Wie kann ich als Unternehmen Glasbruch versichern?
Was ist eine Glasversicherung?
Tatsächlich sind Ansprüche wegen Glasschäden in einer betrieblichen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Falls in oder an Ihrem Geschäftsgebäude viele Flächen aus Glas vorhanden sind, sollten Sie sich daher überlegen, ob eine zusätzliche Glasversicherung, auch Glasbruchversicherung genannt, für Sie sinnvoll ist. Denn damit ist sowohl Ihre Gebäudeverglasung als auch die Mobiliarverglasung Ihrer Geschäftsräume versichert und Sie können sich vor unerwarteten Kosten schützen. Zur Gebäudeverglasung zählen alle festverbauten Scheiben an Gebäuden. Bewegliche Gegenstände aus Glas zählen zur Mobiliarverglasung.
Die Glasversicherung ist eine eigenständige Sachversicherung. Mit dieser ist dann sowohl Ihre Gebäudeverglasung als auch die Mobiliarverglasung Ihrer Geschäftsräume versichert und Sie können sich vor unerwarteten Kosten schützen.Zur Gebäudeverglasung zählen alle festverbauten Scheiben an Gebäuden, wie beispielsweise:
Schaufenster
Fenster
Außenvitrinen
Schaukästen
Dächer und Dachfenster
Innentrennwände
Bewegliche Gegenstände aus Glas zählen wiederum zur Mobiliarverglasung, wie beispielsweise:
Vitrinen
Theken
Spiegel (abnehmbare Wandspiegel und Standspiegel)
Dekorationsplatten
Bilderverglasungen
Achtung! Glaskeramik-Kochflächen sowie Aquarien und Terrarien sind nicht immer von vornherein in der Glasversicherung enthalten, zum Teil müssen diese über einen Zusatzbaustein abgesichert werden.
Was ist Glasbruch?
Was genau bedeutet Glasbruch eigentlich? Ein Bruch im versicherungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn eine Glasfläche entweder durchgehend oder im Querschnitt in voller Dicke beschädigt ist. Das Glas muss also wortwörtlich „zerbrechen“.
Versicherte Gefahren bei einer entsprechenden Glasbruchversicherung sind also tatsächlich nur Brüche der Verglasung, wobei ein Riss oder Sprung, der von der Vorder- bis zur Rückseite reicht, ist dem Bruch gleichzusetzen. Kein Schutz besteht für Oberflächenbeschädigungen, zum Beispiel Schrammen.
Welche Arten von Glasbruch gibt es?
Glasbruch lässt sich in drei verschiedene Arten unterteilen:
thermischer Glasbruch
Verantwortlich für einen thermischen Sprung ist die Temperaturdifferenz. Wird eine Glasscheibe teilflächig erwärmt, kommt es durch eine ungleichmäßige Erwärmung zu einer thermischen Belastung für die Scheibe. Die häufigste Ursache ist die Verarbeitungsqualität der Glaskanten. Ein Sonnenschutz kann jedoch vor äußeren Einflüssen wie thermischen Spannungen schützen und die Gefahr minimieren.
mechanischer Glasbruch
Er kann zum Beispiel durch eine äußere Einwirkung mit spitzen oder harten Gegenständen wie Steinen entstehen. Treffen diese auf Floatglas (nicht vorgespannt), kann das zu scharfkantigen Löchern führen. Mechanische Beschädigungen von Fenstern passieren sehr häufig – z. B. auch bereits beim Einbauen eines neuen Fensters.
chemischer Glasbruch
Chemischer Glasbruch kann seine Ursache zum Beispiel im Zement der Mauerwerke haben, in dem sich die montierten Scheiben befinden.
Wie kommt es zu Glasschäden?
Die Ursachen für Glasbruch sind vielfältig und äußerst umfangreich. Dies kann zum Beispiel durch äußere Umstände, wie die Einwirkung von Naturgewalten (zum Beispiel Unwetter) geschehen, oder durch Menschen verursachte Schäden, wie Einbruch oder Vandalismus.
Um welche Art von Glasbruch es sich auch handelt; mit einer Glasbruchversicherung, zusätzlich zu Ihrer Betriebshaftpflicht, sind alle Ursachen des Glasbruchs versichert. Die Kosten eines Schadens werden von Ihrer Glasversicherung übernommen und Sie können nachts beruhigt schlafen.
Fallbeispiel: Bei starkem Unwetter mit Sturmböen und Hagel schlägt ein Ast die Fensterscheiben der Schreinerei ein. Dabei gehen mehrere Fenster zu Bruch. Mit einer Glasbruchversicherung, zusätzlich zur Betriebshaftpflichtversicherung, ist für den Inhaber der Schreinerei der Schaden an den Scheiben abgedeckt.
Was fällt nicht unter Glasbruch?
Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn das Objekt tatsächlich zerbricht. Oberflächenbeschädigungen wie Absplitterungen, Kratzer, beschädigte Ecken oder Glaskanten einer Scheibe fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Wer benötigt eine Glasversicherung?
Vielleicht sind Sie sich noch immer unsicher, ob Sie Glasbruch versichern möchten, oder ob Ihre Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend ist.
Unser Tipp: Betrachten Sie Ihre Gewerbefläche beziehungsweise Ihren Betrieb einmal von außen. Haben Sie eine Gebäudeverglasung oder viele Fenster? Nun noch der Blick ins Innere; sind auch dort viele Scheiben aus Glas, wie Glastüren, oder gar eine Ladeneinrichtung mit vielen Glaselementen vorhanden?
Falls Sie eine oder beide Fragen mit „ja“ beantworten können, ist eine Glasversicherung, zusätzlich zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, sinnvoll. Denn Glas ist ein sehr fragiles und gleichzeitig kostspieliges Material, das bei Schlägen oder Erschütterungen leicht zu Bruch gehen kann.
Fallbeispiel: Die Glasscheiben der Ladenfront einer Boutique in Berlin wurden während der Demonstration am 1. Mai beschädigt. Das Sicherheitsglas der Fenster ist dabei vollständig gesplittert. Auch hier ist die Inhaberin des Ladens dank der Glasbruchversicherung bei Glasschäden durch Vandalismus abgesichert.
Welche Versicherung zahlt bei Glasbruch und Schäden?
Glas ist sowohl in Wohn-, als auch Betriebsräumen ein äußerst beliebtes Material. Glasschäden sind daher sehr häufig und können auf unterschiedlichste Weise entstehen. Oft stellt sich dann die Frage, ob nun die eigene Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung oder gar eine Glasversicherung für den Schaden und die Kosten aufkommt. Hier ein Überblick, wann welche Versicherung im Schadenfall zahlt.
Als Inhaber oder Inhaberin eines Betriebs oder Unternehmens stellt sich für Sie sicherlich des Öfteren die Frage, welche Schäden Ihre private beziehungsweise betriebliche Versicherung übernimmt. Hier ein Überblick welche Leistungen welche Versicherung trägt:
Ist Glasbruch über die Betriebshaftpflicht versichert?
Sind Glasschäden in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen? Die schnelle Antwort lautet: nein. Grundsätzlich ist Glasbruch und die daraus resultierenden Ansprüche bei einer Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Hierfür wird eine separate Glasversicherung benötigt. Bei andsafe ist Glasbruch über einen Zusatzbaustein in der Inhaltsversicherung abgesichert.
Gewerbliche Glasversicherung
Schäden am Betriebsgebäude oder der Ladenfläche, beziehungsweise durch Mitarbeiter verursachte Glasschäden, übernimmt die gewerbliche Glasversicherung.
Versicherte Kosten sind hier in der Regel auch solche, die im Zusammenhang mit der Beschädigung der Scheibe stehen. Also zum Beispiel Kosten für:
Gerüst und Kran
Beseitigung und Montage von Bauteilen, die den Einbau der Ersatzscheibe behindern
Anstrich, Malerarbeiten, Schriften, Verzierungen
Private Glasversicherung
Glasschäden im privaten Wohnraum, Gebäude, Wintergarten oder Mobiliar: hier greift die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung oder eine Glasversicherung für private Zwecke.
Haftpflicht
Wurde ein Glasschaden durch Dritte verursacht, kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers dafür auf.
Kaskoversicherung
Entsteht ein Glasschaden an den Fensterscheiben des Autos, zahlt die Kaskoversicherung.
Was eigentlich Fahrlässigkeit heißt und ob die Versicherung dann zahlt, lesen Sie in unserem Magazinbeitrag.
Fallbeispiel: Ein Mitarbeiter verschüttet aus Versehen ätzende Flüssigkeit über die Glasvitrine im Verkaufsraum. Die Oberfläche springt sofort über die komplette Dicke des Glases. Der Besitzer des Ladens kann sich zurücklehnen, da seine Glasversicherung den Schaden der Glasscheibe übernimmt.
Diesen Versicherungsschutz bietet andsafe
Schäden durch Glasbruch können schnell passieren und teuer werden. Gut also, wenn man ausreichend versichert ist. Mit der Inhaltsversicherung von andsafe können Sie sich gegen Glasbruch versichern. Folgende fest eingesetzte oder montierte Innen- oder Außenverglasung von Geschäfts-, Betriebs- oder Lagerräumen der nach Ziffer 2.1.4 und 2.1.5 mitversicherten Gebäude- und Grundstücksbestandteile sind versichert, sofern Sie diese als Mieter oder Pächter auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und dafür die Gefahr tragen:
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
Scheiben, Platten aus Kunststoff
Platten aus Glaskeramik
Lichtkuppel aus Glas oder Kunststoff
künstlerisch bearbeitete Scheiben
Raster- und Schriftscheiben
Leuchtröhrenanlangen, Firmenschilder und Transparente aus Glas oder Kunststoff
Hier finden Sie alle nötigen Informationen zur Inhaltsversicherung.
Und hier finden Sie Informationen über die Allgefahrenversicherung?