Je nachdem, in welchem Bundesland Sie mit Ihrem Hund leben, gelten verschiedene Regelungen für eine Hundehaftpflicht.
Allgemeine Pflicht
Eine allgemeine Pflicht zur Versicherung Ihres Hundes durch eine Hundehaftpflicht besteht in folgenden Bundesländern:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
In anderen Bundesländern wiederum besteht nicht grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Hier müssen nur diese Hunde mit einer Hundehaftpflichtversicherung versichert sein, die als gefährlich eingestuft wurden. Diese Regelung gilt in folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
In manchen Fällen (das kann sich je nach Kommune und Bundesland unterscheiden) benötigen Personen bereits für die Haltung eines gefährlichen Hundes eine Erlaubnis und müssen dafür verschiedene Unterlagen einreichen, u. a. einen Haftpflichtversicherungsnachweis für Ihren Hund. Auch die Mindestversicherungshöhe kann sich in den einzelnen Bundesländern dabei unterscheiden.
Besonderheiten der unterschiedlichen Bundesländer
In Nordrhein-Westfalen müssen zusätzlich auch Hundehalter von Hunden, die mehr als 20 Kilogramm wiegen oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern haben, per Gesetz eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen – hier gilt die Pflicht also auch für besonders schwere oder große Hunde, unabhängig von der Rasse.
Im Saarland müssen Halter die Versicherung jährlich nachweisen und in Hamburg und Berlin bspw. eine maximale Selbstbeteiligung von 500 € pro Jahr vereinbaren.
Je nach Bundesland gibt es im Übrigen auch Regeln, wie hoch die Deckungssumme sein muss oder ab welchem Alter der Hund eine Versicherung braucht. (s. Tabelle)
Keine Versicherungspflicht für Hunde
Leidglich in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sieht es anders aus: Hier ist die Hundehaftpflichtversicherung nicht per Gesetz für Hundebesitzer Vorschrift – auch nicht für Listenhunde, also als gefährlich eingestufte Hunde oder Kampfhunde. Eine entsprechende Versicherung wird Hundehaltern jedoch empfohlen. Warum das so ist, erfahren Sie z. B. hier in unserem Magazin.