Wer ist der Versicherungsnehmer?

Der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft abschließt. Sie ist also Vertragspartei und trifft als diese alle Entscheidungen über den Vertragsinhalt.

Sie ist auch diejenige Partei, die den Versicherungsbreitrag schuldet. Das bedeutet nicht zwingend, dass sie ihn auch selbst zahlen muss. Aber die versicherungsnehmende Person ist dafür verantwortlich, dass der Beitrag gezahlt wird.

Die Versicherungsnehmer:in kann – muss aber nicht – auch die versicherte Person sein. Zum Beispiel kann ein Elternteil als Versicherungsnehmer auch für ein Kind als versicherte Person eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.