – zunehmend werden Menschen und Unternehmen von Katastrophen heimgesucht. Auch wenn es bereits in früheren Jahren immer wieder Unwetter wie Herbststürme und Überflutungen gegeben hat, werden diese Risiken nun im Gesamtkontext des Klimawandels völlig neu bewertet.

Stand April 2021 waren jedoch nicht einmal 50 Prozent aller versicherten Gebäudeeigentümer:innen gegen solche Naturgefahren versichert. Doch die Nachfrage nach entsprechenden Versicherungen steigt. Das merken sowohl Finanzchef24 als auch andsafe. So hat bei andsafe im zweiten Halbjahr des Jahres 2021 jede:r zweite Kund:in eine Inhaltsversicherung inklusive der verschiedenen Elementargefahren abgeschlossen. Diese Zahlen zeigen, dass Ereignisse wie „Bernd“, bei dem im Sommer 2021 Teile Westdeutschlands von Starkregen und starken Überschwemmungen betroffen waren, für Unternehmen immer mehr eine Bedrohung darstellen.

Aktuelle Situation: nur 13 Prozent fühlen sich richtig abgesichert

Aus dem Gewerbereport geht hervor, dass etwas mehr als jede:r Zehnte sich um Naturkatastrophen sorgt. Auch finanzielle Schäden durch Zerstörung oder Verlust des Firmeneigentums, etwa durch Feuer- oder Wasserschäden oder einen Einbruch bereiteten Ängste.

Bei der Angst vor Naturkatastrophen gibt es mit Blick auf die Geschlechter deutliche Unterschiede: Demnach haben doppelt so viele Unternehmerinnen Angst vor Sturm oder Hochwasser. Männliche Unternehmer fürchten sich hingegen eher vor einem IT-Ausfall.
Richtig abgesichert gegen Naturkatastrophen sehen sich allerdings nur 13 Prozent der Befragten.

Welche Schäden gelten als Elementarschäden?

Eine Versicherung gegen Elementarschäden sichert folgende Schadenfälle ab:

Überschwemmung und Starkregen
Tritt die Überschwemmung durch Starkregen ein, sind die dadurch entstehenden Schäden mit abgesichert. Nicht versichert sind hingegen Schäden, die aufgrund einer Sturmflut oder durch Grundwasser entstehen.
Rückstau
Ein Rückstau entsteht dann, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des entsprechenden Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Gebäude gelangt. Solche Schäden sind allerdings nur versichert, wenn eine funktionierende Rückstausicherung eingebaut ist.
Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch
Schäden, die beispielsweise durch einen Erdrutsch entstehen, sind dann versichert, wenn dieser Erdrutsch naturbedingt ist. Wurde der Erdrutsch durch menschliches Verhalten ausgelöst, besteht kein Versicherungsschutz.
Schneedruck und Lawine
Stürzt ein Dach ein, weil zu viel Schnee auf dem Dach liegt, fällt dieser Schaden unter Schneedruck. Auch Schäden, die durch vom Berg abgehende Schnee- oder Eismassen entstehen, sind versichert.

Wie kann man eine Elementarversicherung abschließen?

In der Regel kann eine Elementarschadenversicherung nicht als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Stattdessen ist sie häufig ein Zusatzbaustein im Rahmen anderer gewerblicher Versicherungen. Diese Verträge können also um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Einzelgefahren wie beispielsweise Lawinen sind dabei meist nicht individuell an- oder abwählbar.

Für Unternehmen gibt es die Möglichkeit, eine Elementarschadenversicherung in Kombination mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung oder einer Inhaltsversicherung abzuschließen. Da eine Elementarversicherung im Zweifelsfall sogar den Neubau eines geschädigten Gebäudes abdeckt, sollte eine entsprechend hohe Versicherungssumme gewählt werden.

Übrigens: bei andsafe ist bei der Inhaltsversicherung der Baustein „Starkregen & Überschwemmung“ optional wählbar und bietet so einen Rundum-Schutz bei Schäden, die durch Überschwemmungen oder Rückstau entstehen.

Gewerbliche Gebäudeversicherung: Elementarschäden an Gebäuden versichern

Die gewerbliche Gebäudeversicherung wird auch Betriebsgebäudeversicherung genannt. Diese Versicherung reguliert Schäden, die am Gebäude selbst und an einigen Einbauten entstehen – unter anderem auch Schäden durch Naturkatastrophen.

Schäden, die am Gebäude entstehen, sind meist sehr teuer. Daher zählt eine gewerbliche Gebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Unternehmen. Diese Versicherung sorgt dafür, dass Unternehmer:innen im Schadensfall an die nötigen Mittel gelangen, um ein Gebäude wieder aufzubauen oder nötige Reparaturen durchzuführen.

Beispiel: Durch Starkregen dringt Wasser ins Gebäude ein. Durch dieses Ereignis hat der Estrich Schaden genommen und muss getrocknet werden. Außerdem ist die Heizungsanlage aufgrund des Wasserstands im Gebäude zerstört und muss ausgetauscht werden. Diese Schäden sind dann versichert, wenn der:die Unternehmer:in in seiner gewerblichen Gebäudeversicherung einen Zusatzbaustein für Elementarschäden eingeschlossen hat.

Inhaltsversicherung: Schutz bei Beschädigungen am Inventar durch Naturereignisse

Mit einer Inhaltsversicherung, per Definition auch oft Geschäftsinhaltsversicherung, Inventarversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung genannt, sichern Unternehmer:innen das Inventar des Unternehmens ab. Diese greift auch, wenn Schäden aufgrund von Naturereignissen entstanden sind.

Zum Inventar gehören Sachwerte wie die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte einer Firma, die gegen mögliche Gefahren wie Sturm, Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl geschützt werden können.

Beispiel: Im Winter hat es viel geschneit und somit ist die Schneelast auf dem Dach des Betriebsgebäudes enorm – so stark, dass das Dach unter den Schneemassen zusammenbricht. Dadurch wird sämtliche Büroeinrichtung zerstört, die sich in den Räumen im Obergeschoss befunden hat. Mit einem entsprechenden Zusatzbaustein in der Inhaltsversicherung, der Schäden durch Naturereignisse einschließt, ist das Unternehmen in diesem Fall gut abgesichert.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Wenn der Betrieb stillsteht

Steht ein Unternehmen, beispielsweise aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Überflutung nach einem Starkregen, für eine längere Zeit still, bedeutet das für Unternehmen täglich einen enormen Einkommensverlust. Die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Ertragsausfallversicherung genannt, sichert in solchem Fall das Unternehmen ab und springt für diese Einkommensverluste ein. Unter anderem zahlt die Versicherung beispielsweise die Gehälter der Mitarbeiter:innen in diesem Zeitraum.

Beispiel: Die Betriebsgebäude eines Fensterbauers werden Opfer einer Überschwemmung durch Starkregen. Dadurch steht der Betrieb längere Zeit still, denn die Produktion kann vorerst nicht weiterlaufen. Laufende Kosten, beispielsweise für Gehälter oder Mieten, gibt es jedoch trotzdem weiterhin. Hat das Unternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, übernimmt diese solche Kosten für den vereinbarten Zeitraum.