Grundsätzlich ist es erst einmal wichtig, dass Ihr Fahrrad eindeutig identifizierbar ist. Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:
Mit der Codierung, der Rahmennummer und der Händler-Rechnung haben Sie auch direkt die Informationen zur Hand, die Sie brauchen, wenn Sie den Schaden der Polizei und dem Versicherer melden wollen. Je nach Versicherung und Tarif kann die Erstattung dann jedoch unterschiedlich hoch ausfallen, denn nicht jeder Versicherer ersetzt den exakten Wert des Fahrrads. Hier sind die Begriffe Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert im Versicherungsvertrag wichtig:
Neuwert
Eine Erstattung zum Neuwert bezeichnet den Wert, der zur Wiederbeschaffung eins gleichwertigen Fahrrades am Tag des Diebstahls aufzubringen ist.
Zeitwert
Eine Erstattung zum Zeitwert dagegen heißt, dass die Versicherung nur den Wert zahlt, den das Fahrrad zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich hatte. Dazu werden neben dem ursprünglichen Anschaffungspreis auch die Gebrauchsdauer und der Zustand des geklauten Fahrrads berücksichtigt. Der Zeitwert des Fahrrads wird in der Regel durch eine:n Gutachter:in ermittelt.
Wiederbeschaffungswert
Eine Erstattung zum Wiederbeschaffungswert meint, dass der Versicherer den Wert zahlt, mit dem das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls ersetzt werden muss. Dieser kann z. B. bei sehr alten, sehr hochwertigen Fahrrädern sogar über dem ursprünglichen Neuwert liegen, wenn diese bspw. nicht mehr produziert werden.
Sowohl Zeitwert als auch Wiederbeschaffungswert sind in der Regel geringer als der Neuwert; außer Sie besitzen ein Fahrrad mit antiquarischem Wert. Sie sehen: Für Sie als Fahrradbesitzer:in ist es also von Vorteil, wenn die Versicherung den Neuwert erstattet.
Hausratversicherung
Hausratversicherung ohne Fahrraddiebstahl
Wird das Fahrrad nicht explizit in der Hausratversicherung mitversichert, zahlt diese bei Diebstahl nur bis zu einer bestimmten Entschädigungshöchstgrenze.
Gerade bei teuren Fahrrädern leistet die Hausratversicherung dann nicht den erhofften finanziellen Ausgleich. Denn oft liegt diese Entschädigungshöchstgrenze bei lediglich ein bis zwei Prozent der gesamten Versicherungssumme:
Wenn Sie eine Hausratversicherung über 50.000 € abgeschlossen haben, bezahlt der Versicherer maximal 500 bis 1.000 € für das gestohlene Fahrrad. Auch, wenn es sich dabei um ein E-Bike im Wert von 5.000 € oder mehr handelt.
Das bedeutet: Die Hausratversicherung zahlt im Rahmen der prozentualen Beschränkung der Versicherungssumme lediglich einen Teil des Wiederbeschaffungswerts bis maximal zwei Prozent der Gesamtversicherungssumme.
Hausratversicherung mit Fahrraddiebstahl
Haben Sie eine Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl-Schutz abgeschlossen, ist der Neuwert des versicherten Rads im Vertrag angegeben. Die Deckungssumme wurde dabei um den Wert Ihres Fahrrads entsprechend erhöht, der Versicherungsbeitrag entsprechend teurer.
Bei einem Fahrraddiebstahl liegt die Entschädigungsgrenze dann beim Kaufpreis des Fahrrads.
Fahrradversicherung
Die Versicherungssumme bei einer Fahrradversicherung bezieht sich immer auf den Kaufpreis des versicherten Fahrrads. Bei einem Diebstahl wird das Fahrrad immer zum Neuwert erstattet.
Haben Sie eine Fahrradversicherung mit Diebstahlschutz abgeschlossen, ist meist nicht nur das im Versicherungsschein angegebene Fahrrad versichert, sondern auch mit ihm fest montiertes Zubehör, wie z. B. Lenker, Fahrradkorb, Fahrradsattel oder auch Fahrradanhänger.
Außerdem werden auch lose mit dem Fahrrad verbundene Sachen ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet werden. Dazu zählen z. B. Fahrradhelm, Fahrradlicht, Packtaschen oder das Fahrradschloss.
Wichtig: Die Hausratversicherung übernimmt grundsätzlich keine Haftung für loses Fahrradzubehör. Eine spezielle Fahrradversicherung bietet daher immer einen umfassenderen Versicherungsschutz.