Von Regelungen für das Kleingewerbe profitieren
Ein entscheidender Vorteil sind die reduzierten buchhalterischen Tätigkeiten. Ein Kleingewerbe muss nur eine Einnahmen-Überschussrechnung beim Finanzamt einreichen. Aufwendige (doppelte) Buchführungen sind nicht notwendig. Außerdem gibt es noch zwei weitere, sehr vorteilhafte Gründe für die Gründung eines Kleingewerbes:
– Es ist kein Startkapital nötig.
– Die Gründung erfolgt formlos und ist kostengünstig.
So kostet die Anmeldung eines Gewerbes zwischen 10 bis 65 Euro (unterschiedliche Gebühren von Stadt zu Stadt). Zum Vergleich: Die Anmeldung einer GmbH beginnt oft bei 500 Euro aufwärts.
Natürlich bringt ein Kleingewerbe auch Nachteile mit sich. Zum einen können Kleingewerbetreibende ihren Gewerbenamen nicht frei wählen. Die Voraussetzung ist, dass das Gewerbe mit Vor- und Zunamen des Gewerbetreibenden benannt wird. Eine zulässige Erweiterung ist die Kennzeichnung der Betriebsart, beispielsweise „Holzhandel Hanno Hähnel“. Zum anderen kann die Rechtsform nur eingeschränkt ausgesucht werden. Möglich sind die Formen Einzelunternehmer und GbR. Ausgeschlossen ist eine ganze Reihe an Rechtsformen, deren Voraussetzung eine Eintragung ins Handelsregister ist: e.K., OHG, GmbH oder auch die UG.
Ein weiterer Nachteil ist die Haftung: Wie es auch für Selbstständige der Fall ist, haften Kleingewerbetreibende bei Schäden von Dritten mit ihrem Privatvermögen. Das ist immer dann der Fall, wenn sie nicht versichert sind.