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Ein Hund liegt auf dem Boden

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Aktuelles, Versicherungstipps
14. Dezember 2021

Ob für Sie als Hundebesitzer eine Pflicht zum Abschließen einer Haftpflicht-Versicherung für Ihren Hund besteht, unterscheidet sich regional. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Bundesländern welche Regelungen gelten, welche Hunde als gefährlich gelten und auch, wogegen eine Hundehaftpflicht eigentlich schützt.

Für welche Hunde gilt eine Versicherungspflicht?

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie mit Ihrem Hund leben, gelten verschiedene Regelungen für eine Hundehaftpflicht.

Allgemeine Pflicht

Eine allgemeine Pflicht zur Versicherung Ihres Hundes durch eine Hundehaftpflicht besteht in folgenden Bundesländern:

  • Berlin

  • Hamburg

  • Niedersachsen

  • Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein

  • Thüringen

Versicherungspflicht für gefährliche Hunde

In anderen Bundesländern wiederum besteht nicht grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Hier müssen nur diese Hunde mit einer Hundehaftpflichtversicherung versichert sein, die als gefährlich eingestuft wurden. Diese Regelung gilt in folgenden Bundesländern:

  • Baden-Württemberg

  • Bayern

  • Brandenburg

  • Hessen

  • Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz

  • Saarland

  • Sachsen

In manchen Fällen (das kann sich je nach Kommune und Bundesland unterscheiden) benötigen Personen bereits für die Haltung eines gefährlichen Hundes eine Erlaubnis und müssen dafür verschiedene Unterlagen einreichen, u. a. einen Haftpflichtversicherungsnachweis für Ihren Hund. Auch die Mindestversicherungshöhe kann sich in den einzelnen Bundesländern dabei unterscheiden.

Besonderheiten der unterschiedlichen Bundesländer

In Nordrhein-Westfalen müssen zusätzlich auch Hundehalter von Hunden, die mehr als 20 Kilogramm wiegen oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern haben, per Gesetz eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen – hier gilt die Pflicht also auch für besonders schwere oder große Hunde, unabhängig von der Rasse.

Im Saarland müssen Halter die Versicherung jährlich nachweisen und in Hamburg und Berlin bspw. eine maximale Selbstbeteiligung von 500 € pro Jahr vereinbaren.

Je nach Bundesland gibt es im Übrigen auch Regeln, wie hoch die Deckungssumme sein muss oder ab welchem Alter der Hund eine Versicherung braucht. (s. Tabelle)

Keine Versicherungspflicht für Hunde

Leidglich in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sieht es anders aus: Hier ist die Hundehaftpflichtversicherung nicht per Gesetz für Hundebesitzer Vorschrift – auch nicht für Listenhunde, also als gefährlich eingestufte Hunde oder Kampfhunde. Eine entsprechende Versicherung wird Hundehaltern jedoch empfohlen. Warum das so ist, erfahren Sie z. B. hier in unserem Magazin.

Übersicht: Diese Regelungen gelten in den Bundesländern

Bundesland

Offizielle Regelungen zur Versicherungspflicht

Baden-Württemberg

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde und Hunderassen ab dem 7. Lebensmonat des Hundes

Bayern

keine allgemeine Pflicht

kann aber von örtlichen Ordnungsbehörden im Einzelfall verlangt werden

Berlin

Versicherungspflicht für alle Hunde

Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall

Selbstbeteiligung maximal 500 € pro Jahr

Brandenburg

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen

für bestimmte Rassen kann sich der Hundehalter von der Versicherungspflicht befreien lassen (Wesenstest kann die Ungefährlichkeit belegen)

Bremen

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen

Hamburg

Versicherungspflicht für alle Hunde

Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall

Selbstbeteiligung maximal 500 € pro Jahr

Hessen

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen

Mecklenburg-Vorpommern

keine Versicherungspflicht

Niedersachsen

Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 7. Lebensmonat des Hundes

Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden betragen

Nordrhein-Westfalen

Versicherungspflicht für alle gefährlichen Hunderassen, sowie Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht

Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden betragen

Rheinland-Pfalz

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde

Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 € für sonstige Schäden betragen

Saarland

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Wesenstest kann die Ungefährlichkeit belegen)

Versicherungssumme muss mindestens 1 Mio. € für Personen- und 500.000 € für Sachschäden betragen

Halter müssen die Versicherung jährlich nachweisen

Sachsen

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen ab dem 7. Lebensmonat des Hundes

Befreiung von der Versicherungspflicht, wenn ein Wesenstest die Ungefährlichkeit belegen kann

Sachsen-Anhalt

Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat des Hundes

Versicherungssumme muss mindestens 1 Mio. € für Sach- und Personenschäden, sowie 50.000 € für Vermögensschäden betragen

Schleswig-Holstein

Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat des Hundes

Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden betragen

Thüringen

Versicherungspflicht für alle Hunde

Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und Sachschäden, sowie 250.000 € für sonstige Schäden betragen

Welche Hunde gelten als gefährliche Hunde?

Welche Hunde als gefährlich gelten und ob es für diese Vierbeiner Pflicht ist, versichert zu sein, unterscheidet sich in den jeweiligen Bundesländern. Typische Beispiele für solche Rassehunde sind Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder auch Staffordshire Bullterrier. In welchen Ländern für welche bestimmten Rassen genau eine Hundehaftpflicht Pflicht für den Tierhalter ist, ist jeweils gesetzlich festgelegt.

In einigen Bundesländern wird zwischen zwei Kategorien entschieden. Hunderassen aus der ersten Kategorie sind dann gefährlicher als Rassen aus der zweiten Kategorie. An die Haltung dieser Rassen werden dann auch strengere Regelungen geknüpft.

Von den oben genannten Rassen gehört beispielsweise ein American Pitbull Terrier in Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen zu ersten Kategorie. Baden-Württemberg führt lediglich eine Liste der Kategorie 2, so dass auch die genannten Hunde nicht in eine höhere Kategorie eingestuft werden. Im Saarland gibt es wiederum keine Kategorien.

In Schleswig-Holstein orientiert man sich ebenfalls nicht an den sogenannten Listenhunden, die als „gefährlich“ eingestuft sind. Hier lautet die gesetzliche Regelung, dass kein Vierbeiner von Anfang an als gefährlich gilt – für welche Tiere hier eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, hängt von dem jeweiligen Hund ab. Das Tier wird erst entsprechend eingestuft und damit versicherungspflichtig, wenn es beispielsweise einen fremden Hund oder eine Person gebissen hat, eine gesteigerte Aggressivität aufweist oder anders negativ aufgefallen ist. Auch in Niedersachen und Thüringen orientiert sich die gesetzliche Pflicht für eine Versicherung nicht mehr an solchen Rasselisten.

Ab welchem Alter des Hundes ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend?

Dort, wo eine Versicherungspflicht für Hunde gilt, muss die Versicherung für einen Hund ab einem Alter von 3 bis 7 Monaten (je nach Bundesland) vorhanden sein.

Bei andsafe sind im Tarif der Hundehaftpflicht Welpen bis zu einem Alter von einem Jahr mit abgesichert. Voraussetzung für eine Mitversicherung von Welpen ist, dass sie sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.

Wichtig: Sollten die Welpen verkauft oder verschenkt werden, muss sich der neue Halter eigenständig für eine Hundehaftpflicht sorgen.

Wovor schützt eine Hundehaftpflicht?

Der Versicherungsschutz durch eine Hundehaftpflicht ist also in vielen Bundesländern vor allem für bestimmte Hunderassen verpflichtend.

Aber warum ist die Hundehaftpflicht so wichtig? Als Hundehalter haften Sie persönlich für jeden Schaden, den Ihr Hund verursacht – auch wenn der Schaden unverschuldet entstanden ist und Sie sich absolut richtig verhalten haben. D. h. auch wo sie keine Pflichtversicherung ist, ist diese Haftpflichtversicherung für Hundehalter unverzichtbar.

Die Versicherung springt ein, wenn Ihr eigener Hund einen Schaden verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Hund einem anderen Tier, einer Sache oder einer Person einen Schaden zufügt.

Außerdem fungiert die Hundehaftpflicht zugleich als passive Rechtsschutzversicherung, wenn beispielsweise ein anderer Hundehalter von Ihnen unberechtigterweise Schadensersatz verlangt, da der Schaden nicht durch Ihren Hund entstanden ist.

Um die für Sie und Ihren Vierbeiner passende Haftpflicht zu finden, lohnt sich ein Vergleich verschiedener Tarife. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass die Haftpflicht alle Leistungen erbringt und Schäden abdeckt, die für Sie besonders wichtig sind.

Bei andsafe sind z. B. auch Schäden durch einen ungewollten Deckakt versichert. Das ist besonders für Besitzer von Rüden wichtig, da diese bei einem solchen haften. Außerdem werden Schäden an Wohneinrichtung und Schäden im Ausland bei einem Urlaub mit Hund übernommen.

Schauen Sie beim Vergleich der Versicherungen beispielsweise auch, ob der Tarif entsprechende Versicherungssummen bietet und welche Möglichen der Selbstbeteiligung es für Sie gibt, da hier manche Bundesländer bereits Vorgaben machen (s. Tabelle). Die Hundehaftpflicht von andsafe erfüllt selbstverständlich alle Anforderungen an eine solche Pflichtversicherung

Was passiert, wenn man keine Haftpflichtversicherung hat?

Leben Sie in einem der Bundesländer, in denen eine Hundeversicherung Pflicht ist, und haben noch keine Versicherung für Ihren Vierbeiner abgeschlossen, sollten Sie das schnell nachholen.

Ist Ihnen noch kein Schaden entstanden, ist die Versicherung schnell abgeschlossen. Was ist jedoch, wenn schon ein Schaden durch Ihr Tier entstanden ist? Dann haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Insbesondere durch Hunde verursachte Verkehrsunfälle können tragisch und kostspielig enden. Die Gesamtlast kann hier schnell mehrere Millionen Euro betragen.

Haben Sie sich darüber hinaus nicht an die gesetzlichen Regelungen gehalten, kann Ihnen je nach Bundesland ein Bußgeld wegen der nicht vorhandenen Versicherung drohen. In NRW droht z. B. eine Geldbuße bis 100.000 € bei Verstoß gegen die Versicherungspflicht.

Neben diesem finanziellen Risiko kann für Sie als Tierhalter zudem die Anordnung verfügt werden, dass Sie Ihren Hund abgeben müssen.

Die Hundehaftpflicht von andsafe

Mit der Hundehalterhaftpflicht von andsafe sind Sie und Ihr Vierbeiner bestens geschützt.

Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab und bietet viele Vorteile:

  • Ihre Hunde sind auch versichert, wenn sie nicht an der Leine und ohne Maulkorb laufen, auch in Bereichen, in denen Leinenpflicht gilt.

  • Für Ihren Hund besteht weltweiter Versicherungsschutz sowie Schutz bei Veranstaltungen wie Messen.

  • Wir versichern über 90 % aller Hunderassen und auch Welpen bis zu einem Alter von einem Jahr, solange sie im Besitz des Halters der Mutterhündin sind.

  • Auch Mietsachschäden sind im Rahmen unserer Haftpflicht abgedeckt.

Bei unserer Haftpflicht können Sie wählen, ob Sie keine Selbstbeteiligung möchten oder eine Selbstbeteiligung von 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro. Zudem können Sie zwischen drei verschiedenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden wählen: 10.000.000 Euro, 30.000.000 Euro oder 50.000.000 Euro.
Informieren Sie sich über unsere Hundehaftpflicht und berechnen Sie Ihren Beitrag direkt online.