Wer ist die versicherte Person?

Die versicherte Person ist diejenige für die der Versicherungsschutz besteht. Dafür muss sie dem Vertrag nicht zwingend schritftlich zustimmen. Sie wird aber namentlich im Versicherungsschein genannt oder ist über eine sogenannte "Legaldefinition" mitversichert – darunter fallen zum Beispiel Kinder oder Ehepartner:innen.

Die versicherte Person kann – muss aber nicht – auch Versicherungsnehmer:in sein. Das bedeutet, eine Versicherungsnehmer:in (die Person, die die Versicherung abschließt) kann sich selbst versichern und ist dann auch versicherte Person. Oder sie versichert eine andere Person.