Fahrraddiebstahl: Welche Versicherung brauche ich?
Welche Versicherung deckt Fahrraddiebstahl ab?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl absichern lassen können: entweder über die Hausratversicherung oder die Fahrradversicherung.
Eine Hausratversicherung schließt – wie der Name schon vermuten lässt – den gesamten Hausrat ein. Dazu zählt auch das Fahrrad und oft sogar alle weiteren Räder von Mitgliedern desselben Haushalts.
Gerade bei einem neuen Fahrrad oder auch sehr hochwertigem Rad wie E-Bike oder Rennrad kann sich auch eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Diese bietet einen umfassenden Schutz und deckt u. a. natürlich auch Fahrraddiebstahl ab.
Ist Fahrraddiebstahl auch in der Haftpflicht versichert?
Viele Versicherungsnehmer:innen denken, dass ein Fahrraddiebstahl sich auch über die Haftpflichtversicherung versichern lässt. Diese deckt aber keinen Fahrraddiebstahl ab.
Die Haftpflicht haftet nur dann, wenn Sie z. B. bei einem Fahrradunfall Dritte verletzen oder Sie das Fahrrad einer anderen Person benutzen und es dabei beschädigen.
Wann zahlt die Versicherung bei Fahrraddiebstahl?
Hausratversicherung
Im Normalfall ist Ihr Fahrrad innerhalb der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert. Dies jedoch nur dann, wenn der Dieb auch am Versicherungsort zugeschlagen hat – also auf demselben Grundstück wie der im Vertrag vereinbarte Wohnraum. Dazu zählen neben der Wohnung oder dem Haus auch verschlossene Räume wie der Keller, die Garage, der Fahrradschuppen oder die Abstellkammer.
Wird Ihr Fahrrad allerdings außerhalb eines abgeschlossenen Raums wie z. B. auf offener Straße vor dem Bürogebäude gestohlen, greift der Fahrrad-Diebstahlschutz der normalen Hausratversicherung in der Regel nicht, da dann ein sogenannter einfacher Diebstahl vorliegt.
Um auch gegen einfachen Diebstahl abgesichert zu sein, können Sie bei vielen Versicherern Ihren Hausrat-Tarif um einen Fahrraddiebstahl-Baustein erweitern. Mit diesem zusätzlichem Schutz haben Sie die Möglichkeit, Ihr Rad auch außerhalb des versicherten Wohnraums gegen Fahrraddiebstahl abzusichern.
Oft finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen auch konkrete Vorgaben des Versicherers zu Fahrradschlössern wie bspw. Material, Hersteller oder Preis.
In fast jedem Fall müssen Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike durch ein eigenständiges Schloss an einem verankerten Gegenstand sichern. Die fest am Fahrrad verbauten Rahmenschlösser, wie sie häufig bei Hollandrädern oder Citybikes vorkommen, gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Fahrradversicherung
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kann sich eine separate Fahrradversicherung lohnen. Eine solche Fahrrad-Vollkaskoversicherung übernimmt auch die Reparaturkosten bei Vandalismus, Verschleiß oder einem Unfall und bietet Ihnen einen rundum Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad.
Gerade für Fahrradbesitzer:innen, die täglich mit Ihrem Rad oder E-Bike unterwegs sind, bietet eine Fahrradversicherung guten Schutz: Denn Fahrraddiebstahl ist dann Tag und Nacht im öffentlichen Raum, wie z. B. auf offener Straße, am Bahnhof oder in der Innenstadt versichert.
Die andsafe Fahrradversicherung stellt außerdem auch keine besonderen Anforderungen an das Fahrradschloss, das Sie verwenden. Auch muss Ihr Rad nicht zusätzlich an einem festen Gegenstand angeschlossen sein, damit der Versicherungsschutz greift.
Stellen Sie das Fahrrad in einem Gebäude, Raum oder Schuppen ab, den Sie ausschließlich selbst nutzen, ist weiterhin gar kein gesonderter Schutz durch ein Schloss erforderlich.
Wann zahlt die Versicherung bei Fahrraddiebstahl nicht?
Einfacher Diebstahl vs. Einbruchdiebstahl
Wie oben bereits beschrieben, ist es wichtig, dass Sie prüfen, ob Ihre Hausratversicherung eine Fahrradklausel beinhaltet oder nicht, denn nur erstere deckt auch einfachen Diebstahl ab.
Nachtzeitklausel
Achten Sie darauf, ob der Versicherungsschutz gegen Fahrraddiebstahl rund um die Uhr gilt. Einige Hausratversicherer schließen Schäden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durch eine sogenannte Nachtzeitklausel aus.
Ersetzt die Versicherung mein Fahrrad auch ohne Rechnung?
Nein, auch wenn Sie ein Fahrrad als Geschenk erhalten haben, benötigt der Versicherer eine Original-Händlerrechnung für das versicherte Fahrrad und ggf. fest montierte Anbauteile von Ihnen.
Was zahlt die Versicherung bei Fahrraddiebstahl?
Grundsätzlich ist es erst einmal wichtig, dass Ihr Fahrrad eindeutig identifizierbar ist. Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:
über die Rahmennummer
über den Fahrradpass oder die
über eine Codierung beim Fahrradhändler
über eine Codierung beim ADFC, dem
über eine Codierung bei der Polizei
Mit der Codierung, der Rahmennummer und der Händler-Rechnung haben Sie auch direkt die Informationen zur Hand, die Sie brauchen, wenn Sie den Schaden der Polizei und dem Versicherer melden wollen. Je nach Versicherung und Tarif kann die Erstattung dann jedoch unterschiedlich hoch ausfallen, denn nicht jeder Versicherer ersetzt den exakten Wert des Fahrrads. Hier sind die Begriffe Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert im Versicherungsvertrag wichtig:
Neuwert
Eine Erstattung zum Neuwert bezeichnet den Wert, der zur Wiederbeschaffung eins gleichwertigen Fahrrades am Tag des Diebstahls aufzubringen ist.
Zeitwert
Eine Erstattung zum Zeitwert dagegen heißt, dass die Versicherung nur den Wert zahlt, den das Fahrrad zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich hatte. Dazu werden neben dem ursprünglichen Anschaffungspreis auch die Gebrauchsdauer und der Zustand des geklauten Fahrrads berücksichtigt. Der Zeitwert des Fahrrads wird in der Regel durch eine:n Gutachter:in ermittelt.
Wiederbeschaffungswert
Eine Erstattung zum Wiederbeschaffungswert meint, dass der Versicherer den Wert zahlt, mit dem das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls ersetzt werden muss. Dieser kann z. B. bei sehr alten, sehr hochwertigen Fahrrädern sogar über dem ursprünglichen Neuwert liegen, wenn diese bspw. nicht mehr produziert werden.
Sowohl Zeitwert als auch Wiederbeschaffungswert sind in der Regel geringer als der Neuwert; außer Sie besitzen ein Fahrrad mit antiquarischem Wert. Sie sehen: Für Sie als Fahrradbesitzer:in ist es also von Vorteil, wenn die Versicherung den Neuwert erstattet.
Hausratversicherung
Hausratversicherung ohne Fahrraddiebstahl
Wird das Fahrrad nicht explizit in der Hausratversicherung mitversichert, zahlt diese bei Diebstahl nur bis zu einer bestimmten Entschädigungshöchstgrenze.
Gerade bei teuren Fahrrädern leistet die Hausratversicherung dann nicht den erhofften finanziellen Ausgleich. Denn oft liegt diese Entschädigungshöchstgrenze bei lediglich ein bis zwei Prozent der gesamten Versicherungssumme:
Wenn Sie eine Hausratversicherung über 50.000 Euro abgeschlossen haben, bezahlt der Versicherer maximal 500 bis 1.000 Euro für das gestohlene Fahrrad. Auch, wenn es sich dabei um ein E-Bike im Wert von 5.000 Euro oder mehr handelt.
Das bedeutet: Die Hausratversicherung zahlt im Rahmen der prozentualen Beschränkung der Versicherungssumme lediglich einen Teil des Wiederbeschaffungswerts bis maximal zwei Prozent der Gesamtversicherungssumme.
Hausratversicherung mit Fahrraddiebstahl
Haben Sie eine Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl-Schutz abgeschlossen, ist der Neuwert des versicherten Rads im Vertrag angegeben. Die Deckungssumme wurde dabei um den Wert Ihres Fahrrads entsprechend erhöht, der Versicherungsbeitrag entsprechend teurer.
Bei einem Fahrraddiebstahl liegt die Entschädigungsgrenze dann beim Kaufpreis des Fahrrads.
Fahrradversicherung
Die Versicherungssumme bei einer Fahrradversicherung bezieht sich immer auf den Kaufpreis des versicherten Fahrrads. Bei einem Diebstahl wird das Fahrrad immer zum Neuwert erstattet.
Haben Sie eine Fahrradversicherung mit Diebstahlschutz abgeschlossen, ist meist nicht nur das im Versicherungsschein angegebene Fahrrad versichert, sondern auch mit ihm fest montiertes Zubehör, wie z. B. Lenker, Fahrradkorb, Fahrradsattel oder auch Fahrradanhänger.
Außerdem werden auch lose mit dem Fahrrad verbundene Sachen ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet werden. Dazu zählen z. B. Fahrradhelm, Fahrradlicht, Packtaschen oder das Fahrradschloss.
Wichtig: Die Hausratversicherung übernimmt grundsätzlich keine Haftung für loses Fahrradzubehör. Eine spezielle Fahrradversicherung bietet daher immer einen umfassenderen Versicherungsschutz.
Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen?
In Deutschland leben 83 Millionen Einwohner:innen, auf die rund 75,9 Millionen Fahrräder kommen. Hunderttausende davon werden jedoch jedes Jahr gestohlen. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich noch um einiges höher. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote laut Polizeilicher Kriminalstatistik beunruhigend gering: Gerade einmal 9,2 Prozent der Fahrraddiebstähle werden aufgeklärt.
Auch wenn Sie sich mit einer passenden Versicherung finanziell vor Fahrraddiebstahl schützen können: Ein gestohlenes Rad ist und bleibt ärgerlich. Mit diesen 7 Tipps machen Sie es einem Dieb daher direkt von Anfang an schwer:
Schließen Sie Ihr Rad an einem gut einsehbaren Platz ab.
Verwenden Sie ein möglichst starkes Schloss, wie bspw. ein Panzerketten- oder Bügelschloss.
Verwenden Sie im besten Fall gleich ein zweites Schloss mit einem anderen Schließmechanismus.
Schließen Sie Ihr Rad nicht nur mit den Reifen an einen festen Gegenstand, sondern mit dem Rahmen.
Kennzeichnen Sie Ihr Fahrrad mit Farbe oder Stickern individuell, um den Wiedererkennungswert zu erhöhen.
Weisen Sie mit Aufklebern auf die Registrierung Ihres Rads bei der Polizei hin.
Ketten Sie viele Räder aneinander, wenn Sie mit mehreren Radfahrer:innen unterwegs sind.
Haben Sie immer im Hinterkopf, dass Fahrraddiebe möglichst schnell vom Tatort verschwinden wollen: Je länger der Diebstahl vermutlich dauern wird, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Ihr Fahrrad wirklich geklaut wird.
Ganz sicher können Sie sich natürlich nie sein – dafür gibt es dann die Versicherung.