
Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?
Für welche Hunde gilt eine Versicherungspflicht?
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie mit Ihrem Hund leben, gelten verschiedene Regelungen für eine Hundehaftpflicht.
Allgemeine Pflicht
Eine allgemeine Pflicht zur Versicherung Ihres Hundes durch eine Hundehaftpflicht besteht in folgenden Bundesländern:
Berlin
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
In anderen Bundesländern wiederum besteht nicht grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Hier müssen nur diese Hunde mit einer Hundehaftpflichtversicherung versichert sein, die als gefährlich eingestuft wurden. Diese Regelung gilt in folgenden Bundesländern:
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
In manchen Fällen (das kann sich je nach Kommune und Bundesland unterscheiden) benötigen Personen bereits für die Haltung eines gefährlichen Hundes eine Erlaubnis und müssen dafür verschiedene Unterlagen einreichen, u. a. einen Haftpflichtversicherungsnachweis für Ihren Hund. Auch die Mindestversicherungshöhe kann sich in den einzelnen Bundesländern dabei unterscheiden.
Besonderheiten der unterschiedlichen Bundesländer
In Nordrhein-Westfalen müssen zusätzlich auch Hundehalter von Hunden, die mehr als 20 Kilogramm wiegen oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern haben, per Gesetz eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen – hier gilt die Pflicht also auch für , unabhängig von der Rasse.