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  1. Lexikon
  2. Konventionalstrafe

Konventionalstrafe

Solch eine Strafe wird dann fällig, wenn vertraglich vereinbarte Verpflichtungen unzureichend oder gar nicht erfüllt werden. Darunter fallen zum Beispiel die Nichteinhaltung von Fristen bzw. Deadlines, der Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot oder das Verschweigen oder Relativieren von gefahrerheblichen Umständen vor Vertragsabschluss.
Der Begriff „Konventionalstrafe“ ist als Synonym zu dem Wort „Vertragsstrafe“ zu gebrauchen.

Je nach Fall kann die Konventionalstrafe unterschiedlich ausfallen. Weitere Infos zur Konventionalstrafe und ob diese versichert werden kann, bietet unser Magazinbeitrag.

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