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Mindestdeckungssumme

Darunter versteht man eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindesthöhe für die Versicherungssumme unterschiedlicher Schäden.
Bei Versicherungen, die verschiedene Personengruppen per Gesetz abschließen müssen, gibt es eine Mindestdeckungssumme, die der Versicherungsnehmer vereinbaren muss. So gibt es die Mindestdeckungssumme beispielsweise in der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte oder Architekten, dort, wo eine Hundehalterhaftpflicht verpflichtend ist, für die Hundehalter oder für jeden in Deutschland bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Folgende Mindestdeckungssummen gelten beispielsweise für verschiedene Schäden bei einer Kfz-Haftpflicht:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden

  • 1,22 Millionen Euro für Sachschäden

  • 50.000 Euro für Vermögensschäden