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Ein Mann trinkt ein Bier bei der Autofahrt

Was heißt Fahrlässigkeit? Zahlt meine Versicherung?

Versicherungstipps
05. Oktober 2020

Unfallversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung – Versicherungsnehmer haben meist eine Sorgfaltspflicht, um Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen. Wer sich z. B. alkoholisiert ans Steuer setzt, verstößt gegen diese Pflicht und handelt damit fahrlässig. Er erhöht nämlich das Risiko, dass ein unvorhergesehener Schaden entsteht.

Was bedeutet Fahrlässigkeit bei Versicherungen?

Der Begriff Fahrlässigkeit ist vor allem aus dem Strafrecht bekannt, in Bezug auf Versicherungen wird er aber zivilrechtlich genutzt (§ 276 BGB). Fahrlässigkeit bezieht sich vor allem auf den Verursacher eines Schadens und inwiefern ihm der Schaden zuzurechnen ist bzw. ob und wie sehr er ihn verschuldet hat.

Fahrlässigkeit liegt – vereinfacht gesprochen – immer dann vor, wenn Sie den Schaden eigentlich hätten verhindern können. Das wird noch weiter differenziert in einfache und grobe Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz und ist an zahlreiche Kriterien gebunden.
So kann zum Beispiel der Dienstschlüssel durch Fahrlässigkeit abhanden kommen – welche Kosten beim Verlust fremder Schlüssel dann entstehen, lesen Sie in unserem Magazinbeitrag.

Was ist grobe und einfache Fahrlässigkeit?

Um einschätzen zu können, welche Form der Fahrlässigkeit vorliegt, sollten Sie sich nach der Sorgfaltspflicht richten. Dieser Rechtsgrundsatz verpflichtet Sie dazu, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Rücksicht auf andere und deren Rechtsgüter, wie beispielsweise deren Eigentum, zu nehmen.

Das gilt auch für ein Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem: Der Versicherungsnehmer ist immer dazu verpflichtet, Schäden durch zumutbare Sicherheitsvorkehrungen und Sorgfalt zu verhindern und nicht durch die eigene Nachlässigkeit zu begünstigen.

Die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit richtet sich dann danach, wie nachlässig man gehandelt hat. Ersteres entsteht meist aus Unachtsamkeit. Sie hätten den Schaden zwar verhindern können, aber Fehler sind auch menschlich.

Die grobe Fahrlässigkeit beinhaltet hingegen, dass Sie in ungewöhnlich hohem Maße gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen. Sie hätten es also auf jeden Fall besser wissen müssen, haben die Möglichkeit eines Schadens aber in Kauf genommen.

Fallbeispiel: Ein großes Schaufenster wurde durch einen kräftigen Schuss mit einem Fußball zerstört. Neben einem Schaufenster Fußball zu spielen, ist fahrlässig. Das Schaufenster selbst als Tor zu verwenden, ist grob fahrlässig.

Wann spricht man von Vorsatz?

Wer etwas absichtlich beschädigt, handelt vorsätzlich und verliert den Schutz der Absicherung. In diesem Fall bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Darüber hinaus kann es sein, dass Sie je nach konkretem Einzelfall sogar nach dem StGB strafrechtlich belangt werden.

Was ist eine vertragliche Obliegenheitsverletzung?

Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie als Versicherter erfüllen müssen. Werden diese verletzt, können verschiedene Folgen eintreten, wie beispielsweise das temporäre Erlöschen des Versicherungsschutzes oder sogar der Rücktritt der Versicherung vom Vertrag. Beispiele für solche Obliegenheitsverletzungen sind:

  • Insbesondere Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge

  • Nicht wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der Versicherung, z. B. zu einem Unfallhergang

  • Versäumte Schadensmeldung

Die Obliegenheitsverletzung muss außerdem mindestens grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen werden.

Fallbeispiel: Jemand fährt aus Versehen mit seinem Pkw einen Begrenzungspfosten an. Der Versicherung gegenüber behauptet er, ein fremdes Fahrzeug habe den Schaden verursacht und der Verursacher Fahrerflucht begangen. Die Lüge über den Unfallhergang stellt eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung dar.

Wann zahlt die Versicherung?

Wann die Versicherung zahlt, richtet sich nach mehreren Kriterien: Zum einen muss der Schaden natürlich vom Versicherungsvertrag abgedeckt werden. Zum anderen muss geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer durch eigenes Verschulden mitverantwortlich ist und mindestens einen Teil selbst zahlen muss. Je nach Art der Versicherung können die Kriterien hierfür aber unterschiedlich sein.

Betriebshaftpflichtversicherung

Für die Betriebshaftpflichtversicherung spielt das Thema Fahrlässigkeit nur bedingt eine Rolle. Denn fahrlässiges Handeln ist hier sozusagen die Voraussetzung: Ein Unternehmer kann schließlich nur dann Schäden verursachen, wenn er einen Fehler macht ­– also fahrlässig handelt. Die Versicherung schließt lediglich Schäden aus, die mit Vorsatz verursacht wurden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Pflichtverletzungen, die im operativen Geschäftsablauf zu Vermögensschäden führen, sind ebenfalls Fehler oder Versehen und somit fahrlässige Handlungen. Daher greift auch die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bereits im Falle einfacher Fahrlässigkeit.

Inhaltsversicherung

Kommt es zu einem Schaden innerhalb der beweglichen Sachen eines Unternehmens, so hilft eine Inhaltsversicherung. Dabei kann es sich etwa um Waren, Maschinen, Materialien oder technische Geräte handeln, die beispielsweise durch einen Einbruchdiebstahl, ein Feuer oder ein Unwetter beschädigt wurden. Hierbei werden einfache fahrlässige Handlungen von der Versicherung vollständig abgedeckt. Und auch bei grober Fahrlässigkeit findet bei Schäden in Höhe von bis zu 50.000 Euro keine Leistungskürzung statt.

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung zahlt grundsätzlich auch bei Fahrlässigkeit. Der Geschädigte hat gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers einen sog. Direktanspruch. Da die Schäden im Verkehrsbereich sehr hoch sein können, möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Das große Aber: Wurde der Schaden durch grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt, können Sie als Versicherungsnehmer im Nachgang von Ihrer Kfz-Versicherung in Regress genommen werden. Sie tragen quasi eine Mitschuld und werden an den Kosten teils sehr hoch beteiligt.

Fallbeispiel: Jemand tippt beim Fahren auf dem Handy und verursacht durch die Ablenkung einen Auffahrunfall. Als Verkehrsteilnehmer ist man verpflichtet, auf den Verkehr zu achten. Das Tippen auf dem Handy ist ein schwerer Verstoß dagegen und deshalb grob fahrlässig. Die Versicherung zahlt den Schaden, wird den Verursacher aber im Nachhinein an den Kosten beteiligen.

Haftpflichtversicherung

Auch die Haftpflicht zahlt bei einfacher und grober Fahrlässigkeit. Daran sind auch keine weiteren Kriterien gebunden, denn genau das ist letztlich der Sinn einer Haftpflichtversicherung. Auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die Frage nach der Fahrlässigkeit übrigens keine Rolle.

Welche Versicherungen zahlen generell nicht?

Welche Versicherung bei welchen Formen der Fahrlässigkeit zahlt, kommt immer auf die Vertragsbedingungen an. Dabei gilt im Regelfall aber auch: Je höher der Grad an eigenem Verschulden ist, für das die Versicherung trotzdem aufkommt, umso höher sind auch die Beiträge. Hier lohnt es sich, Tarif und Leistung zu vergleichen und abzuwägen. Unter Umständen kommt auch ein Wechsel in Betracht.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Wenn die Versicherung nicht zahlt, ist das grundsätzlich natürlich erst einmal ärgerlich. Sie kann aber durchaus im Recht sein. Zunächst sollten Sie ganz nüchtern den Sachverhalt und Ihre Police prüfen. Informieren Sie sich über vergleichbare Fälle und suchen Sie am besten sofort den Dialog mit Ihrem Versicherer. Missverständnisse können durch den direkten Kontakt meist schnell ausgeräumt werden.

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Fahrlässigkeit bei Versicherungen bedeutet immer einen Verstoß gegen die eigene Sorgfaltspflicht. Dabei ist die einfache Fahrlässigkeit häufig nur mit leichten oder sogar gar keinen negativen Folgen verbunden.

Bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht liegt aber grobe Fahrlässigkeit vor, für die viele Versicherungen nicht mehr aufkommen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie die Haftpflichtversicherung. Eine solche lohnt sich vor allem für Unternehmer, um sich im Schadensfall optimal abzusichern.

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Was zählt eigentlich als Sachschaden bei der Betriebshaftpflichtversicherung? Und welche Personenschäden deckt die Betriebshaftpflicht ab? Das erfahren Sie in unseren Magazinbeiträgen.

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Lesen Sie für Informationen zum Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht unseren Magazinbeitrag.

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