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Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem Sie einer oder mehrerer Personen durch Ihre fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden zufügen. Oft wird auch von einem geldwerten Nachteil gesprochen. Versicherer unterscheiden zwischen zwei Arten von Vermögensschäden: dem echten Vermögensschaden und dem unechten Vermögensschaden:

  • Ein echter Vermögensschaden (auch reiner Vermögensschaden) ist ein finanzieller Schaden, der unabhängig von einem Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

  • Ein unechter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstanden ist. Er wird daher auch Vermögensfolgeschaden genannt.

Firmen und Gewerbetreibende sichern sich über die Vermögensschadenhaftpflicht gegen Vermögensschäden ab. Diese ist für einige Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte) sogar gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen.

Für Privatpersonen ist eine Absicherung gegen Vermögensschäden über die Privathaftpflicht möglich.