
Kleingewerbe richtig versichern
Was ist eigentlich ein Kleingewerbe?
Weil das Kleingewerbe per se keine Rechtsform ist (wie beispielsweise eine GmbH oder eine UG) ist der Begriff auch nur unscharf definiert. Er wird nicht etwa durch seine Rechtsform bestimmt. Genau genommen regelt das Handelsgesetzbuch, wann genau ein Kleingewerbe auch wirklich eines ist. Das Gewerbe muss demnach so klein sein, dass es keinen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert (§1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch). Ganz klar wird es aus dieser Beschreibung aber trotzdem nicht, ab wann ein Betrieb ein Kleingewerbe ist.
Fakt ist: Bei der Anmeldung des Gewerbes wird auf dem Formular nirgendwo ein Haken zu setzen sein, an dem „Kleingewerbe“ steht. Weiterhin ist es so, dass ein Unternehmen immer als Kleingewerbe gilt, wenn es nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Inhaberinnen und Inhaber können sich aber trotzdem freiwillig eintragen lassen. Das bedeutet allerdings auch, dass die Inhaber automatisch zum Kaufmann werden. Damit sind einige besondere Bedingungen und Pflichten verbunden – beispielsweise die doppelte Buchführung, die für nicht eingetragene Kleingewerbe entfällt. Doch wie geht es nach der Anmeldung weiter? Wie schaffen Sie einen sicheren Schutz für sich und Ihre Mitarbeiter?



