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  2. Hausrat

Hausrat

Mit einer Hausratversicherung kann der eigene Hausrat abgesichert werden. Darunter fällt alles, was in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dient.
Zum Hausrat zählen beispielsweise Gegenstände wie:

  • Möbel und andere Einrichtungsgegenstände

  • Musikinstrumente

  • Bargeld, Wertsachen und Schmuck

  • Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik

Auch Gegenstände, die sich (zeitweise) außerhalb der Wohnung oder des Hauses befinden, können Hausrat sein: Hierzu zählen der Laptop oder auch das Fahrrad, das entweder mithilfe einer Hausratversicherung oder für noch umfassenderen Versicherungsschutz mit einer speziellen Fahrradversicherung abgesichert werden kann.

Nicht zum Hausrat gehören hingegen die wesentlichen Bestandteile des Gebäudes oder Grundstücks wie beispielsweise eine Haustür oder festverlegter Boden.

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