
Sachschaden bei der Betriebshaftpflichtversicherung
Was bedeutet Sachschaden?
Darunter fällt laut Definition des Gesetzgebers das Beschädigen, Zerstören oder Abhandenkommen einer Sache. Wenn also ein:e Fahrradfahrer:in eine Autotür zerkratzt, eine Vase nach dem Umstoßen zersplittert oder jemand sein Handy verliert, liegen solche Schäden vor.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) versteht unter „Sachen“ eine Vielzahl von belebten und unbelebten, materiellen und immateriellen Dingen, über die Menschen Eigentum oder Besitz erlangen können.
Neben allen möglichen Gegenständen zählen beispielsweise auch Tiere und Haustiere zu Sachen. Menschen fallen hingegen nicht unter diesen Begriff, sondern gehören nach bürgerlichem Recht zu den sogenannten natürlichen Personen.
Welche Sachschäden gibt es?
Wenn etwas demoliert, vollends zerstört oder verloren geht, spricht die Rechtsprechung von Sachschäden. Weiter unterscheidet sie zwischen verschiedenen Arten von Sachschäden. Das sind die wichtigsten Merkmale zur Unterscheidung:
Vorsatz
Der/Die Täter:in handelt willentlich und mit voller Absicht. Beispiel: Um die Handtasche aus einem Fahrzeug zu stehlen, schlägt der Dieb die Scheibe von einem Auto ein. Die vorsätzliche Beschädigung einer fremden Sache gilt als Sachbeschädigung und ist eine Straftat. Trotz der mutwilligen Beschädigung ist der Glasbruch am Kfz über die Teilkasko-Versicherung abgesichert.
Ungewollt
Im Vergleich zum Vorsatz handelt der/die Täter:in bzw. Schädiger:in unfreiwillig und/oder unwissentlich, beispielsweise wenn der Gast über die Teppichkante stolpert, seinen Sturz stoppen möchte und dabei den Fernseher des Gastgebers umwirft, der zu Bruch geht.
Eigenschäden
Wenn der beschädigte, zerstörte oder verlorene Gegenstand dem/der Täter:in selbst gehört, ist er/sie auch der/die Geschädigte, beispielsweise wenn bei Tapezierarbeiten einer Person das Handwerkzeug versehentlich von der Leiter fällt, wodurch sein Esszimmertisch erheblich beschädigt wird.