Sachschaden bei der Betriebshaftpflichtversicherung
Was bedeutet Sachschaden?
Darunter fällt laut Definition des Gesetzgebers das Beschädigen, Zerstören oder Abhandenkommen einer Sache. Wenn also ein:e Fahrradfahrer:in eine Autotür zerkratzt, eine Vase nach dem Umstoßen zersplittert oder jemand sein Handy verliert, liegen solche Schäden vor.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) versteht unter „Sachen“ eine Vielzahl von belebten und unbelebten, materiellen und immateriellen Dingen, über die Menschen Eigentum oder Besitz erlangen können.
Neben allen möglichen Gegenständen zählen beispielsweise auch Tiere und Haustiere zu Sachen. Menschen fallen hingegen nicht unter diesen Begriff, sondern gehören nach bürgerlichem Recht zu den sogenannten natürlichen Personen.
Welche Sachschäden gibt es?
Wenn etwas demoliert, vollends zerstört oder verloren geht, spricht die Rechtsprechung von Sachschäden. Weiter unterscheidet sie zwischen verschiedenen Arten von Sachschäden. Das sind die wichtigsten Merkmale zur Unterscheidung:
Vorsatz
Der/Die Täter:in handelt willentlich und mit voller Absicht. Beispiel: Um die Handtasche aus einem Fahrzeug zu stehlen, schlägt der Dieb die Scheibe von einem Auto ein. Die vorsätzliche Beschädigung einer fremden Sache gilt als Sachbeschädigung und ist eine Straftat. Trotz der mutwilligen Beschädigung ist der Glasbruch am Kfz über die Teilkasko-Versicherung abgesichert.
Ungewollt
Im Vergleich zum Vorsatz handelt der/die Täter:in bzw. Schädiger:in unfreiwillig und/oder unwissentlich, beispielsweise wenn der Gast über die Teppichkante stolpert, seinen Sturz stoppen möchte und dabei den Fernseher des Gastgebers umwirft, der zu Bruch geht.
Eigenschäden
Wenn der beschädigte, zerstörte oder verlorene Gegenstand dem/der Täter:in selbst gehört, ist er/sie auch der/die Geschädigte, beispielsweise wenn bei Tapezierarbeiten einer Person das Handwerkzeug versehentlich von der Leiter fällt, wodurch sein Esszimmertisch erheblich beschädigt wird.
Fremdschäden
Wenn Schädiger:in und Geschädigte:r zwei verschiedene Personen sind, entsteht für den/die Schädiger:in in den meisten Fällen die Pflicht zum Schadenersatz. Das bedeutet in der Regel, dass der/die Geschädigte finanzielle Ansprüche erhebt.
Grundsätzlich können Sachschäden in allen denkbaren Situationen und Lebensbereichen entstehen: zu Hause, im Straßenverkehr, im öffentlichen Raum, in der Freizeit oder auf der Arbeit.Die Umstände der Verursachung entscheiden im Wesentlichen darüber, wer für den Schaden aufkommt. Wenn der Verantwortliche eine Versicherung abgeschlossen hat, ist dies im privaten Umfeld die private Haftpflichtversicherung, im beruflichen Kontext die Betriebshaftpflichtversicherung.
Was ist ein Sachfolgeschaden?
Bei einem Sachfolgeschaden handelt es sich um einen Schaden, der aus einem Sachschaden resultiert. Wenn beispielsweise ein:e Angestellte:r aus Unachtsamkeit eine Produktionsmaschine beschädigt, ist die defekte Maschine der Sachschaden, jedoch der daraus resultierende Produktions- bzw. Verdienstausfall der Sachfolgeschaden. Ein Sachfolgeschaden wird zudem als unechter Vermögensschaden bezeichnet.
Welche Sachschäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
Der Schutz einer Betriebshaftpflichtversicherung umfasst Sachschäden, die von mitversicherten Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht wurden. Zu ihnen gehören unter anderem Inhaber:innen der Unternehmen, angestellte Mitarbeitende, Auszubildende, Praktikant:innen und andere Beschäftigte.
Neben finanziellen Ansprüchen, die daraus entstehen, sind auch Personenschäden, unechte Vermögensschäden und Umweltschäden mit der Betriebshaftpflicht abgedeckt. Ebenfalls übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für Sachverständige, Anwält:innen und Gericht für den/die Versicherungsnehmer:in.
Versichert bei einer Haftpflicht sind zudem Sachschäden an allen Orten der betrieblichen Tätigkeit. Dies können öffentliche Orte sein, in Ihrem Betrieb selbst oder bei Kund:innen.
Bis zu welcher Summe sind Schäden abgesichert?
Die Höhe der Kosten, die dem/der Versicherungsnehmer:in vom Versicherer erstattet werden, richtet sich nach der vertraglich festgesetzten Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt.
Für gewöhnlich ist eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro empfehlenswert. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung von andsafe können Sie eine Deckungssumme von bis zu zehn Millionen Euro vereinbaren.
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Welche Schäden sind nicht versichert?
Ausgeschlossen vom Schutz der Versicherung ist ein echter Vermögensschaden. Hierfür benötigen Unternehmer:innen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflicht genannt. Ebenfalls nicht versichert sind Glasschäden.
Wann zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?
Die Betriebshaftpflicht zahlt nicht, wenn der Sach- oder Personenschaden mit Vorsatz verursacht wurde. Kein Schadenersatz wird zudem gezahlt, wenn eine Sache von Ihrem Betrieb von Werk fehlerhaft geliefert oder produziert wurde, da in diesem Fall kein Sachschaden vorliegt.
Welche Personenschäden die Betriebshaftpflicht abdeckt, erfahren Sie hier.
Fallbeispiele
Drei Schadenbeispiele führen Ihnen die Wirksamkeit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung vor Augen.
Sachfolgeschaden
Bei der Sanierung eines Flachdachs fällt aus Unachtsamkeit das Gerüst um. Die Steinfliesen vor dem Gebäude werden nicht nur stark beschädigt, sondern ein Fahrradfahrer kommt beim Ausweichen zu Fall und bricht sich den Arm. Der Kunde sowie der Fahrradfahrer haben gegenüber der Sanierungsfirma Ansprüche auf Schadenersatz. Die Kosten übernimmt glücklicherweise die Haftpflicht.
Umwelteinflüsse
Wenn durch fehlerhaftes Verhalten Grundwasser oder Boden verunreinigt wird, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Beispiel: In einer Druckerei verschließt ein Mitarbeiter die Behältnisse von Lösungsmitteln nicht ordnungsgemäß. Die Chemikalie gelangt ins Grundwasser, das dadurch über viele Quadratkilometer verunreinigt wird. Für die Sanierung des Wassers muss der Betrieb aufkommen. Er ist jedoch versichert, sodass die Haftpflicht einspringt.
Mietsachschäden
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch Mietsachschäden an Gebäuden des Betriebs, in Wohnungen von Kunden sowie auf Geschäftsreisen ab. Wenn zum Beispiel Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs bei ihrem Einsatz den Fliesenspiegel im Bad einer Mietwohnung beschädigen, kommt die Betriebshaftpflicht dafür auf.
Können Sachschäden auch nachträglich geltend gemacht werden?
Ob Sachschäden bei der Versicherung nachträglich geltend gemacht werden können, hängt von den Vertragskonditionen des Versicherers ab.
Mit andsafe profitieren Sie von einem entscheidenden Vorteil: Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für Sachschäden, die sich bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages ereigneten – bei Neugründungen können diese sogar bis zu zwölf Monate zurückliegen.
Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden dem Versicherten vor Vertragsabschluss unbekannt war.
Sachschaden versichern mit der Betriebshaftpflicht von andsafe
Unfälle können immer passieren. Sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, ist deshalb in allen Branchen empfehlenswert. Die Betriebshaftpflichtversicherung von andsafe ist Ihre helfende Hand, wenn Ihr Betrieb aufgrund von Sach- oder Personenschaden in die Pflicht genommen wird.
Unsere Versicherung überzeugt mit einem umfassenden Schutz. Die hohe Deckungssumme trägt jedes Risiko und lässt Sie nachts ruhig schlafen. Genießen Sie zudem volle Transparenz: Sie vereinbaren bei andsafe eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme für alle Schäden. Die Leistungen und Konditionen der Haftpflicht ermitteln Sie anhand Ihres Jahresumsatzes individuell und völlig unkompliziert online.
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